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Halos und Starburst nach Katarakt OP

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  • Halos und Starburst nach Katarakt OP

    Am 30.04. und 14.04.2020 wurden mir multifokale Linsen implantiert. Lt. Versicherung des Arztes handelt es sich um "besonders nebenwirkungsarme EDOF-Linsen". Fakt ist, dass ich nunmehr irreparabel für den Rest meines Lebens mit schweren Blendungsstörungen und zusätzlich Halos und Starburst leben muss. Ganz unten weise ich auf eine sehr informative amerikanische Quelle zu diesen Störungen hin.

    Mir wurde vor der OP lediglich mitgeteilt (auch schriftlich), dass ich eine Weile lang mit erhöhter Blendungsempfindlichkeit zu rechnen habe: "Maximal 3 Monate lang". Später: "Es kann auch mal ein Jahr lang dauern." Ein hinzugezogener anderer Augenarzt überwies mich umgehend zum Linsenaustausch zu einem namhaften Professor, weil der darin besonders qualifiziert sei. Das hätte ich privat zahlen müssen. Ein weiterer Augenarzt versicherte mir, dass der Linsenaustausch keine Besserung aber weitere Risiken birgt, nämlich ständig Fremdkörpergefühl. Er sagte mir auch, dass der Linsentyp, also ob multifokal oder einfache Linsen, nicht entscheidend sei, sondern dass manche Patienten eben lebenslang - oder sollte ich "lebenslänglich" sagen? - mit den sehr störenden Licht- und Strahlenkränzen sowie der extremen Blendungsempfindlichkeit zu tun haben.

    Ich muss, je nach Tages- oder Nachtzeit und je nach Sonnenschein, Spiegelungen, Halogenscheinwerfern und sonstigen Lichtquellen, praktisch ständig einen tief ins Gesicht gezogenen Visor (Stirnschirm) tragen und bei besonderer Lichteinstrahlung zusätzlich eine so genannte Kantenfilterbrille. Gewöhnliche Sonnenbrillen, selbst wenn sie sehr dunkel sind, reichen nicht aus. Meine blaue Kantenfilterbrille ist extrem dunkel; sie filtert die Strahlen der Halos- und Starbursterscheinungen zwar ein wenig heraus, sodass ich nicht geblendet werde aber ich kann damit entsprechend schlecht sehen und nachts geht das gar nicht.

    Zwar kann ich ansonsten relativ gut sehen (80 % lt. Augenarzt), aber ich bin eben erheblich behindert durch besagte extreme Blendungsempfindlichkeit sowie diese Halos und Starburst. Außerdem wurde wohl nicht richtig ausgemessen, denn ich benötige trotz Multifokallinsen weiterhin je eine Brille für die Ferne und fürs Lesen. Da das nicht mehr durch eine multifokale Brille ausgleichbar ist, benötige ich jetzt also 2 Brillen, also laufend Brillenwechsel. Der Augenarzt erklärte mir, ich sei nunmehr, was die Fernsicht anbelangt, eben kurzsichtig geworden.

    Ein Gutachten wird all diese Mängel, unter denen ich nun für den Rest meines Lebens zu leiden habe, dann hoffentlich erleuchten. Die Versicherung des Arztes schrieb nun, der Arzt hätte mich vorher aufgeklärt gehabt, allerdings stimmt das sicher nicht und ist durch mehrere Fakten nachweisbar. Es läuft nun ein Klageverfahren. Später werde ich dann den Ausgang des Verfahrens an dieser Stelle berichten.

    Ich plädiere dafür, die Indikationen für Intraokulare Linsen besser zu überprüfen - ich hatte nur einen sehr schwachen Grauen Star (bin 1946 geboren) - und vor allem nicht auch noch jüngeren Menschen, die lediglich keine Brille mehr tragen möchten, pardon: "aufzuquatschen". Es muss unbedingt auf sämtliche mögliche, drastische Nebenwirkungen hingewiesen werden. Und das muss sich der Augenarzt dann unterschreiben lassen, da er sonst haftet.

    Es werden meines Wissens nach rund 600.000 Katarakt-OP's jährlich in Deutschland durchgeführt. Man geht von ca. 3 % Folgeschäden wie Halos und Starburst aus. Zu den drastischen Störungen gehört übrigens nicht der sogenannte "Nachstar", den man später leicht beheben kann. 3 % von 600.000 Intraokularlinsen! D.h.: rund 18.000 schwere Schädigungen durch Halos und Starburst, und das jedes Jahr. Da diese Menschen sich nicht in Blindenvereinen versammeln und sich "nur mit Kantenschutzbrillen" abspeisen lassen, die Zahl der geschädigten Patienten also im Dunkeln bleibt, kümmert sich niemand um sie.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Blindenverein, den ich gefragt habe, tatsächlich von Halos und Starburst noch nie gehört hat und sich nunmehr sachkundig machen wird. Ich muss, wenn ich bei Dunkelheit meinen Hund Gassi führen muss, stets durch Blindenarmbinden und eine gelbe Weste auf mich aufmerksam machen, weil ich mit dem Visor nur 3 bis 5 m vor mir sehen kann und also mit Passanten zusammenstoße, wenn die nicht aufpassen. Sobald ich den Kopf anhebe, werde ich durch Lichter extrem geblendet. Ich kann auch die Straße bei Dunkelheit nicht mehr allein überqueren und habe Antrag beim Versorgungsamt gestellt für die Merkzeichen Bl und H (blind und hilflos). Hier noch ein sehr ausführliches Video:
    https://www.thefloaterdoctor.com/post/glare-halos-starbursts-and-other-vision-problems-especially-with-multifocal-iol-lenses


  • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

    Da werden Sie wohl wenig Erfolgschancen haben. Keine Ihrer genannten Beschwerden begründen die juristische und versorgungsrechtliche Einstufung einer Sehbehinderung, welchen Grades auch immer. Die Voraussetzungen hierfür sind gesetzlich geregelt im Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72). Das mag auch im Übrigen der Grund dafür sein, dass der von Ihnen genannte "Blindenverein" bislang noch nichts von Halos und Starbursts gehört hat.

    Darüber hinaus halte ich eine Klage hinsichtlich der postoperativen Beschwerden ebenfalls für wenig Erfolg versprechend, zumal entsprechende Informationen über mögliche Risiken und unerwünschte Auswirkungen bei Linsenimplantationen zum Aufklärungsstandard vor Kataraktoperation gehören und die Beweislast für eine mangelhafte Aufklärung bei Ihnen läge. Darüber hinaus ist bekannt, dass die Ergebnisse bei Verwendung von intraokularen Multifokallinsen nicht selten hinter den angestrebten Therapiezielen zurückbleiben.

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    • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

      Ggf. würde ich nochmals einen anderen Arzt fragen, ob in Ihrem Fall der Austausch der Linsen nicht vielleicht doch die genannten Beschwerden lindern oder gar beheben könnte? Oder vermuten Sie nun doch andere Ursachen?

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      • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

        Danke für die raschen Antworten. Der Arzt hat mich nicht vorher über Halos und Starburst aufgeklärt, was ich tatsächlich nachweisen kann. Ich warte jetzt mal das Gutachten ab.

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        • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

          Der Arzt hat mich nicht vorher über Halos und Starburst aufgeklärt....
          Aber er wird Sie sicherlich über mögliche postoperativen Phänomene wie Lichtwahrnehmung, Schatten, Strahlen und Reflektionen durch andere Lichtquellen etc. informiert haben - dies durchaus auch mittels Merkblatt oder Flyer. Die Terminologie mag eine andere gewesen sein, aber die Inhalte bleiben doch dieselben.

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          • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

            Nein, darüber wurde ich weder schriftlich noch mündlich unterrichtet. Ich wurde lediglich über erhöhte Blendungen informiert, wie oben beschrieben. Als ich 14 Tage nach der 2. OP den Arzt auf meinen Wunsch hin -wegen der Sehstörungen - aufsuchte, habe ich ihm eine Zeichnung von mir mitgebracht. Auch da habe ich noch nichts Genaueres von ihm gehört sondern nur darauf hingewiesen, dass die Blendungen bei den meisten Patienten nach ca. 3 Monaten aufhören.

            Ich bin dann exakt 6 Wochen nach der 2. OP zu einem Kollegen gegangen, der mir sagte: "Die Linsen müssen sofort raus!" Er gab mir die Privat-Überweisung zu einem Professor. Ich habe dort angerufen und erfahren, dass es sich um Privatbehandlung handelt.

            Im Herbst war ich nochmals bei meinem Augenarzt, der mir dann sagte, dass die Blendungsempfindlichkeit bei manchen Patienten bis zu einem Jahr dauert. Er empfahl mir aber diese speziellen Kantenfiltergläser und brachte mir auch gleiche welche. Die waren allerdings dunkelgelb bzw. hellbraun.

            Da ich ja auch in der Ferne nicht klar sehen konnte, dies aber kein Nachstar war (so sage jedenfalls der Arzt) habe ich mir auf eigene Kosten ein besonders großes und robustes Brillengestell für die Ferne gekauft. Ich war nicht einmal in der Lage, Straßenschilder zu lesen oder die Nummer der Straßenbahn! Die Brille darum sehr groß, damit auch große Kantenfiltergläser drüber passten. Also zum Draufsetzen auf die Fernbrille.

            Der Augenarzt meinte, dass ich nunmehr kurzsichtig sei und deshalb für die Ferne eine entsprechende, wenn auch nicht sehr starke Brille, benötige! Ich gehe davon aus, dass er nicht richtig ausgemessen hatte!! Diese Fernbrille hat mich samt draufzusteckenden Kantenfiltergläsern insgesamt rund 650 € gekostet. Beim Optiker habe ich ausprobieren können, welche Gläser geeignet waren. Es waren die dunkelsten überhaupt. Die hellen, die mir der Arzt in seiner Praxis gezeigt hatten, waren völlig ungeeignet.

            Fürs Lesen, dass kurz auch ohne Lesebrille möglich ist, habe ich mir mehrere preiswerte Exemplare mit den Stärken 2 und 3 bei Rossmann gekauft.

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            • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

              PS - Auf der Zeichnung habe ich diese Strahlen und Kreise (Starburst und Halos) gezeichnet, um dem Arzt zu verdeutlichen, worin die Sehstörungen bestehen. Fakt ist, dass sie, insbesondere bei Sonnenspiegelungen oder Halogenlampen, das gesamte Gesichtsfeld überstrahlen und ich dann tatsächlich nichts anderes sehe. Darum ja kann ich keine Straße mehr allein überqueren!!

