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Verweigerung Aushändigung Röntgenaufnahme

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  • Verweigerung Aushändigung Röntgenaufnahme

    Sehr geehrter Experte,
    vor 2 Wochen suchte ich meinen Zahnarzt auf. Nach der Diagnose bot mir der Zahnarzt an, dass ich die Röntgenaufnahme haben könne, um eine Zweitmeinung einzuholen.
    Ursprünglich lehnte ich ab. Da es sich aber voraussichtlich um eine "teure Angelegenheit" in der preislichen Größenordnung eines Kleinwagens handelt, besann ich mich eines besseren. Heute sprach ich in der Rezeption vor und bat um die Röntgenaufnahme, bekam aber von der Schwester die Auskunft, dass dies nicht üblich sei, sondern nur der Zahnarzt, den ich erneut befragen wolle, diese Unterlagen erhalten dürfe. Auch mein Hinweis, dass mir der Zahnarzt die Aufnahmen selbst übergeben wollte und ich außerdem noch nicht wisse, welchen Zahnarzt ich noch einmal befragen wolle, nützte nichts: Ich bekam die Unterlagen nicht. Ist dies rechtens? oder sind es nicht eigentlich "meine Unterlagen"???
    Freundliche Grüße Doris


  • Re: Verweigerung Aushändigung Röntgenaufnahme


    Hallo,

    nein, der Zahnarzt ist zur Dokumentation verpflichtet. Wenn er Sie Ihnen nicht aushändigt, soll der andere ZA sie anfordern.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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