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was ist hiervon zu halten ?

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  • was ist hiervon zu halten ?

    Hallo an alle !

    Zum Thema Zahnersatz gibt es bei mir einen Vorgang, der mich doch etwas verwundert und es würde mich interessieren, wie Eure Meinung hierzu ist:

    Ich bin in Behandlung und als nächstes steht bei mir Zahnersatz an. 45 ist mit einem Stift und einem Provisorium versehen und soll nun nach überstandener "Probezeit seine Krone bekommen. 35 hat eine alte Krone, 36 und 37 sind schon für eine Krone beschliffen und mit Provi versorgt, dann wurde an 36 (alte Wurzelfüllung) eine Entzündung an der Spitze entdeckt. Nach langem hin und her fiel meine Entscheidung 36 zu "opfern" und eine Brücke von 35-37 setzen zu lassen. Da die ganze Angelegenheit ja nun auch mit einigen Kosten verbunden ist, ging ich zu einem 2. ZA mit dem Hinweis, was ansteht und daß ich eine zweite Meinung hierzu möchte. Entzündung Wurzel bestätigt, Vorgehensweise als vernünftig erklärt, fertig. Jetzt, 14 Tage später, bekomme ich Post von meiner KK. Der 2. ZA hat (ohne mein Wissen) einen HKP eingereicht, welcher auch von der KK genehmigt wurde. Eigentlich hat der ZA um direkte Zusendung der Genehmigung an die Praxis gebeten, doch hat die KK mir die Unterlagen zugesandt. Ich bin aus allen Wolken gefallen.....?!
    Ich wünsche allen ein schönes Wochenende !



  • RE: was ist hiervon zu halten ?


    Hallo Mavi
    Eigentlich ist es egal wie der Weg geht.
    Der ZA hätte dir den HKP aushändigen können u. du wärst selbst damit zur KK gegangen, hättest auch gleich den Anteil aus deinem Bonusheft regeln können, was du jetzt sicherlich noch überprüfen, eventuel der KK noch vorlegen bzw. nachreichen mußt.
    Ohne deine Unterschrift ist der HKP wertlos, das mußt du hier nachholen.
    Er verfällt auch, wenn nicht innerhalb eines halben Jahres die beantragte Leistung erbracht wird. Eine bindende Verpflichtung entsteht hierdurch nicht.
    Stimmen die Berechnungen mit dem Bonusheft überein, kannst Du eine Kopie für dich behalten (steht drauf welche das ist) u. nimmst die restlichen Unterlagen mit zu deinem ZA.
    Wäre der HKP zu deinem ZA direkt gesendet worden, fehlt immer noch deine Unterschrift u. sind die prozentualen Anteile zu überprüfen, eventuell nachzutragen, was letzendlich auf das Gleiche hinauskommt.
    Gruß Minou

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    • RE: was ist hiervon zu halten ?


      Also scheint dies die übliche Vorgehensweise zu sein !

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      • RE: was ist hiervon zu halten ?


        Hallo,

        üblich ist das nicht. Vielleicht gab es lediglich ein Misverständnis, es ist untergegangen, daß es sich um eine Zweit-Meinung handelt, und so sind in der Praxis die gewohnten Verfahren eingeleitet worden.
        Für Sie besteht jedenfalls keine Verpflichtung.

        Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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