wenn ein Zahnersatz auf Impl. entfernt und wieder aufgesetzt wird, rechnet der Arzt das dann als Kassenleistung ab oder wird dann alles zur Privatleistung, zukünftig?
Ist das Einsetzen einer proth. Arbeit auf Impl. erst dann zu zahlen, wenn der Glanzbrand erfolgt ist oder sofort nach der ersten Einprobe?
Ist Zahnersatz erst dann zu zahlen, wenn alles in Ordnung ist und der Patient damit gut zurecht kommt, nach einem halben Jahr, evtl.? Bei Beanstandungen habe ich sonst Pech gehabt, oder?
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Danke.
Gruß
Renate
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