Der geschiedenen ersten Ehe entstammt eine Tochter (12). Wir haben bei der Scheidung (vor 10 Jahren) gemeinsame Sorge vereinbart (auf Wunsch des Vaters). Meine Umwelt fand diese Entscheidung weder selbstverständlich noch logisch, da ich mich ja schließlich u.a. deshalb von dem Vater getrennt hatte, weil bestimmte Wesenszüge an ihm sich negativ auf die Entwicklung des Kindes auszuüben drohten. Ich weiß vom Vater, dass dessen Umwelt es für bemerkenswert hielt, dass ich ihm keine Steine in den Weg zu legen beabsichtigte.
Das Scheidungsrecht sah allerdings sowieso gemeinsame Sorge vor (was in den Jahren davor nicht so war - da bekam das Sorgerecht immer der, bei dem das Kind "überwiegend" aufwuchs, in der Regel die Mutter) und ich wollte nicht noch zusätzliche Unruhe ins Geschehen bringen.
Tatsache ist:
das Kind wächst bei mir auf, wobei das unzureichend ausgedrückt ist. Seit fast 9 Jahren lebe ich mit einem Partner zusammen, den ich immer wieder gern als die Liebe meines Lebens bezeichne. Wir sind seit fast auf den Tag genau 8 Jahren verheiratet.
Rivalitäten zwischen den Männern gibt es nicht. Sie kennen sich lediglich vom Telefon und flüchtigen Begrüßungen am Besuchstag (wenn das Kind vom Vater abgeholt wird). Probleme im Miteinander aller Beteiligten bestehen dadurch, dass der leibliche Vater auf der einen und "Stiefvater" und Mutter als Paar auf der anderen Seite (mit überwiegendem Anteil an der Erziehungsarbeit) zum Teil stark unterschiedliche Werte/Normen vermitteln. Und natürlich anhand der Pubertät des angehenden Teenies.
Der leibliche Vater übt die Sorge nach bestem Wissen und Gewissen aus (davon gehe ich aus). Das umfasst derzeit einen Besuchstag alle 14 Tage (sonntags von 11 - 18 Uhr), gelegentlich SMS-Nachrichten auf dem Handy der Tochter (das hat sie erst ein paar Monate), 3 Wochen Betreuungszeit am Stück in den Sommerferien, Übernachtungen zu besonderen Anlässen/Festtagen (z.B. über Weihnachten oder wenn Grillfeten beim Vater stattfinden). Die eigentliche Regelung war, dass der Vater an jedem Sonntag sein Kind sieht. Wir haben das kürzlich ohne große Diskussionen gemeinschaftlich geändert, um den wachsenden schulischen Anforderungen nachkommen zu können und dem Kind ein wenig Freiraum für Aktivitäten mit ihrem Freundeskreis zu schaffen. Der Vater nimmt nicht an Entscheidungsprozessen im Alltag des Kindes teil, was z.B. Elternabende betrifft, an denen bevorstehende Schulausflüge besprochen und abgestimmt werden (die werden mich zum Jahreswechsel ungefähr 450 Euro kosten - Skifahrt der Stufe 8 des Gymnasiums ist Pflichtveranstaltung).
Der Vater zahlt pünktlich, aber nicht ganz ohne Murren den gesetzlich festgelegten Unterhalt für sein Kind. Ich habe auf Versorgungsausgleich oder Unterhaltszahlungen verzichtet und übe seit dem 3. Geburtstag des Kindes einen Ganztagsjob aus. Eine Anpassung der Zahlungen für das Kind vereinbaren wir in einem Gespräch anhand der Düsseldorfer Tabelle, wenn diese angepasst wird. Sind die Änderungen nicht gravierender Natur (wie das in der Vergangenheit oft war), wird der Dauerauftrag durch eine Barzahlung ans Kind ergänzt (ich kann mich an 5 DM erinnern, ist also schon etwas her, dass das stattfand). Wer schon mal versucht hat, die pfändbare Urkunde zum Kindesunterhalt auf freiwilliger Basis mit den Ämtern zu ändern, ohne einen Anwalt dazwischen zu schalten, weiß, warum wir das so machen. Fragen dazu beantworte ich gern.
Jüngster Schwank aus dem wahren Leben:
Als meine Tochter kürzlich an Brechdurchfall erkrankte, beschloss ich spontan, dem Kind beizustehen und von meinem immer schon so praktizierten Anspruch auf Freistellung wegen Krankheit des Kindes Gebrauch zu machen. Dabei musste ich feststellen, dass ich da einem Irrglauben aufgesessen bin, von dem mich die Personalabteilung unserer Firma nun endlich befreit hat: ich darf nur dann UNENTGELTLICH freigestellt werden, wenn ich einen Beleg (Attest) vom Arzt vorweisen kann. Im Manteltarifvertrag steht, dass EIN TAG Freistellung vom Arbeitgeber bezahlt werden muss. Der Rest ist entweder Kulanz oder meine Sache. Wäre meine Tocher nicht schon 12 (das ist eine magische Grenze, von der ich bisher nichts wusste), würde die Krankenkasse mir den Verdienstausfall wegen der rechtlich garantierten 10 Freistellungstage wegen Krankeit eines Kindes ausgleichen (bei Alleinerziehenden 20 Tage). Ab 12 kann Mutter sehen, wo sie bleibt (Vater natürlich auch).
Mein Irrtum beruhte auf der Annahme, dass ich
a) bis zu 10 Tagen freigestellt werden muss, und zwar ohne finanzielle Einbußen
b) ich für Fehlzeiten unter 3 Tagen keinen Nachweis einzureichen brauche (Krankenschein), auch wenn die Tochter krank ist.
Die Personalabteilung war so kulant, mir trotz dieser Irrtümer die 2 Tage Fehlzeit zu bezahlen. Demnächst bin entweder ich selbst krank oder ich bringe das Attest vom Arzt bei, dass die Tochter ohne Mama Zuhause aufgeschmissen wäre - dann allerdings bliebe immer noch die Geldfrage... So sieht's aus.
Und wie läuft das bei euch so?
Grüße
Anke
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