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              • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                Hallo Elbestrand,

                Das Gutachten vom Gericht (Beitrag von 13:13 Uhr)?

                Der Gerichtsgutachter ist immer auch ein operativ tätiger Augenarzt, der selbst schon lange in der Linsenimplantologie tätig ist. Kein Arzt kann es sich erlauben ein negatives Gutachten zu erstellen, denn hinter diesen Operationen steht eine mächtige Lobby (Augenheilkundeindustrie, Pharma- und Linsenhersteller, Hersteller von optischen Diagnostikgeräten und OP- Instrumentarium, Augenlaser, vernetzte Augenzentren, medizinische Versorgungszentren etc.) - mit milliardenschweren Umsätzen. Nicht zu vergessen die Haftpflichtversicherungen des Operateurs als auch die des Gerichtsgutachters, die im Hintergrund die Strippen ziehen.

                Ein Privatgutachten könnte eher zum Erfolg führen. Siehe Artikel von Prof. Dr. Kuno Kirschfeld, Direktor Emeritus der Abteilung "Vergleichende Neurobiologie" am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik „Sehen mit bi- und multifokalen Intraokularlinsen“, DOI 10.1007/s00347-011-2462-2. Er legt dar, dass die in der Literatur geäußerten Vorstellungen über die Wirksamkeit von Intraokularlinsen unzutreffend sei.
                https://www.researchgate.net/profile...lar-lenses.pdf

                Bei der Schwere der Symptomen wäre zu klären, ob Sie durch die Katarakt-OP eine Glaskörperabhebung (beidseits?) erlitten haben. Dies ist eine wissenschaftlich eruierte Nebenwirkung dieses Eingriffs, siehe Artikel
                "Das pseudophakiebedingte Makulaödem" von T. Bertelmann, M.Witteborn, S. Mennel, DOI: 10.1055/s-0031-1299362
                Eine Kataraktoperation verursacht Turbulenzen im Glaskörperraum und kann hierdurch die Induktion einer hinteren Glaskörperabhebung (PVD) fördern [66].Weiterhin kommt es nach erfolgter Entfernung der Linse zu einer Reduktion der vitrealen Hyaluronsäurekonzentration. Die hierdurch bedingte Verflüssigung des Glaskörpers (Syneresis) kann ebenfalls zu einer verstärkten vitreomakulären Traktion und/oder der Induktion einer PVD führen [67].
                Der zerstörte Glaskörper mit seiner faltigen zerknitterten Glaskörperrinde, an der Fasern der inneren Netzhautmembran kleben, flottiert nach einer Glaskörperabhebung permanent durch die Sehachse. An dieser Fläche, die vorher nicht da war, wird das Licht gestreut und verursacht zusätzlich ausgeprägte entoptische Phänomene (Halos, Starburst, Glare, etc.)

                Wenn ja, müssten die Befunde bei Gericht nachgereicht werden.

                Vom juristischen Standpunkt aus betrachtet ist eine "multifokale Linsenimplantation" stets eine Lifestyle Operation bzw. eine elektive oder kosmetische Operation (denn eine monofokale Linse wäre ausreichend). Eine medizinische Notwendigkeit/Indikation für eine multifokale Linse ist nicht gegeben.
                Je weniger der Eingriff medizinisch indiziert, notwendig oder dringlich ist, umso umfassender hat die Aufklärung zu erfolgen
                siehe Artikel "Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen"
                https://www.uk-essen.de/fileadmin/Un...sgespraech.pdf

                Das ist ein entscheidender - wenn nicht DER entscheidende - Punkt in der Klage! An einer Elektiv-Operation bzw. Schönheits-OP werden höhere Anforderungen gestellt an der Aufklärung als an einem medizinisch indizierten Eingriff. Laut BGH muss in dem Fall "schonungslos" aufgeklärt werden. Die Aufsummierung von möglichen postoperativen Lichtwahrnehmungen anhand eines Merkblattes/Flyers reichen da nicht. Die entsprechenden Urteile sind in dem Artikel zu finden.

                Hat Ihr Anwalt dies in der Klage vorgetragen? Wenn nicht unbedingt nachholen.

                Alles Gute!



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                • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                  Werter "EXTRANJERO"! - Da ich ein sehr umfassenden 9-jähriges HP-Studium absolviert habe und in medizinischen Dingen auf dem Niveau eines Praktischen Arztes bin, habe ich keinerlei fachliche Probleme bezüglich Allgemeinmedizin. Allerdings sind mir Optik und spezielle Neurologie fremd; da weiß ich zu wenig und bin sehr dankbar für Ihre Informationen!! Was Lobbyismus bedeutet, wissen wir alle, und genau das habe ich längst bezüglich Lasern und IOL erkannt. Ich kann mir ein privates Gutachten wohl nicht leisten, werde mich aber erkundigen. Von anderen Fällen her weiß ich, dass Privatgutachter sich oftmals auch zurückziehen, weil sie ja auch für die Versicherungen arbeiten!

