gesetzt. Doch der Aufbiss stimmte nicht mehr. Als ich den Zahnarzt wieder
aufsuchte, weil ich mit dem Beißen nicht zurechtkam, schleifte er die
Zähne noch etwas ab. Außerdem wurde an einer alten Brücke auch noch
geschliffen. Als die Behandlung beendet war, wurde mit empfohlen,
eine computerunterstütze Gebissanalyse vornehmen zu lassen, weil der
Aufbiss mit meinem Gebiss nicht so einwandfrei funktionierte.
Die Krankenkasse teilte mir mit, dass dies keine Kassenleistung sei.
Nun ist es so, dass durch das Abschleifen der alten Brücke nun auch
die Verblendung eines Brückengliedes defekt ist. Es liegt wohl auch daran,
dass die neue Brücke dem Gebiss nicht korrekt angepasst wurde.
Muss der Zahnarzt dafür haften?
Wie kann ich meinen Schadensersatzanspruch geltend machen?
Kann ich den Schadensersatzanspruch auch dann geltend machen,
wenn ich die Behandung bei einem anderen Zahnarzt vornehmen lasse?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus für Ihre Antwort.
MFG
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