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Entlassungsbefund

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  • Entlassungsbefund

    Hallo bin vor einiger Zeit aus einer psycjiatrischen Klinik entlassen worden und würde gerne meinen Entlassungsbefund erhalten. Man hört ja immer das die Patienten keine Einsicht nehmen dürfen. Nun meine Frage kann man mir wenn ich meinen Entlassungsbefund anfordere mir diesen verweigern ?

    Lg
    Stefan


  • Re: Entlassungsbefund


    Ich denke schon, das Du ein Recht auf Deinen Entlassungsbefund hast, denn schließlich geht es ja um Dich!
    Ich war mal zu einer psychsomatischen Kur und mein Arzt hat mir danach eine Kopie meines Berichtes gegeben. Also frag einfach nach, in der Klinik oder bei Deinem behandelnden Arzt! Viel Erfolg....

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    • Re: Entlassungsbefund


      Er hat ein Recht darauf eine Kopie des Berichtes zu bekommen.

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      • Re: Entlassungsbefund


        Na sag ich doch (-;

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        • Re: Entlassungsbefund


          Ich wollte es nur noch einmal bestätigen :-) Ich habe doch immer das letzte Wort grins* hast Du das nicht gewusst? :-)

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          • Re: Entlassungsbefund


            Ja, aber nur, weil ich danach nichts mehr sagen will... ((((-;

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            • Re: Entlassungsbefund


              Soso :-) Das kann ja Jeder behaupten....

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              • Re: Entlassungsbefund


                ............... (-;

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                • Re: Entlassungsbefund


                  Windröschen schrieb:
                  -------------------------------------------------------
                  > Er hat ein Recht darauf eine Kopie des Berichtes
                  > zu bekommen.


                  Wer sagt das???

                  Meine Therapeutin sagte mir in meinem Abschlußgespräch, dass ich kein Recht drauf habe, zuckte die Schultern und sagte, das sei halt so, die Patienten seien für unmündig erklärt.

                  Sicherte mir dann zu, dass sie aufgrund ihrer persönlichen Einstellung mir diesen einmal zu lesen geben werde - in einem Nachgespräch, das bis heute nicht stattfand ...

                  Würde mich daher auch mal interessieren, woher Du die Gewissheit nimmst, zu behaupten, man habe ein Recht darauf? Woher?

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                  • Re: Entlassungsbefund


                    Eine Bekannte und Ärztin hat mir vor noch nicht langer Zeit gesagt, dass man immer ein Recht darauf hat, seinen Befund und die Berichte nach einer Behandlung zu bekommen - egal ob Privat- oder Kassenpatient.
                    Ist mir schon klar, dass die Ärzte das sehr ungern rausrücken und ich finde es eine Frechheit, die Patienten als unmündig zu bezeichnen. Wenn sie entlassen werden, dann gelten sie in der Regel (was natürlich nicht immer zutrifft) als gesund und da haben sie auch ein Recht, einen Bericht zu erhalten.

                    Aber Sandra, ich glaube, dass da eh jeder macht wie er es für richtig hält und die Patienten nehmen das dann einfach hin. Ich war vor vielen Jahren auch einmal in einer psychosomatischen Klinik und habe danach auch einen Bericht bekommen.

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                    • Re: Entlassungsbefund


                      Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 3 O 106/06):
                      Ein Patient darf grundsätzlich Einsicht in seine Krankenakte nehmen

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                      • Re: Entlassungsbefund


                        Also, eine kurze Ausführung zu meinem Posting von 16.12h. Ja, Du darfst Akteneinsicht nehmen, es darf Dir auch nicht verweigert werden.
                        Problem ist, die meisten Ärzte verweigern dennoch gerne weil sie ihren Patienten für "blöd" halten. Und wenn Du dann nicht in der Lage bist auf Deinem Recht zu bestehen, dann bist Du auf verlorenem Posten.
                        Beruf Dich auf Aktenzeichen "blablabla", sag den Herrschaften das Du ob Deines Rechtes informiert bist, und dann bekommst Du was Du haben willst.

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                        • Re: Entlassungsbefund


                          Ja alles schön und gut-
                          Aber den Brief an den Arzt steht- Nicht für den Patienten bestimmt.Somit hat der Arzt die Pflicht ( oder er meint es ) mir den Brief nicht zu zeigen.