                  In einem anderen Fall, wo mir eine Rippe auf der Wilson-Bank der Schönklinik Hamburg gebrochen wurde, habe ich von der Bayerischen Versicherungskammer zu hören bekommen, ich sei mit dem Rippenbruch bereits ins Krankenhaus gekommen! Ich werde doch keinen Pneumothorax riskieren, aber ich habe erkannt, dass ich gegen Goliath kämpfe, und meine Anwälte (Kiel) haben mir umgehend geschrieben, ich sei ja selbst schuld...! Die wussten, dass sie da nicht gegen an kommen!

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                  • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                    Die schriftlichen ärztlichen Aufklärungen habe ich natürlich vorab gelesen gehabt, habe davon aber keine Kopie. Mein Anwalt informierte mich aber bereits, dass diese Aufklärung nicht umfassend genug war. Daraufhin hieß es, diese Aufklärung sei mündlich erfolgt. Dagegen kann ich allerdings zwei Nachweise vorbringen, eigentlich sogar mehrere. Ob der Optiker da allerdings mitmacht, wage ich zu bezweifeln: Er liegt nämlich gegenüber der Arztpraxis! Mir ist klar, dass juristisch betrachtet die mangelhafte Aufklärung vor der OP relevant und ggf. zielführend ist.

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                    • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                      Ohne klarer Vortrag, dass es bei dem Eingriff um eine "Schönheits-OP" handelt (im juristischen Sinne), bei dem höhere Anforderungen an die Aufklärung gestellt werden, wird das Gericht dieses heiße Eisen nicht anfassen – und der Gerichtsgutachter auch nicht.

                      Es käme also darauf an, ob Ihr Anwalt das auch fundiert und mit Urteilen von BGH bestückt in der Klage vorgetragen hat. Der Optiker wird/würde nicht gehört werden, sonstige Zeugen auch nicht.

                      Wie gesagt, diese Blendungen könnten die Folge von beidseitigen Glaskörperabhebungen sein, ausgelöst durch die OP. In den Aufklärungsbögen wird auf dieses Risiko oft nur verdeckt hingewiesen in Form von "postoperativen Sehstörungen". Was das für seine zukünftige Lebensführung zu bedeuten hat, kann sich ein Patient beim besten Willen vor der OP nicht vorstellen.

                      Der Glaskörper ist ja nicht "irgendetwas", sondern ein Organ, welches das Auge gesund hält (siehe "Mysterium Glaskörper", P. Szurman). Deshalb sollte sichergestellt werden, ob sich dieses Risiko verwirklicht hat und falls ja, sollte das Gericht informiert werden.

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                      • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                        Hallo Extranjero, besten Dank für Ihre fundierten Informationen. Ich habe alles "mit Nachdruck" an meinen Anwalt weitergeleitet. Ich werde jetzt mal einen weiteren Augenarzt aufsuchen. Glaskörper ja oder nein? Ich bin Jahrgang 1946 und seit etwa 20 Jahren habe ich Mouche volantes. Vor längerer Zeit hatte ich vorübergehend die von Ihnen beschriebenen Lichtblitze. Seit der Katarakt-OP habe ich die wieder ab und zu. Außerdem habe ich Hornhautverkrümmung (Astigmatismus). Vor vielen Jahren erhielt ich deshalb eine dieses ausgleichende Brille, die ich aber nicht vertragen habe: Mit den speziellen Gläsern sah ich beispielsweise Laternenmasten doppelt und sogar dreifach. Beim Autofahren sind die Katzenaugen der Begrenzungspfosten scheinbar über die Straße hin- und her gehüpft. Diese Gläser haben mir das Autofahren unmöglich gemacht. Wegen dieser und anderer Sehprobleme fahre ich bereits seit 15 Jahren nicht mehr Auto.

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                        • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                          Die Implantation einer Multifokallinse stellt definitiv keine "Schönheits-OP" dar, sondern soll einer funktionalen Verbesserung dienen, insbesondere gegenüber einer Monofokallinse. Inwieweit solche Eingriffe zum gewünschten Resultat führen, ist eine andere Frage, um die es hier aber nicht geht.

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                          • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                            Besten Dank auch für diese Information. Kommende Woche suche ich einen dritten Augenarzt auf. Schmerzensgeld, egal wie hoch, bringt mir meine Lebensqualität nicht wieder. Ich wünsche mir aber korrekte Aufklärung! Andere Patienten müssen vor solchen Gepflogenheiten gewarnt werden. Ohne korrekte Aufklärung über derart drastische Folgen geht es einfach nicht.

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                            • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                              Die Implantation einer Multifokallinse stellt definitiv keine "Schönheits-OP" dar, sondern soll einer funktionalen Verbesserung dienen, insbesondere gegenüber einer Monofokallinse. Inwieweit solche Eingriffe zum gewünschten Resultat führen, ist eine andere Frage, um die es hier aber nicht geht.
                              Dies gilt es zu klären vor Gericht. Juristisch überschneiden sich die Begriffe "Elektiveingriff" und "Schönheits-OP" (vgl. LASIK gilt auch als Schönheits-OP). Im ersten Beitrag hatte der Threadersteller angegeben, dass er nur einen sehr schwachen grauen Star hatte. Daher ist nicht gesichert ob a) der Eingriff schon medizinisch indiziert gewesen war oder b) noch im Bereich der Schönheits-OPs lag, d. h. noch nicht operationswürdig war. Über die erheblichen Negativmerkmale einer Multifokallinse wie Kontrastverlust, Sehschärfeverlust, Überlagerung des Infokusbild durch nicht im Fokus liegenden Bildern desselben Gegenstands und Lichtbeugung (siehe Artikel „Sehen mit bi- und multifokalen Intraokularlinsen“ von Prof. Dr. Kuno Kirschfeld) im Vergleich zu einer Monofokallinse (= Elektiveingriff) hätte er in beiden Fällen schonungslos aufgeklärt werden müssen.

