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amalgamallergie

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  • amalgamallergie

    bei per epikutantest nachgewiesener amalgamallergie würde meine kasse 100 % bei einem goldinlay übernehmen, jedoch nur den regelfestzuschuß bei einer teilkrone. verstehe ich nicht. haben sie vielleicht einen rat? die grenzen von inlay zur teilkrone seien fließend - wo sind die grenzen?
    vielen dank von anja


  • RE: amalgamallergie


    Hallo,

    wenn Ihre Krankenkasse 100% zu Goldinlays beisteuert ist das schon mal sehr gut. Das Problem mit Inlays bzw. Teilkronen ist bürokratischer Natur. Teilkronen zählen zu Zahnersatz, Inlays zum Bereich Zahnerhaltung. Medizinisch ist der Unterschied lediglich in der Größe der Restauration, die Erstattung zieht da aber eine Grenze.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

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