                          Kommentar


                          • Re: Entlassungsbefund


                            egal was es ist .. ich lasse mir von meinem hausarzt von jedem befund eine kopie machen und hatte noch nie eine ablehnung
                            lg Nina

                            Kommentar


                            • Re: Entlassungsbefund


                              Tja, wenn Du Dich davon beeindrucken lässt, kann ich da auch nicht mehr weiterhelfen.
                              Ich weiss das Du das Recht hast Einsicht zu nehmen, der Arzt weiss das, und das Landgericht weiss es auch.
                              Was brauchst Du jetzt noch machen, ausser die Zähne auseinander und Dein Recht zu reklamieren ????

                              Kommentar


                              • Re: Entlassungsbefund


                                Was FÜR/AN den Arzt adressiert ist, muss er auch nicht herausrücken. Aber als Patient hat man sehr wohl die Möglichkeit eine Zweitschrift eines Befundes zu erhalten.

                                Kommentar


                                • Re: Entlassungsbefund


                                  Es ist völlig uninteressant ob es sich um die Originalschrift oder ein Duplikat, eine Kopie oder von mir eine hangeschriebene Abschrift handelt. Er hat Recht auf Einsicht. Punkt.

                                  Kommentar


                                  • Re: Entlassungsbefund


                                    Recht auf Einsicht in seinen Akt. Aber nicht auf explizit jedes Schriftstück. Noch dazu, wenn es direkt an den Arzt gerichtet ist. Allerdings kann man im Normalfall seinen ganzen Akt verlangen, wenn man einen Arztwechsel beabsichtigt. Ob das aber bei Patienten aus der Psychiatrie auch so ist, weiß ich nicht. Eventuell gibt es da "Sonderregelungen".

                                    Kommentar


                                    • Re: Allerdings


                                      frage ich mich, warum er sich nicht direkt an Herrn Dr. Riecke wendet. Es ist schließlich sein Fachgebiet.

                                      Kommentar


                                      • Re: Entlassungsbefund


                                        Ja, ok, lass gut sein. Der Patient hat Akteneinsicht laut Landgerichtsbeschluss blablabla (weiter oben erwähnt) und gut ist. Wenn der "Psycho"-Patient da keine Einsicht haben sollte, bin ich sicher träte an seiner Statt der Rechtspfleger in Kraft.
                                        Eine Kopie steht dem Patienten in jedem Falle zu.

                                        Und soll ich Dir was sagen ?? Wenn ich einen Umschlag in die Hände bekomme, in dem steht "Für den Arzt, nicht zur Patienteneinsicht", würde ich ihn trotzdem aufmachen (hab ich auch schon getan). Was soll mir passieren ?? Will man mich vielleicht in die Kiste stecken wegen Briefgeheimnissverletzung ???
                                        Wie kann man, mal ganz platt nachgefragt...so Buchstaben- und Obrigkeitshörig sein ??

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                                        • Re: Entlassungsbefund


                                          Also ehrlich gesagt, habe ich schon einige Arztbriefe in den Händen gehalten. Bei einigen war der Vermerk für den Arzt drauf, aber sicherlich nicht, NICHT ZUR PATIENTEINSICHT. Wäre dem so, würde der Patient (zumindest bei uns) diesen garnicht in die Hand bekommen. D. h. er würde dem Arzt per Post oder elektronisch übermittelt werden.

                                          Ein Arzt würde in so einem Fall wohl auch kaum den Patienten das Fell über die Ohren ziehen, sollte er diesen an ihn gerichteten Brief öffnen. Ob, bzw. was er seinem Kollegen hingegen sagt, das wird von Fall zu Fall verschieden sein.

                                          Ach ja, ich habe schon öfters meine Akten in den Händen gehalten. Was allerdings im PC vermerkt ist, das wissen die Götter (in WEISS) ;-)
                                          Vielleicht gehöre ich aber auch zu den Glücklichen, die mit ihren Ärzten "normal" und sehr gut "reden" können. Ohne das sie Obrigkeitshörig sind. ;-7

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                                          • Re: Allerdings


                                            wir wollen von dir zwar keinen befund aber dringend bescheid wegen der karten ()

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                                            • Re: Allerdings


                                              Ich melde mich gegen Ende nächster Woche. Da kann ich dann schon konkretere Angaben machen. Ich habe es nicht vergessen. :-)

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                                              • Re: Entlassungsbefund


                                                Ich lese die sogenanten Arztbriefe immer . Auch wenn draufsteht "für den behandelnden Arzt" und wenn er zu ist . Ich öffne ihn und mein Hausarzt hat noch nie ein Wort darüber verlohren.

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                                                • Re: Entlassungsbefund


                                                  so mache ich es auch .. den letztendlich geht es ja um mich

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