Das war schon immer bei meinem alten HA ein Problem, es hieß immer Psychiater und Neurologe ist das Gleiche. Sogar als ich noch in der Uni-Klinik in Behandlung war gab es anfangs immer Diskussionen wegen der Ü und nach meinem empfinden ist in einer Klinik die Psychiatrie allemal ein eigenständiger Fachbereich.
Jetzt habe ich vor einiger Zeit den Hausarzt und auch den Psychiater gewechselt und das Spiel geht wieder von vorne los, da ich nun bei einem Niedergelassenen bin ist es noch schwieriger eine Ü für den Psychiater zu bekommen und ich würde gerne wissen wie es denn nun definitiv mit der Bezeichnung des Fachbereichs auf der Ü sein muss.
Heute wollte ich eine Ü holen und mein HA hat mir wieder mal für doofe erklärt das der Neurologe und der Psychiater das Gleiche seien und der Psychiater so etwas wie ein untergeordneter Fachbereich wäre, der ließ auch nicht mit sich reden und hat mir eine Ü für die Neurologie gegeben. Nun ist es so das mein Psychiater zwar auch als Neurologe auf der Homepage steht aber in dem Bereich nicht praktiziert, da frage ich mich ob er trotzdem die Ü akzeptiert. Dann kann auch noch das Problem auf mich zukommen das ich wieder Kopfschmerzattacken bekomme und somit zu meinem Neurologen muss, der wiederum kein Psychiater ist und dann natürlich auch eine Ü für die Neurologie braucht.
Jetzt frage ich mich ob durch die Diagnosen die auf den Ü´s stehen automatisch der eigentliche Fachbereich zugeordnet wird, auch wenn beide an die Neurologie adressiert sind, oder muss ich dann nochmal die Praxisgebühr berappen weil nur eine Ü pro Fachbereich zugelassen ist?
Ich blicke da überhaupt nicht durch, vor allem verstehe ich nicht warum es so vehement abgelehnt wir als Fachbereich Psychiatrie einzutragen.
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