#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Abrechnung wie beim Handwerker

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Abrechnung wie beim Handwerker

    Hallo,

    mir kam gerade ein Gedanke zum Wochenende, mal sehen, wie hier die Meinungen dazu sind:

    Kassenpatient läßt Zahnersatz machen: zwei Kronen UK rechts, zwei Kronen UK links.
    Aufgrund der gewünschten Versorgung ist ein Eigenanteil zu zahlen, der nach Einsetzen der Kronen durch den ZA auch in Rechnung gestellt wird.
    UK rechts ist in Ordnung, UK links wurde schon zweimal nachgeschliffen, paßt immer noch nicht.
    Ist es in Ordnung, jetzt einen Teil (die Hälfte) der Rechnung zu begleichen, da ja bisher auch nur die Hälfte "der Baustelle" abgenommen wurde und den Rest nach Fertigstellugn der zweiten Seite ?
    Was ist, wenn auch beim nächsten Einschleifen der Biss noch nicht paßt ? Wie oft hat ein ZA die Möglichkeit der Nachbesserung und wie geht es dann weiter.
    Es ist mir schon klar, daß ich hier meine Zähne zum Zahnarzt bringe und dies nicht wirklich mit dem Auto in der Werkstatt verglichen werden kann. Auf der anderen Seite bekommt ein ZA auch ein wenig mehr Gehalt als ein Automechaniker ......

    Bitte versteht mich nicht falsch, ich will hier keinem etwas Böses sondern nur eine Diskussionrunde eröffnen und einige Meinungen hierzu lesen.

    Allen ein schönes Wochenende !


  • RE: Abrechnung wie beim Handwerker


    Hallo,

    ein paar Kommtentare auf verschiedenen Ebenen...

    Rechtlich...
    gesehen wird die Rechnung nach Einsetzen des Zahnersatzes fällig, auch wenn noch mal nachkontrolliert werden muss.

    Medizinisch...
    gesehen ist eine Nachkontrolle sogar sehr sinnvoll und ein 'Feintuning' des Bisses zu einem späteren Zeitpunkt manchmal besser. Betäubt und den Mund lange weit geöffnet lassen ist keine gute Vorraussetzung, um den Biss richtig einzuschleifen. Dabei passieren sogar oft Fehler.
    Auch gewisse Empfindlichkeiten sind erlaubt.

    Persönlich...
    lasse ich die Rechung erst stellen, wenn der Zahnersatz ok ist. Gewisse Empfindlichkeiten dürfen noch sein.

    Solange es etwas zum Nachbessern/ Kontrollieren gibt, der Patient nicht das Gefühl hat hier sei gepfuscht worden und der Zahnarzt auch noch nach dem Einsetzen der Arbeit mit der gleichen Sorgfalt arbeitet wie zuvor, kann auch 100x nachkontrolliert werden. Wie Sie sagten, es geht nicht um ein mechanisches Auto.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

    Kommentar

    Lädt...
    X