"Sie hat es der Ärztekammer auch gemeldet"
Die Landesärztekammer (LÄK) muss sowas unbedingt erfahren, dafür kommt es zu keiner Verleumdungsklage wie das auf Bewertungsplattformen im Netz gelegentlich passiert.
Die LÄK sammeln solche Fälle und unternehmen (vor allem bei Mehrfachberichten) auch etwas. Das geschieht aber auf Kammerebene, so dass man als Betroffener oft nichts davon erfährt.
Das ist zwar nicht in Ordnung, doch wenigstens ein erster Schritt, denn vor Jahren war noch nicht mal dieses Prozedere üblich.
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