                              Leider gelangt man durch Anklicken des Links in meinem Beitrag vom 26.09.2021, nicht direkt zu dem Artikel von Prof. Kirschfeld. Daher sollte der Link kopiert und anschließend in den Browser eingegeben werden:
                              https://www.researchgate.net/profile...tifocal_intrao cular_lenses/links/5697a0c208ae34f3cf1f070d/Vision-with-bifocal-and-multifocal-intraocular-lenses.pdf

                              Ausführungen zu medizinisch indizierten, zu elektiven und kosmetischen Eingriffen sind zu finden im Artikel „ Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen“ , Parzeller et al.. In den Tabellen sind zahlreiche Urteile des BGH zu finden:
                              https://www.uk-essen.de/fileadmin/Un...sgespraech.pdf

                              Die Aufklärung in der Augenheilkunde ist vielfach miserabel und entspricht nicht den Anforderungen des Patientenrechtegesetz § 630e „Aufklärungspflichten“. In Augenzentren bzw. Augentageskliniken werden Eingriffe nach den Prinzipien der freien Marktwirtschaft beworben und verkauft. Durch diesen Missstand wird großes menschliches Leid verursacht und den Sozialversicherungen - und damit auch den Beitragszahlern - hohe Kosten aufgebürdet.

                              @ Gast 007
                              Ihre Aufklärungs- und Informationsarbeit hier im Forum ist sehr wertvoll und patientenorientiert. Ich lese sie gerne. Leider wird in der Realität mit weniger patientenfreundlichen Methoden gearbeitet.

                              @ Elbestrand
                              Es wird darauf ankommen, wie die Klage formuliert wurde und welche Beweise dem Gericht vorgelegt wurden. War die OP bereits notwendig? Hätten Sie sich bei einem schwachen grauen Star bereits entschieden eine Monofokallinse implantieren zu lassen? Wurde Ihnen diese Behandlungsalternative angeboten und erklärt? Oder war die "Multifokallinse" in Form von "besonders nebenwirkungsarme EDOF-Linsen" letztendlich ausschlaggebend für Ihre Einwilligung?

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                              • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                Ich hatte wirklich nur einen sehr schwachen Grauen Star mit lediglich leichten Blendungen bei niedrigem Sonnenstand, also morgens und abends, d.h., je nach Jahreszeit. Heute gehe ich davon aus, dass eine gewöhnliche Sonnenbrille oder bestenfalls eine einfache Kantenschutzbrille ausgereicht hätte. Nachträglich meine ich, dass die Katarakt-OP völlig unnötig war.

                                Der 1. Augenarzt, den ich vor meinem Umzug in ein Seniorenheim aufgesucht hatte, drängte auf eine OP mit dem Argument, man müsse so früh wie möglich operieren, bevor größere Schäden entstehen. Es wurde sogar ein OP-Termin vereinbart. Dann aber zog ich in ein Seniorenheim 600 km weiter südlich und ließ dort nach einem Jahr operieren, natürlich auf Grund der Aussagen des dortigen Augenarztes: April und Mai 2020. Seitdem also die enormen Probleme. Dort suchte ich dann einen weiteren Augenarzt auf. Ganz oben habe ich das alles eingangs geschildert.

                                Nach meinem Auszug aus der vollstationären Pflege zog ich zurück in den Norden (ich wohne wieder privat) und ging zum ehemaligen Augenarzt, der mir, wie schon gesagt, davon abriet, die mich störenden Linsen auszutauschen, weil, wenn ein Patient mit Linsen Probleme hat dann sei das generell, u. zw., egal welche Linsenart. Außerdem die erwähnten möglichen Fremdkörpergefühle, weil beim Linsenaustausch möglicherweise Verletzungen entstehen könnten.

                                Ich frage mich nach wie vor, ob denn die Augenärzte nicht vorab erkennen können, ob Patienten durch künstliche Linsen derartige Probleme bekommen können, wie ich sie habe! Es kann doch nicht sein, dass aufs Geradewohl die natürlichen Linsen entfernt werden, zumal die, soweit ich weiß, auch noch einen natürlichen UV-Schutz haben, der aber mit den Kunstlinsen nicht ersetzt werden kann. Allein dadurch sind Folgeschäden möglich.

                                Kommende Woche also suche ich den 4.Augenarzt auf, der, wie ich erfahren habe, ebenfalls reichlich Grauen Star operiert. Ich werde ihm sagen, dass in den nächsten Tagen Klage bei Gericht eingereicht wird. Heute habe ich das Exposé dafür von meiner Anwältin erhalten und wenig korrigiert. Ich bin keine Juristin, war aber 25 Jahre lang mit einem Juristen verheiratet und habe mir da einiges abgeguckt. Die Klageschrift ist m. E. nach sehr gut formuliert.

