Bei meiner Tochter wird derz. eine Wurzelbehandlung am 7er unten durchgeführt.
Der Zahnartz sagt, das müsse sie selbst bezahlen, weil dieser Zahn für eine Kassenleistung nicht "gängig" sei. Die Kasse (DAK) bei der ich mich daraufhin erkundigt habe, sagt aber "wenn der Zahnarzt zu dem Urteil kommt, dass die Erhaltung des Zahnes durch eine Wurzelbehandlung wirtschaftlich sinnvoll und zweckmässig ist," dann sei dies sehr wohl eine Kassenleistung.
Jetzt drängt sich bei mir der Verdacht auf,dass meiner Tochter zu Gunsten einer Privatliquidation eine Kassenleistung vorenthalten wird. Der Zahn ist nämlich durchaus erhaltungswürdig.
Was meinen Sie zu dieser Sachverhalt. Vielen Dank im voraus.
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