ich frage mich schon lange, ob eigentlich ein zahnarzt uneingeschränkt alle medikamente verschreiben darf, so wie ein humanmediziner. ich meine, die krankenkasse zahlt das natürlich nicht, aber auf privatrezept. oder hat der humanmediziner doch mehr befugnisse und der za darf nur zahn- bezogenes wie schmerzmittel etc. verschreiben?
mfg
michi
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