lest mal den Thread „Eigentumswohnung“ von MarionM,
alle die ihr bei Forum: Partnerschaft, Trennung und Co. unterwegs seid.
In diesem Fall hat das Co. auch was mit dem Titel zu tun.
Warum:
Nun, bei der Partnerschaft glauben nämlich oft viele, wenn man erst mal in dem gemeinsamen WOHNEIGENTUM (also Häuschen (EH), Doppelhaushälfte (DHH) , Reihenend- oder Mittelhaus (RH) oder Eigentumswohnung (ETW)) angekommen is dann is die Beziehung stabil und es gibt ja auch was zu verlieren wenn Er bzw. Sie sich trennt..
Man hofft also auf "Stabilisierung der Verhältnisse durch Beton" um mal plakativ zu sein.
Dieser Traum endet im Extremfall vor dem Amtsgericht in der Abteilung "Zwangsversteigerung".
Hättet ihr's gewußt?
Wenn einer der Partner (egal welcher) nämlich Amok läuft und sich sagt "Die Beziehung is am Ende, und jetzt zeig ich dem andern mal so richtig was ne Harke is"
Dann macht er folgendes: er geht zum zuständigen Amtsgericht zur Rechtsantragstelle (werktäglich geöffnet, Ausweis nicht vergessen) und beantragt dort die "Aufhebung der Gemeinschaft". Das war’s schon. Den anderen muß er dafür nicht fragen. Und dann rollt ein Horrorszenario ab vom Feinsten (ihr könnt es nicht mehr aufhalten, es sei den er marschiert zum Amtsgericht und nimmt den Antrag wieder zurück).
Der amoklaufende Partner schädigt sich damit zwar auch selber, aber wenn ihm das egal ist dann gnade euch Gott.
Das Amtsgericht wird nämlich für euer trautes Heim die Zwangsversteigerung durchführen.
Aufmerksame Leser merken mit logischer Überlegung jetzt schon, daß stets der, der das traute Heim VERLASSEN hat (warum auch immer, rausgeschmissen oder selber gegangen) diesen Antrag stellt. Der andere wäre ja auch komplett übergeschnappt, täte er's.
So und wen der Zwangsversteigerungstermin rum ist, und es zum 'Zuschlag' kommt (ihr könnt als dort wohnen gebliebene Betroffene gern mitsteigern doch möglicherweise bzw. sehr wahrscheinlich habt ihr grad kein Geld flüssig um eure "andere ideelle Haus-Hälfte" zu ersteigern (denn 1/2 des Bargeld-Erlöses aus der ganzen Aktion steht ja euch zu und ihr könnt verrechnen) dann müßt ihr die Wohnung SOFORT räumen. oder habt ihr'n Mietvertrag? NEIN. Denn ihr seid ja EIGENTÜMER (noch...).
So.
Der amoklaufende Partner wie auch der (konnte ja nicht mitsteigern, kein Geld in der Höhe - 10 % des KP habt ihr beim Gericht gleich BAR bzw. mir Garantiescheck zu hinterlegen weil die ham keinen Bock auf Kettenzwangsversteigerungen - flüssig) dort noch Wohnende hat jetzt Anspruch auf Herauszahlung je den halben Hauswertes abzüglich Kosten, Schulden usw., also bei einem jungen Paar und bisher wenig Tilgung ist das Null, später sind's n paar Piepen.
Der 'größere Schaden' für den dort noch Wohnenden ist der sofortige Verlust der Hütte an sich. D.H. er MUSS raus. Üblicherweise zum nächsten Ersten. Der Tag, an dem 'Lasten und Nutzen' an den Käufer (Ersteigerer) übergehen. habt ihr "Glück" und die Hütte war hochbelastet, dann hat evtl. die finanzierende Bank gekauft (weil sonst müssen sie nämlich die Kredite SOFORT abschreiben die sie euch gegeben haben) dann könnt ihr versuchen, mit der Bank Mietvertrag auszuhandeln.
Schulden eurerseits an die Bank, die noch nicht aus dem Versteigerungserlös "bedient werden konnten" bleiben euch am Hals hängen. Es sei denn, ihr seid durch die ganze Katastrophe bereist so verarmt daß ihr "Privatinsolvenz" anmelden könnt , so seid ihr evtl. wen alles gut geht nach 7 Jahren wieder schuldenfrei.
