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Wurzelbehandlg Kassenleistung?

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  • Wurzelbehandlg Kassenleistung?

    Sehr geehrter Herr Dr. Schmitz-Hüser
    Bei meiner Tochter wird derz. eine Wurzelbehandlung am 7er unten durchgeführt.
    Der Zahnartz sagt, das müsse sie selbst bezahlen, weil dieser Zahn für eine Kassenleistung nicht "gängig" sei. Die Kasse (DAK) bei der ich mich daraufhin erkundigt habe, sagt aber "wenn der Zahnarzt zu dem Urteil kommt, dass die Erhaltung des Zahnes durch eine Wurzelbehandlung wirtschaftlich sinnvoll und zweckmässig ist," dann sei dies sehr wohl eine Kassenleistung.

    Jetzt drängt sich bei mir der Verdacht auf,dass meiner Tochter zu Gunsten einer Privatliquidation eine Kassenleistung vorenthalten wird. Der Zahn ist nämlich durchaus erhaltungswürdig.

    Was meinen Sie zu dieser Sachverhalt. Vielen Dank im voraus.


  • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


    Hallo,

    die DAK scheut sich Ihnen aus nachvollziehbaren Gründen reinen Wein einzuschenken und drückt sich um eine konkrete Aussage.

    Zum einen ist eine vernünftige Wurzelfüllung an einem 7er nicht nach oben genannten Kriterien durchzuführen. Sie ist zwar medizinisch machbar und der Erhalt des Zahnes ist auch sinnvoll. Der zu erbringende Aufwand ist jedoch nicht durch die Leistung der KK gedeckt und somit nicht wirtschaftlich.

    Des Weiteren gibt es mit der Gesundheitsreform eine Gesetzesänderung, die besagt, dass an einem endständigem Zahn (heißt: der letzte in der Zahnreihe) die Wurzelbehandlung nicht von der gesetzlichen KK übernommen wird.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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    • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


      Hallo Dr. Schmitz-Hüser

      Nehmen wir an, ein ZA macht eine Wb nach bezahltem Kassenstandard, wie würde diese erfolgen od. aussehen?
      Entstehen durch Mehraufwand höhere Kosten, müßte die Kasse den üblichen Satz Beitragen u. der Behandler die Mehrkosten mit dem Patienten abrechnen (nach entsprechender Information bzw. Absprache).

      Gesetzesänderung:
      Welcher ist der letzte einer Zahnreihe? Eigentlich doch der 8er (WHZ), wenn das Gebiss voll ausgebildet ist. An diesem macht wohl kaum jemand eine WB, obwohl das auch schon vorgekommen ist. Meißt werden diese früher od. später entfernt.
      Beim 7er sieht es doch schon etwas anders aus. Ist er der letzte wird hier auch nicht zubezahlt? Was wenn dieser fehlen sollte u. der 6er der letzte Zahn einer Reihe ist, kann hier v. der KK auch keine Kostenübernahme geleistet werden?
      Was führ ein Wahnsinn, Wenn hier auch noch Zahnersatz wichtig wird u. solch ein Zahn möglichst lange als Stütze dienen u. die Funktionalität des Gebisses aufrechterhalten soll, um zumindest keine gesunden Zähne anzugreifen.
      Sogesehen kann in einer Zahnreihe jeder Zahn der Letzte sein, der 5er, 4er, 3er (ausgehend v. einer Seite) u. die WB würde nicht übernommen, auch wenn sie hier nicht so aufwändig wie bei den hinteren Molaren ist?
      Das ganze irritiert mich zugegebenermaßen.
      Gruß Minou




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      • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


        Hallo heineich

        Würde hier die KK noch mal zur Rede stellen u. genauere Informationen , auch über die hier in den Beiträgen genannten Details fordern (schriftl. bestätigen lassen).
        Wie wäre es mit einem Kostenvoranschlag v. Seiten des ZA, in dem auch die jeweiligen (zusätzlichen) Aufwendungen genannt werden? Spätestens darauf müßte die KK reagieren u. Rede u. Antwort stehen.
        Gruß Minou

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        • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


          Vielen Dank Dr. Schmitz-Hüser, vielen Dank Minou

          da zeigt sich wieder mal in voller Breite, wie hilflos und uninformiert die Patienten in unserem Gesundheitssystem gehalten werden. Einem Arzt zu glauben was er sagt, wird immer schwieriger, weil die wirtschaftlichen Faktoren mehr denn je in den Vordergrund treten. Dies hier ist wieder mal das beste Beispiel. Wie Minou im ersten Beitrag schildert, ist diese Regelung mit einem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen. Und einer gibt dem anderen die Schuld, Kassen und Ärzte. Dabei ist es ja wohl so, dass die Spitzenverbände der Kassen u n d der Ärzte solche Details aushandeln. Und, jetzt werde ich böse: die Ärzteverbände scheinen sich mehr und mehr durchzusetzen. So eine Wurzelbehandlung kostet über EUR 200.-- und ist in diesem Fall dabb wohl vom Patienten voll zu bezahlen. Wenn der Zahnarzt konsequent wäre, müsste er eigentlich dem Patienten von der WB überhaupt abraten, denn was für die Kasse nicht wirtschaftlich ist, kann ja wohl für den Patienten auch nicht wirtschaftlich sein.
          Entweder ist der Zahn erhaltungswürdig, dann ist muss es Kassenleistung sein, oder er ist nicht erhaltungswürdig, dann soll er auch nicht auf Kosten des Patienten behandelt werden. So einfach stelle ich mir das vor.

