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zu Hause Situation eskaliert

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  • Genau das hab ich gemeint...


    Alles Liebe und Gute für Dich!

    Grüße
    Anke

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    • RE: falsch verstanden


      Es ging um Anklagen, und nicht um den Richter. Der solleintreten können, ohne dass der Vater unbedingt anklagen muss (Starfverfahren)

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      • RE: hat er


        Die "Lieber Kinder ohne Vater als mit und gestört"

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        • ach wolfi


          ich stelle hier keine existenz in frage. ich bin doch auch der meinung, kind braucht beide, in welcher form auch immer. aber den kindern ist nicht gedient, wenn ständig psychischer druck ausgeübt wird. ich bestreite ja auch gar nicht, dass das in diesem fall die mutter ist, die den druck ausübt (zumindest stellt es sich hier so dar, wir haben aber alle nur die schilderung EINER person gehört...).

          aber um die kinder davor zu bewahren, sollte der vater meiner meinung nach lieber auf die kinder verzichten, bis sie sich selber formulieren können.

          als meine kinder noch in der grundschule waren, musste ich feststellen, dass etwa die hälfte der klasse getrennte eltern hatte. ein paar fanden es ganz normal, mal bei papa und mal bei mama zu wohnen - es gibt ja sooo viele unterschiedliche modelle, wie man das organisieren kann. und meistens hat es geklappt, die kinder finden normal, was sie kennenlernen. aber in einzelnen fällen wurde um das kind krieg geführt (ich kenne persönlich zwei fälle) und die kinder sind erst auffällig geworden, dann wurde ihnen adhs angedichtet, dann mussten sie zum therapeuten und in der schule sind sie jämmerlich hängengeblieben.

          da kann man doch nicht sagen, der vater hat das recht und die pflicht, also kämpft er um das kind.
          schuldfrage hin oder her - die kinder haben nichts davon, wenn der vater recht hat.

          natürlich kann auch alternativ der vater die kinder erziehen. allerdings ist es einfach üblicher, dass die kinder bei der mutter bleiben - und natürlicher, finde ich.

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          • RE: Berichtigung


            Sollen wir jetzt den Club der Scheidungsgeschädigten aufmachen?
            Tatsache ist:
            In den wenigsten Fällen ist eine einvernehmliche Trennung zu erreichen (zumal wenn Kinder da sind), in der nicht nach Schuld und Sühne geguckt wird sondern einfach akzeptiert wird, dass Menschen sich trennen, weil sie nicht mehr miteinander können - als logische Konsequenz -, bei gleichzeitiger gemeinsamer elterlicher Fürsorge für die gemeinsamen Kinder, die ja nun wirklich an nix die Verantwortung tragen.

            Das Recht sagt, wer "Umgangsrecht", Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Fürsorgepflicht etc. zu tragen hat (im Normalfall in Deutschland neuerdings BEIDE Elternteile). Über die praktische Umsetzung sagt das Gericht wenig bis nix - und schon gar nicht über die seelischen Auswirkungen (wer beurteilt schon Emotionen - gibt es schlechte und gute?). Es bleibt der persönlichen REIFE und CHARAKTERFESTIGKEIT der Eltern überlassen, wie sie ihre Rechte und Pflichten ausüben. Kleinkinder werden in den seltensten Fällen den gesetzlichen Regelungen gerecht - sie fühlen nur (hast Du sehr schön ausgedrückt, Ninja). Damit sind sie ein Spielball von Eltern, die Machtspielchen treiben wollen. Leider wollen das immer noch viel zu viele Menschen. Schade um all die Kinderseelen, die dabei auf der Strecke bleiben.

            Grüße
            Anke

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            • RE: hat er


              na dann lies mal meinen beitrag von 13:09, da ist es näher erklärt.
              warum müsst ihr männer euch eigentlich gleich so angegriffen fühlen? kapiert ihr eigentlich nicht, dass es hier nicht um die männer, deren ego oder rechte oder pflichten, sondern um die kinder geht????

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              • RE: hat er


                Siehe Beitrag 12:56

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                • RE: zu Hause Situation eskaliert


                  Woher nimmst Du diese Weißheit?

                  Grüße
                  Anke

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                  • RE: Berichtigung


                    Also in der Praxis: Das gesetz erlaubt die Mütter, die Kinder als "Waffe" (zitiert wortwörtlich von Ninja) zu benutzen.

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                    • RE: Berichtigung


                      nein, es verbietet es nur nicht. wie auch?

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                      • RE: Schnuffiiiiiiiiiiiiiiiii


                        Lass ruhe Einkehren, Rom wurde auch nicht an einemTag erbaut aber viele wege führen dahin!

                        LG Zoe

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                        • Ja, Anke...


                          ...durchaus!

                          Nur für die Ex ist es mit Sicherheit auch kein Zuckerschlecken.

                          Ich kenne beide Situationen: Einerseits war ich selber in der Position der Ex, habe aber später auch Schnuffi's Sorgen gehabt.

                          Ein paar Jahre später sind diese Probleme vergessen, aktuell aber aus beiden Sichtweisen, sehr schwer zu ertragen. Das da die Kids immer "mitleiden" ist klar, lässt sich aber manchmal kaum ändern und schon gar nicht ganz vermeiden. Für jedes Kind ist die Trennung der Eltern schlimm, gleichgültig wie es von Statten geht, gleichgültig wie alt sie sind!

