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nur eine Frage
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Anonymer User
nur eine Frage
kann man manche Menschen nicht einfach erschlagen?Stichworte: -
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
na ich denke das mein beitrag schon im sinne einer partnerschaft einzuordnen ist.
im brief meiner anwältin läßt sich lesen, dass ein netter mensch eine flasche wein und ein päckchen zigaretten einfordert.
vielen dank, du netter mensch, für den lacher des tages.....
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
unter anderem ja, die liste läßt sich noch beliebig erweitern.
zu was manche menschen fähig sind, unglaublich aber leider wahr.
deinen kaffee übernehme ich gerne, darauf kommt es jetzt wirklich nicht mehr an. :-)
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Re: nur eine Frage
warum nicht? darum nicht!
http://www.stgb-online.de/leben.html
http://www.jusline.de/index.php?cpid...wid=3&paid=213
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
na dann hoffe ich für mich, dass ich mit bewährung davon komme :-(
ich hoffe auf das mitleid, der richterin
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Re: nur eine Frage
leider werden haftstrafen ab 3 jahren nicht zur bewährung ausgesetzt. unter 3 jahren (und somit chance auf eine bewährungsstrafe) könntest du nur bekommen, wenn du gleich zu anfangs auf § 213 pledierst und dann mit viel glück mit einem "blauen auge" davon kommst.
oooder...du "kotzt" dich hier aus und vermeidest jegliche gewaltanwendung :-)))
erzähl, was ist passiert?
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
ich dachte immer 2Jahre ist die Grenze für Bewährung.Ok man lehrnt nie aus
Man kann schon jemanden erschlagen. Ob man das darf ist eine andere Sache ;-)Und dann frag dich ob der Mensch es wert ist das du seinetwegen Jahrelang imm Bau sitzt
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
Bewährung kann man nur bis 2 Jahre bekommen.
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
Hallo Mausi einen schönen guten Morgen
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Re: nur eine Frage
Also ich meine da kann man durchaus Totschlag
im Affekt geltend machen,vielleicht sogar Notwehr.
Wenn du die Flasche persönlich mitbringst und damit naja,eben einmal über die Plauze,ist kein Mordmerkmal vorhanden,der Wein war zufällig da und du wolltest ihn ja nur abgeben,dann ist es eskaliert,du wurdest provoziert, eindeutig klassicher Affekt.Sechs Monate auf Bewährung und eine Flasche Wein für die hübsche Richterin,das müsste ausreichen wie man so sagt:es wäre Tat und Schuld angemessen.
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
Boa...Du bist ja grausam (:\\) hätte ich nicht gedacht (:X)
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
ojeoje, da muss man ja richtig vorsichtig bei dir sein (:\\) und blos keinen Sekt mit dir trinken ()
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Re: nur eine Frage
Bedauernswerte Unfälle würden bei/mit mir anders vonstatten gehen....eine Bootsfahrt (soll ja bekanntlich lustig sein, wenn man dem Volksmund glauben schenken darf)auf dem Mittelmeer, oder auch ein netter Ausflug an die Steilküsten....versehentlich rein-, respektive runtergefallen.
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
Na hoffentlich kann der Betroffene dann gut schwimmen
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Anonymer User
Re: nur eine Frage
Wow (:\\) ich bin entsetzt (|8)) und sprachlos (:X)
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