Die Politik der Schweiz ist durch das Selbstverständnis als Willensnation geprägt – die nationale Identität basiert nicht auf einer gemeinsamen Sprache und Kultur, sondern unter anderem auf der gemeinsamen Geschichte, gemeinsamen Mythen, der freiheitlichen, basisdemokratischen und föderalisitschen Tradition sowie zum Teil aus dem Gefühl, als neutraler und mehrsprachiger Kleinstaat in Europa einen „Sonderfall“ zu bilden.
Diese Voraussetzungen haben sich in einem in seiner Gesamtheit einzigartigen politischen System niedergeschlagen, in dem der Föderalismus, erweiterte politische Volksrechte bzw. Elemente der direkten Demokratie, die aussenpolitische Neutralität und innenpolitischer Konsens im Vordergrund stehen.
Die Schweiz ist ein Bundesstaat.
Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch
- Elemente der direkten Demokratie:
Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen.
In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie:
Die Landsgemeinde.
- den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)
- die Konkordanzdemokratie (* s. u.)
- ihre selbstdeklarierte Neutralität (lat neuter = keines von beiden)
(*) Als Konkordanzdemokratie wird ein Typus der Volksherrschaft bezeichnet, der darauf abzielt, eine möglichst große Zahl von Akteuren (Parteien, Verbände, Minderheiten, gesellschaftliche Gruppen) in den politischen Prozess einzubeziehen und Entscheidungen durch Herbeiführung eines Konsenses zu treffen.
Demzufolge spielt die Mehrheitsregel als Entscheidungsmechanismus keine zentrale Rolle im politischen System.
Das Gegenmodell zur Konkordanzdemokratie wird als Konkurrenzdemokratie oder
Mehrheitsdemokratie bezeichnet.
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