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Entlassungsbefund

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  • Re: Entlassungsbefund


    Hallo,
    als Patient hat man ein Recht auf seine Befunde bzw.Ergebnisse. Die muß der Arzt aushändigen. Er brauch nicht seine eigenen Notizen aushändigen, aber die Kopien der Befunde schon. Selbst wenn man den Arzt wechselt, werden die Unterlagen mitgegeben, wie gesagt aber nur die Kopien etw.Befunde, nicht die eigenen Notizen.
    Leider ist das Problem heute so, das der Arzt sich das gerne bezahlen lässt, z.B. auch wenn man die Unterlagen für eine Versicherung braucht.
    Traurig, aber Ärzte verdienen wohl sehr schlecht.
    Naja aber wenn man hört, das sie von den gesetzlichen Kassen nur 50% ihrer Arbeit bezahlt bekommen ist das sehr ungerecht.Wer bezieht für 100% Arbeit, 50% Lohn. Die Leittragenen sind dann blos wieder die anderen.

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    • Re: Entlassungsbefund


      Eigentlich erhalte ich in so einem Fall immer eine Zweitschrift. Zumindest bekam ich noch nie etwas in die Hand, was ich nicht ebenfalls hätte lesen dürfen. Aber meist versteht der Laie sowieso nur einen Bruchteil. Allerdings hindert es mich nicht, mich danach ein wenig schlau zu machen. ;-)

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      • Re: Entlassungsbefund


        eben wir haben ja Google ;-)

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        • Re: Entlassungsbefund


          Oder eben gute Fachbücher. ;-)

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