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Zahnbehandlung/ Krankenkasse

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  • Zahnbehandlung/ Krankenkasse

    Hallo!
    Im Juli wurde mir ein entzündeter Zahn gezogen. Momentan habe ich ein Lücke, was damit geschieht....weiß ich noch nicht. Nun muss ich
    (Grund: Ende einer Übergangszeit) mich ab nächsten Monat voll privat versichern. Laut Versicherung ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit. Nun möchte aber mein Vericherungsvertreter, dass ich Angaben mache, ob ich in Zahnbehandlung bin, Zahnbehandlung empfohlen wurde oder Kostenvoranschlag vorliegt. Bin ich aus zahnärztlicher Sicht nun noch in Behandlung oder nicht? Ich meine, die Schlussrechnung vom Zahnziehen ist schon bezahlt, weiteres wurde noch bei keinem Arzt besprochen. Schließlich könnte ich ja theoretisch noch 5 Jahre mit der Lücke herumlaufen. (Habe aber schon vor, sie demnächst schließen zu lassen/ Das könnte ich aber auch nicht) Dumme Sache eben. Aber vielleicht kann ja jemand sagen, ob ich derzeit in Behandlung bin....bzw. ob man das so nennen kann. Danke!


  • RE: Zahnbehandlung/ Krankenkasse


    Hallo,

    sagen Sie Ihrer Versicherung, Sie seien nicht in Behandlung. Zum einen stimmt es, schließlich ist nichts geplant oder begonnen, zum anderen sollte die Versicherung nichts wissen, was im Zweifel gegen Sie verwendet werden kann ('...da die Situation schon vor Versicherungsbeginn bestand, können wir leider keine Zuzahlung leisten...' (leicht überdramatisiert)).

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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    • RE: Zahnbehandlung/ Krankenkasse


      hi,

      du solltest auf jeden fall die angabe machen, dass eine zahbehandlung empfohlen wurde - die schließung der lücke wurde dir - unabhängig von der gewählten methode - sicherlich empfohlen?

      es ist äußerst wichtig, dass du den antrag auf aufnahme in die versicherung 100% korrekt ausfüllst - alles andere wird dir im zweifelsfall als nicht vollständige angabe ausgelegt mit möglichem versicherungsausschluss sowie der unmöglichkeit, wieder in eine andere versicherung zu gelangen.

      weitere infos zum ausfüllen der anträge, versicherungsbedingungen usw. gibt es bei der stiftung warentest!

      gruß, chris.

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      • RE: Zahnbehandlung/ Krankenkasse


        Was Chris_12 sagt, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber Sie sollen die Versicherung ja auch nicht anlügen, Sie sollten Ihr nur nicht mehr Informationen geben, als die Versicherung wissen möchten. Und Sie sind weder in Behandlung, noch ist eine geplant.

        Gruß Peter Schmtiz-Hüser.

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        • RE: Zahnbehandlung/ Krankenkasse


          hallo herr schmitz-hüser,

          bei einer pkv muss ja gemeinhin der zahnstatus angegeben werden - dazu gehört nun einmal ein fehlender zahn. maßgeblich ist auch das, was in der patientendatei vermerkt wurde - sicherlich wird doch da vermerkt, dass zu einem späteren zeitpunkt eine noch nicht näher benannte prothetik erfolgt?

          ich würde eine lücke auf jeden fall angeben (ob nun im augenblick eine behandlung geplant ist oder auch nicht ...) - die möglichen folgen einer unvollständigkeit der angaben sind einfach zu gravierend. die folgen einer irreführung der versicherung (und die sitzt nun mal am längeren hebel, und der juristische weg ist äußerst geduldig ...) kann man gerade im bereich krankenversicherung nicht selbst tragen, dazu kommen dann möglicherweise verlust der berufsunfähigeitsversicherung, unfallversicherung usw ....

          unter die eigenen krankheitsangaben sollte man immer drunter setzen, dass man alle angaben als medizinischer laie abgibt und für eine vollständigkeit sowie richtigkeit der angaben nicht garantieren kann und somit im zweifelsfall der haus(zahn-)arzt zu kontaktieren ist - ohnehin entbindet man ja alle ärzte von der schweigepflicht.

          gruß, chris.

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          • RE: Zahnbehandlung/ Krankenkasse


            Ich glaube, wir reden aneindander vorbei. Wenn ein Zahnstatus oder irgendeine andere Angabe verlangt werden, so soll diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Fragt die Versicgherung lediglich, ob sich der Versicherungsnehmer in einer Behandlung befindet oder eine solche geplant ist, dann sollte die Antwort ein schlichtes und ehrliches 'nein' sein und kein 'also mir wurde gerade ein Zahn gezogen und irgendwann möchte ich diese Lücke schließen lassen'. Versicherung ist Bürokratie, keine Medizin. Will die Versicherung ein zahnärztliches Gutachten haben, sieht die Sache ohnehin anders aus.

            Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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