ich bin zu einer neurologischen Begutachtung bestellt worden, bei der meine allgemeine Erwerbsfähigkeit überprüft werden soll.
Ich bin Anfang 40, war immer Hausfau, nun geschieden, auf Sozialhilfe und Unterhalt angewiesen und seit 14 Jahren an Fibromyalgie erkrankt.
Rentenansprüche habe ich keine.
Durch die langjährige Leidenskarriere und gründlicher Auseinandersetzung mit der Krankheit bin ich von Ärzten sehr enttäuscht und war der Meinung, dass WENN eine Begutachtung einer chronischen Schmerzkrankheit anstünde, es ein Facharzt auf diesem Gebiet sein sollte, der das Gutachten erstellt.
Muss ich mir eine neurologische Alleinuntersuchung unter diesen Umständen gefallen lassen? Ich war in den vielen Jahren noch nie bei einem Neurologen!
Über sachliche Antworten zum Thema: "Fibromyalgiebegutachtung durch welchen Arzt" wäre ich sehr dankbar.
L.Z.
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