                                Zusammenfassung: 1. Augenarzt hier in Norddeutschland riet zur OP, dann Umzug 600 km südlich in vollstationäre Pflege und dort der 2. Augenarzt, der dann operierte. Daselbst nach der OP ein 3. Augenarzt, der mich zum Linsenaustausch zu einem wahrscheinlich sehr guten Professor einer bekannten Klinik schickte. Er betonte das jedenfalls. Nach meinem Auszug aus dem Seniorenheim wieder zurück in den Norden und dort bin ich zum 1. Augenarzt für Beratung und weitere Betreuung zurückgekehrt.

                                Nach Katarakt-OP muss man lebenslang alle 6 Monate zur Kontrolle gehen. Kommende Woche dann ein "neuer", der 4. Augenarzt. Ihn werde ich gleich über die Klage informieren, weil er dann ganz sicher keine unnötigen Schritte einleiten sondern eher zurückhaltend reagieren wird. Ich möchte von ihm exakte Diagnostik und Prognose haben!

                                Kommentar


                                • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                  Besten Dank! Den wertvollen Beitrag von Prof. Kirschfeld habe ich problemlos gefunden und gelesen. Ich frage mich, warum der Patient solche Informationen nicht erhält. Immerhin bin ich ja medizinisch einigermaßen im Bilde, wenn auch nicht in Optik. Es gibt mehrere Ärzte, die sich mit mir auf "Kollegenniveau" unterhalten, weil ich der medizinischen Nomenklatur folgen kann. Dennoch bin ich aber, wie Sie es nennen, "marktwirtschaftlichen Interessen" aufgesessen und habe nicht genügend recherchiert. Der Hinweis, dass ich mit der OP nicht lange warten solle, weil sonst schwere Schäden durch den Katarakt entstehen können (die sind mir ohnehin bekannt gewesen), hat mich überzeugt. Mit anderen Worten: Die Angst, auch wenn mir das seinerzeit nicht bewusst war, hat meinen eigenen Verstand ausgeschaltet!

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                                  • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                    Heute gehe ich davon aus, dass eine gewöhnliche Sonnenbrille oder bestenfalls eine einfache Kantenschutzbrille ausgereicht hätte. Nachträglich meine ich, dass die Katarakt-OP völlig unnötig war.
                                    Was Sie nachher gedacht haben ist arzthaftungsrechtlich nicht von Bedeutung. Es geht ausschließlich darum unter welchen Umständen Sie trotz fehlender Beschwerden in die OP eingewilligt haben. Aufgrund der Angstmacherei den richtigen Zeitpunkt zu verpassen? Weil Ihnen die Implantation einer Multifokallinse schmackhaft gemacht wurde (besonders nebenwirkungsarme EDOF-Linsen)?

                                    Die erste Frage an den Sachverständigen lautet stets, ob eine Indikation für den Eingriff vorgelegen hat. Es ist zu befürchten, dass er den - wenn auch sehr schwachen - Katarakt alleine schon aufgrund Ihres Alters und der Eintragung in der Patientenakte bestätigen wird. Damit läge eine relative medizinisch gerechtfertigte Indikation vor. Doch das reicht, wie Sie wissen, nicht für eine Einwilligung. Eine Indikation für die Implantation einer Multifokallinse gibt es nicht - eine Monofokallinse reicht vollkommen.

                                    Strategisch gesehen, hat Ihre Anwältin zwei Möglichkeiten um vorzugehen:
                                    • mit medizinischer Indikation für eine Katarakt-OP: Einwilligung trotz fehlender Beschwerden nur aufgrund der Angstmacherei - eine Monofokallinse hätte gereicht
                                    • ohne medizinische Indikation für die Implantation einer Multifokallinse: Einwilligung wegen der beschönigte Aufklärung unter Auslassung der bekannten Nebenwirkungen von Multifokallinsen um Brillenunabhängigkeit zu erlangen (= Schönheits-OP bzw. elektiver Eingriff); in diesem Fall werden laut Patientenrechtegesetz erheblich höhere Ansprüche an die Aufklärung gestellt als im ersten Fall
                                    Sehr lesenswert und aufschlussreich (wegen des juristischen Unterschieds "medizinisch indiziert", "medizinisch nicht indiziert", "elektiver" bzw. "kosmetischer Eingriff") ist der in meinem vorigen Beitrag erwähnte Artikel "Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen".

                                    Alles Gute!


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                                    • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                      Hallo Extranjero, Sie haben sich sehr viel Mühe gemacht. Vielen Dank dafür! Ich habe den Schriftwechsel hier an meine Anwältin weitergeleitet.

                                      Ich bin wegen PTBS seit meinem 57. Lebensjahr in Rente und ich leide an rezidivierenden Panikattacken auf Trigger hin. Natürlich wusste der Augenarzt das nicht. Unsere in Spezialgebiete differenzierte Medizin-Praxis macht es unmöglich, dass jeder Spezialist Gesamteinblick oder Teileinblick hat.

                                      Angstmache in dem Sinne war es nicht, denn es kommt auf die Reaktion und Adaption bzw., wie wir in der Psychologie sagen, auf die Kognitionen (Bewertungsmuster) des jeweiligen Patienten an. Aber auch ohne PTBS wird sich ein Patient, dem man sagt, er solle mit der OP nicht zu lange warten wegen möglicher gravierender Folgeschäden, einschüchtern lassen. Das "Verkaufsargument", so sehe ich es, war beim 1. Augenarzt, der mich nicht operiert hat, weil ich kurz darauf umgezogen bin, durchaus der "gute Rat" bzw. dadurch "Anpreisen und Druck machen".