Warum das alles hier?
Weil ich denke Partnerschaft, Trennung und Co. hat eine ausführliche Erörterung des Themas verdient. Macht schon beim Hauskauf klare Verträge, z.B. laßt euch den Verzicht auf das Recht zur Beantragung der Aufhebung der Gemeinschaft gegenseitig erklären (dann kann er es trotzdem machen, haftet euch aber für den ganzen Schaden den er damit anrichtet und dann macht er es hoffentlich nicht oder nur wenn er völlig durchknallt).
na überhaupt beratet euch in den schönen Zeiten (rosarote Wolken und weiße Kleider mit so Verzierungen) auch immer schon mal darüber, wie ihr regelt, wenn die Zeiten mal rauer werden. Is kein Mißtrauen. Nur gesunde (und sich später lohnende) Vorsicht.
Päärchen die ihr Wohneigentum erwerbt: immer schön vorsichtig sein, laßt euch UNABHÄNGIG beraten (kost Geld, lohn sich aber 100-fach), macht einen schönen Vertrag beim Notar EURER WAHL (ihr habt das Recht dazu) und nicht bei dem, den der Verkäufer vorschlägt (weil er ja schon seit Jaaaahren so gut mit ihm zusammenarbeitet - eben deshalb genau NICHT) und dann is schon viel gewonnen und viel Risiko minimiert.
hat von euch jemand Erfahrung mit so ner Amok-Zwangsversteigerung
oder auch mit der (öfters vorkommenden) ganz normalen Zwangsversteigerung weil die Finanzierung krachen geht weil z.B. einer von euch den Job verliert (passiert ja ständig heutzutage)?
Oder habt ihr (was noch viel häufiger vorkommt) am Frühstückstisch von Butter wieder auf Margarine umgestellt weil euch die Finanzierungkosten nach der anfänglich tilgungsfreien Zeit nun die Haare vom Kopf fressen (die Idee der Tilgungsfreiheit ist die: zunächst verdient ihr ja noch nicht soooooo viel, aber so nach 3-5 Jahren da habt ihr mehrere Gehaltserhöhungen und seid aufgestiegen, und dann ist genug Luft im Einkommen um nun auch den Kredit abzustottern (das vorher war ja nur "Miete" denn das Haus gehört ja de facto der Bank (schaut mal in eurem Grundbuch unter Abteilung 2 und 3 nach;-)).
Treffen die optimistischen Prognosen von den "stets anwachsenden Einkommen" nicht ein, weil eure Firma z.B. sagt "ey sei froh wenn Du keine GehaltsSENKUNG hast. In Tschechien verdienen die mit Deinem Job auch nur ein Viertel. Und bis dahin sind's 2 Autobahnstunden!", nun, dann droht zuerst Margarine und später dann doch b)
Und Gehaltsenkungen sind inzwischen auch drin in Deutschland. Ein Kollege von mir (und bei mir sind sie auch dran) kriegt einfach mal jetzt 7% weniger. Er kann gerne zum Arbeitsgericht gehen und klagen, macht er auch, aber das Gehalt is erst mal WEG.
Er hat Frau und Kind, und die Frau bekommt z.B. 73% des Tariflohnes. Ja, richtig gehört. Nur dass sie so gleich EINGESTELLT wurde. Auch sie kann gerne klagen (macht sie aber nicht, denn sie hat nen Zeitvertrag und glaubt ihr, Arbeitgeber verlängern Zeitverträge der den Betrieb verklagenden Mitarbeitern? Na eben).
Und ihr seid Beamte und denkt „las in schwätzen, bin unkündbar“ dann wartet noch ein Weilchen: Kündigen können sie zwar wirklich nicht, die öffentlichen Hände, aber sie können per Gesetz eure Gehalt bzw. Sold bzw. Pension runterschrauben. Und das tun sie auch. Klagemöglichkeit dagegen: fast keine, es sei den ihr weist nach, dass der Staat euch nicht mehr genug zum Leben lässt. Und da is Essen und Trinken und Kleidung mit gemeint und keine ETW. Man kann auch in einer Mietwohnung glücklich werden.
Na das war ausführlich (Marions Thread is auch ausführlich) und nu geh ich ins Bett
Gute N8 @ all Ulli
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