Die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag, in gewisser Weise vergleichbar mit einem Mietvertrag o.ä. Beiden Vertragspartnern obliegen diverse Verpflichtungen. Werden die von einer Seite nicht eingehalten, liegt ein Bruch des Vertrages vor. Der anderen Seite ist somit die gänzliche Auflösung des Vertrages erlaubt - und das zu vereinfachten Bedingungen als es sonst möglich wäre.
MfG
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