                                      Der 2., also dann operierende Arzt, hat mich überhaupt nicht aufgeklärt, mir lediglich schriftliche Infos in die Hand gereicht und mir die Unterschiede zwischen Mono- und Multifokallinsen erläutert. Den Begriff "EDOF-Linsen" habe ich erst anderthalb Jahre später aus der Ablehnung seiner Versicherung entnommen. Der operierende Augenarzt wusste aber, dass ich nur schwache Probleme bei Sonnentiefstand hatte und ansonsten mit meiner multifokalen Brille bestens gesehen habe.
                                      • Sehr lesenswert und aufschlussreich (wegen des juristischen Unterschieds "medizinisch indiziert", "medizinisch nicht indiziert", "elektiver" bzw. "kosmetischer Eingriff") ist der in meinem vorigen Beitrag erwähnte Artikel "Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen".
                                      Danke auch für diesen Auszug mit juristischen Begriffen aus https://www.uk-essen.de/fileadmin/Un...sgespraech.pdf

                                      Man sagt ja auch scherzhaft "Rechtsverdreher". Klare Formulierungen bei juristischen Auseinandersetzungen können ad absurdum geführt werden. Ich hoffe, dass meine Fachanwältin gut im Jonglieren auf dem Hochseil ist!

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                                      • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                        Die Konsultation bei einem weiteren Augenarzt vor ein paar Tagen hat Folgendes ergeben. Ein junger aber sehr kompetenter Arzt hat meine Augen gründlich untersucht, vor allem die Netzhaut. Irgendwelche geringfügigen Dinge hat er dort gefunden.

                                        Er rät dringend vom Austausch der Kunstlinsen ab, weil es zu Verletzungen kommen kann und außerdem überhaupt nicht gesichert ist, dass ich danach besser sehe. Vielmehr können ebenso Verbesserungen als erhebliche Verschlechterungen eintreten. Er erwähnte, dass u. a. beim Linsenaustausch eine Verletzung der Netzhaut stattfinden könnte. Und er sagte, dass es sehr schwer sein würde, überhaupt einen Arzt zu finden, der sich an den Austausch der Linsen wagt. Nicht wegen meiner Klage vor Gericht sondern wegen möglicher Komplikationen und deren Folgen.

                                        Ich werde also mit diesem schweren Dauerschaden bis zum Lebensende klarkommen müssen.

                                        Bezüglich der Klage sagte er, dass es sehr schwierig sein wird und auch eruiert werden muss, wie der Zustand meiner Augen, d.h., des Grauen Stars, vor der OP gewesen ist. Hierzu müsste dann später mein jetziger Augenarzt, den ich vor gut 2 Jahren erstmalig wegen der beginnenden Blendungen bei Sonnentiefstand (und nur dann!) befragt werden. Ich war ja vor meinem Umzug nach Süddeutschland bei ihm gewesen und werde auch weiterhin zu ihm gehen.

                                        Es muss also nachgewiesen werden, dass mein Grauer Star nur geringfügig und eine OP vor anderthalb Jahren nicht zwingend erforderlich war. Das allein reicht aber nicht aus, denn jeder Patient entscheidet selbst, wann und ob er sich operieren lässt, auch wenn eine OP dringend angeraten wird. Ich hätte mich jedenfalls auf gar keinen Fall zur OP entschlossen, wenn ich auch nur im Ansatz korrekt über die Lichterscheinungen Halos und Starburst sowie über die nunmehr wesentlich stärkeren Blendungen informiert worden wäre!!

                                        Fakt ist, dass ich lediglich bei Sonnentiefstand, also morgens und abends, leichte Blendungen durch die Sonne hatte. Nach heutigem Wissensstand gehe ich davon aus, dass seinerzeit einfache, nicht allzu dunkle Kantenfiltergläser ausgereicht hätten.

                                        Bezüglich der EDOF-Linsen sagte der Augenarzt, dass die nur bedingt weniger Halos, Starburst und Glare nach sich ziehen und außerdem oft mit unscharfem Sehen einhergehen. Warum diese Linsen also als Fortschritt und viel besser angepriesen werden, kann ich nicht nachvollziehen!

                                        Ich fragte ihn, warum ich denn nicht richtig aufgeklärt worden bin. Antwort: "Weil die schweren Folgen, wie sie bei ihnen auftreten, selten sind." Dass das kein plausibler Grund für mangelhafte Aufklärung, ich möchte sagen "Augenwischerei" ist, wird wohl jeder Richter erkennen! Der junge Doktor sagte mir noch, dass er sehr wohl die Beispielfotos kennt und sich durchaus vorstellen kann, wie schwer die Folgen für Betroffene sind, dass er sich aber als Gesunder wahrscheinlich nicht wirklich umfassend vorstellen kann, wie schwer sich das aufs tägliche Leben auswirkt.

                                        Mangelnde Empathie jedenfalls ist es, wenn ein Arzt nicht richtig aufklärt, um schlichtweg Geld zu verdienen. Und ob dieser junge Augenarzt seine Patienten umfassend aufklärt, kann ich nicht beurteilen. Er ist ja nur ein kleines Rädchen in einer großen Augenarztpraxis.