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                          • RE: hat er


                            wenn einer bei grün über die ampel geht, hat er recht. wenn einer bei rot mit 180 sachen über die ampel rast und den typ totfährt, hat er unrecht.
                            und was hilft das jetzt dem toten, dass er recht gehabt hat?

                            Kommentar


                            • RE: Berichtigung


                              Das ist spielen mit den Wörter. Nicht verbieten ist - auch gesetzlich gesehen - gleich erlauben, genauso wie - gesetzlich gesehen (Und auch, meiner Meinung nach, logisch) schweigen gleich lügen ist...

                              Kommentar


                              • RE: zu Hause Situation eskaliert


                                Eigene Erfahrung

                                Kommentar


                                • RE: hat er


                                  Hilft die andere, wenn er eingesperrt wird

                                  Kommentar


                                  • RE: Berichtigung


                                    Genau das macht den Unterschied.
                                    Die Moral/den Anstand/die Charakterfestigkeit/die Kraft kann das Gesetz nicht vermitteln. Das hat man selbst - oder eben nicht.

                                    Und es macht in der Regel nicht glücklicher, Siege auf dem Rücken der Schwachen zu erstreiten. Es kommt eben darauf an, das Ziel vor Augen zu behalten. Ziel einer elterlichen Sorgeregelung kann nicht sein, die Machtverhältnisse in der Familie vorzunehmen. Bei Erziehung geht es nicht um Macht sondern um Verantwortung - das ist ein Unterschied. Allerdings macht das Gesetz bestehende Machtverhältnisse und -Begriffe transparent für die Umwelt. Das kann dann schon mal zur Erkenntnis führen, dass da irgendwelche (Selbst-)Täuschungsmechanismen vorgeherrscht haben. Bitter! Zugegeben. Drum prüfe, wer sich....ach lassen wir das...

                                    Grüße
                                    Anke

                                    Kommentar


                                    • RE: Berichtigung


                                      Ich finde es ist sehr schwierig zu Urteilen wenn man stets nur eine Seite anhöhrt und es steht uns auch nicht zu.

                                      Zum Umgangsrecht in Deutschland; ersteinmal sollte es Umgangspflicht heißen dann würden sich nicht soviele aus der Affäre ziehen.
                                      Allerdings sträuben sich mir auch oft die Nackenhaare wenn ich mitbekomme wie Selbstgefällig viele Mütter handeln da bekomme ich das Ko...

                                      ich vertrete die interessen und rechte meines Kindes indem ich Ihm stets die Möglichkeit gebe mit Ihrem Vater Kontakt zu haben (auch wenn ich Ihn dazu manchmal drängen muß )
                                      Es ist Ihr gutes Recht und Ihn zu sehen und mit Ihm zusammenzusein. Schließlich sind die Kids nbicht unser Eigentum wir begleiten Sie nur ein Stück Ihres Lebensweges und geben Ihnen nach bestem wissen und Gewissen das nötige Werkzeug für das weitere leben mit auf dem Weg und dazu bedarf es beider Eltern!

                                      LG Zoe

                                      Kommentar


                                      • RE: Berichtigung


                                        Richtig. Nicht um die Macht soll es gehen, sondern um die Verantwortung. Es geht auch gesetzlich, z.B. in Skandinavien, Nederland, usw.

                                        Kommentar


                                        • beim thema bleiben


                                          wenn etwas gesetzlich verboten ist und ich verstoße dagegen, kann ich mit einer strafe rechnen. wenn etwas erlaubt ist, bekomme ich nie eine strafe. alles, was dazwischen ist, also nicht verboten und nicht erlaubt, ist ermessenssache des richters.

                                          Kommentar


                                          • RE: Berichtigung


                                            Danke Zoe! Mir haben die Zeit und die Sprachkenntnisse gefehlt, selber zu schreiben was Du geschrieben hast.

                                            Kommentar


                                            • RE: beim thema bleiben


                                              Leider nicht. Was nicht verboten ist, brauch nicht ausdrücklich erlaubt zu sein - ist es einfach.

                                              Kommentar


                                              • was ihr beide


                                                nicht versteht:
                                                es hilft den kindern alles nicht, wenn einer der eltern psychoterror macht. den kann man nun mal nicht verhindern.

                                                ach, was schreib ich mir hier überhaupt eins ab...wer nicht verstehen will....

                                                und tschüss.......

                                                Kommentar


                                                • RE: Berichtigung


                                                  Hast Du darüber Infos?
                                                  Würde mich interessieren, welche Alternativen zum deutschen Recht da existieren.

                                                  Grüße
                                                  Anke
                                                  (die einen niederländischen Mann kennt, der absolut keinen Kontakt zu seinen Kindern mehr hat, seit die Scheidung durch ist - der kann einem schon leid tun, und die Kinder wissen gar nicht, wie er leidet, weil sie nur die Version der Mutter kennen)

                                                  Kommentar


                                                  • RE: was ihr beide


                                                    Ich versteh Dich
                                                    <mal_Ninja_tröstend_in_den_Arm_nehm>

                                                    Anke

                                                    Kommentar

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