Wenn er ausziehen möchte:
Stehen ihm Unterhaltszahlungen von den Eltern zu, sprich Kindergelder, beziehungsweise Beihilfegelder vom Staat solange er noch keine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.
Je nachdem ob die Eltern ihn unterstützen oder nicht bekommt ehr mehr oder weniger Beihilfe vom Staat, die Wohnung kann, in besonderen Fällen, das Jugendamt stellen.
Das gilt allerdings nur, solange die Eltern ihm nicht auf dem eigenen Grundstück eine Wohnmöglichkeit anbieten, sei es ein Wohnwagen oder das renovierte Gartenhäuschen.
Erkundigen kann man sich kostenfrei und **ohne** Einmischung desselben beim Jugendamt. Normalerweise werden dir auch keine Fragen über die Problematik gestellt, nichtmal Namen dürften eine Rolle spielen.
ich hoffe das hat ein bisschen geholfen.
Kommentar