                                        600.000 Katarakt-OP's jährlich in der BRD und bis zu 3 % davon also 18.000 schwere Schädigungen durch Halos und Starburst: Das wäre etwas für das Undercover-Team Wallraff! Mit deutlichen Worten: Dem Treiben muss ein Riegel vorgeschoben werden!

                                        Später berichte ich dann über den Ausgang der Klage. Sie wird dieser Tage eingereicht werden.

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                                        • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                          @ Elbestrand, ich habe Ihnen eine PN geschickt

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                                          • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                            Sie haben mir eine PN geschickt? Was ist das? "Persönliche Nachricht"? D.h., an meine private E-Mail-Adresse? Leider habe ich die nicht erhalten oder nicht erkannt. Bitte also nochmals schicken.

                                            Eben habe ich unter Grauer Star (Katarakt): Nur eine OP kann die Symptome bessern - Onmeda.de Onmeda-Infos zum Grauen Star gelesen. Sie sagen dort, dass sogar rund 800.000 Katarakt-OP's jährlich in der BRD stattfinden. Ich habe lediglich eine Quelle mit 600.000 gefunden. Da bis zu 3 % in Halos, Starburst und Glare münden, habe ich "nur" bis zu 18.000 schwere Schädigungen, wie ich sie nun für den Rest meines Lebens zu ertragen habe, errechnet.

                                            Wie schon berichtet: Die Klage ist nunmehr eingereicht worden. Erst nach anderthalb Jahren, weil Arzt und eher insbesondere dessen Versicherung Verzögerungstaktik praktiziert haben.

                                            Als PS möchte ich einfügen, dass ich kürzlich um 20 Uhr zum Nottierarzt gefahren werden musste. Die entgegenkommenden Fahrzeuge mit ihren für mich "überdimensionierten Scheinwerfern" waren unerträglich trotz meiner extrem dunklen Kantenfilterbrille und der tief ins Gesicht gezogenen Schirmmütze. Ich musste deshalb hinten sitzen.

                                            Sehr selten kommt es vor, dass ich bei Sonnentiefstand (Morgensonne und Beginn der Abenddämmerung) unterwegs bin. In der dunklen Jahreszeit also bin ich sozusagen "im Knast" eingesperrt. Vor 2 Tagen kam ich erst um 18:20 mit dem Zug wieder nach Hause, wobei ich 3 Straßen überqueren musste. Eine davon ohne Ampel. Wie im Blindflug ging es dann über die Straßen. Stehende Autos mit ihren Scheinwerfern blenden so stark, dass ich keinerlei Konturen mehr sehe. D.h.: Ich kann tatsächlich weder links noch rechts sehen, wenn ich die Straße überquere. Das ist lebensgefährlich. Und ich bin gespannt, ob das Versorgungsamt mir wenigstens als Merkzeichen das "H" gewährt. Eigentlich gehört wegen der teilweise extremen Sehbehinderung auch ein "Bl" dazu! Interessant jedenfalls, dass sich das Versorgungsamt diesmal erheblich mehr Zeit für seine Entscheidung zu nehmen scheint.

                                            Ich habe ja bereits 100 % Schwerbehinderung und die Merkzeichen B (Begleitperson), Rundfunkgebühren-Reduktion und G (gehbehindert) bei Pflegegrad 3. Da ist die zusätzliche Sehbehinderung wirklich kein Spaß mehr!

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                                            • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                              Sie haben mir eine PN geschickt? Was ist das? "Persönliche Nachricht"? D.h., an meine private E-Mail-Adresse?
                                              Nein, nicht an Ihre private E-Mail, die habe ich nicht, eine PN hier im Forum. Rechts oben, über dem Thread, auf dem Feld "Nachrichten" neben Ihrem Namen klicken.

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                                              • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                                Nach einem Tüfteln habe ich Ihre PN lesen können. Schade, dass eine persönliche Kontaktaufnahme wohl unmöglich ist.
                                                Ich werde tagtäglich mit dem Dilemma konfrontiert, mit den fürchterlichen Sehbeeinträchtigungen.

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                                                • Re: Halos und Starburst nach Katarakt OP

                                                  Gerichtsverfahren wegen Arztfehlern dauern sehr lange. Jetzt wird ein Gutachten beantragt. Allerdings hat das Landesgericht kurioserweise einen Gutachter in 750 km Entfernung genannt! Das wird nun beanstandet. Mein RA teilte mir aber mit, dass, sobald das Verfahren gerichtsanhängig ist, keine Verjährung zu fürchten ist. Meine schwere Sehbehinderung durch Halos und Starburst ist unverändert und ebenfalls die Blendungsempfindlichkeit. Ich bin also dauerhaft gehandicapt. Und, wie wohl schon mitgeteilt, haben mir inzwischen 3 Augenärzte vom Linsenaustausch dringend abgeraten, weil dadurch oftmals weitere Störungen auftreten und die derzeitigen Störungen selbst durch andere Linsen nicht behoben werden können. Fakt ist, dass der Augenarzt mich weder schriftlich noch mündlich über Starburst, also diese schrecklichen Lichtstrahlen, aufgeklärt hat. Also ein nachweisbarer Fehler. Ich werde später weiterberichten.

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