Hallo baby 1981,
1.: den Pap zu einer Zweitmeinung schicken lassen
2. aus diesem PAP p16/Ki-67 bestimmen lassen.
Noch einmal: im Zweifelsfall gilt der schlechtere Befund um Gesundheitsgefahren abzuwehren.
In Ihrem Fall gilt , daß eine OP durchgeführt werden sollte. Wenn kolposkopisch nichts zu sehen ist, dann auf jeden Fall eine Gebärmuterauskratzung des Geburtskanales und der Gebärmutterhöhle.
Ich hoffe, daß Sie es nun beherzigen, Ihr Dr. M. Leuth
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