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          • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


            um es noch mal ganz klar zu machen: es gibt ganz eindeutige Richtlinien der KK, wann eine WB bezahlt wird und wann nicht. Dabei besonders wichtig: die 3 Schlagwörter der gesetzlichen KK:
            ausreichend-wirtschaftlich-zweckmäßig. So soll die Krankenversorgung nämlich sein.

            Eine WB wird bezahlt in folgenden 3 Fällen (ansonsten raus mit dem Zahn):

            - zur Vermeidung einer Lücke in einer sonst geschlossenen Zahnreihe
            - zur Vermeidung einer sog. "Freiendsituation". Definition "Freiende" bedeutet: letzter Zahn ist der 5er. Ein 6er wird also von der Krankenkasse bezahlt, ein 7er aber nicht! Denn eine Zahnreihe bis Zahn 6 ist völlig ausreichend laut KK und kein Freiende. Ausnahme: wenn der 8er (also Weisheitszahn) da ist, dann wird auch der 7er bezahlt,weil man ja sonst wieder eine Lücke produziert (siehe Punkt 1)
            - zum Erhalt von Zahnersatz, wenn also eine Krone auf dem Zahn sitzt.

            Dass die DAK nicht Klartext redet hat 2 Gründe: erstens ist das nicht besonders förderlich fürs Image wenn man dem Mitglied erklärt, dass seine KK den Zahn lieber in der Zange sehen will als dafür die WB zu bezahlen und zweitens blickens die Sachbearbeiterinnen meinstens halt auch nicht! Wie auch bei dem Wust an Vorschriften und Regelungen. Auf jeden Fall ist es diesmal nicht wie sonst ja immer der geldgeile böse Zahnarzt, der mal wieder was privat liquidieren will, sonder klipp und klar: die KK bezahlt diese WB an diesem Zahn nicht! Basta. Entweder Sie bezahlen die WB selbst oder der Zahn muss raus. Schön ist diese Regel nicht aber so isses halt!

            Hoch lebe die GKV
            bedanken Sie sich dort

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            • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


              Hallo heinreich
              Eine WB ist meiner persönlichen Erfahrung nach (zu Zeiten als die Kosten noch getragen wurden), ein Experiment zum Erhalt, dessen Erfolg letzentlich im Extrem ein Schuß nach hinten sein kann.
              Erhaltungswürdigkeit sehe ich im allgemeinen Fortschritt auch als etwas fragwürdig an.
              Erhalten werden kann auch noch ein schwerst geschädigter Zahn, welcher z.B. bei Extraktion in Einzelteile zerfallen würde.
              Häufig können bestimmte Randfaktoren nicht erkannt werden.
              Im Zweifel wäre eine Extraktion vorzuziehen. Für mich persönlich werde ich keinen ZA mehr an eine WB, geschweige denn WSR haranlassen.
              Eine ausführliche Beratung v. Seiten des ZA über Nutzen u. Sinn, möglichen Erfolg sollte gegeben sein. Leztendlich liegt die Entscheidung beim Patienten,z.B. Extraktion od. Behandlung. Dem entgegen steht Recht des ZA eine Extraktion (z.B.) bei angenommener Erhaltungswürdigkeit, zu verweigern.
              Wirtschaflichkeit erscheint hier als mehrschneidiges Schwert. Das Interesse des Patienten am Erhalt eines Zahnes ( nach wirtschaftlichen, medizinischen Gesichtspunkten, wenn realistische Chancen bestehen). Dem entgegen stehen politische Eingriffe. Wer bitte schön, mit einem Mindesteinkommen soll sich eine WB leisten, die vermutlich 200 Euro od. mehr kostet, je nach Verlauf.
              Gruß Minou






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              • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


                Hallo oplescence

                Ausreichend, wirtschaftlich u. vor allem "effizient" setze ich an die Stelle f. alle Interessengemeinschaften. Betrifft Behandler, Patient u. auch KK.
                Leider tun sich in der Abhängigkeit voneinander alle darin schwer.
                Das Vertrauen des Patienten liegt im Urteil des Behandlers u. den Informationen.
                Die letzte Entscheidung trifft der Patient, für den Fall der Extraktion kann der ZA diese verweigern. In Anbetracht aller Umstände bleibt der Patient auf der Strecke, ist der Gelackmeierte.
                Hier ist nicht die Rede v. geldgeilen, bösen ZA`s, sonden v. Reglements, welche undurchsichtig erscheinen. Das es auch Abzokker gibt, ist wohl kaum zu bestreiten, das betrifft nicht nur ZA.
                Betreff Sachbearbeiter der KK gibt es durchaus Stellen die fachlich orientiert informieren können, hier muß im Zweifel weitervermittelt werden, das kann durchaus funktionieren.
                Anbei: DAK u. DKV? Wohl kaum die gleichen paar Schuhe--grins--.
                Gruß Minou
                Ps:WB ist u. bleibt eine fragwürdige Angelegenheit.







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                • RE: Wurzelbehandlg Kassenleistung?


                  Ich danke allen, die zu diesem Thema engagiert und fachkundig beigetragen haben und wünsche gleichzeitig ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und zahnschmerzarmes Jahr 2006.

                  Heineich

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