#}
  • Sie können sich hier registrieren, um Beiträge zu schreiben. Registrierte Nutzer können sich oben rechts anmelden.

Aufbohren einer 1/2jährigen Kr

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Aufbohren einer 1/2jährigen Kr

    Guten Tag,

    der Grund, weshalb ich mich hier registriert habe, ist der, dass ich ärztlichen und vor allem aber auch rechtlichen Rat brauche.

    Vor einem halben Jahr habe ich auf einem Backenzahn eine Krone bekommen.

    Nun bin ich gestern wegen Schmerzen an diesem Zahn bei meiner Zahnärztin gewesen.
    Laut meiner Arztin ist der Zahn mittlerweile abgestorben.
    Es hat sich (bis zu den Wurzeln) eine Entzündung gebildet, die diese Schmerzen verursacht hat.

    Sie hat mir die Goldkrone aufgebohrt und von dort aus die Wurzelkanäle gereinigt und das Loch später mit einem Provisorium verschlossen.

    Die Zukunft sieht folgendermaßen aus, ich habe noch einen Termin wegen der Wurzelkanäle, dann soll das Loch mitten auf der Goldkrone mit Kunststoff verschlossen werden.

    Ist das das richtige Verfahren?

    Müsste die Krone nicht abgenommen werden?

    Gibt es nicht auf Kronen 2 Jahre Garantie?

    Warum habe ich ein paar hundert Euro bezahlt, um in der Zukunft auf der Krone einen weißen Punkt(die Kunststoff-Füllung) zu sehen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Katija Meier


  • RE: Aufbohren einer 1/2jährigen Kr


    Hallo,

    daß sich ein Nerv nach Aufsetzen der Krone entzündet kann passieren. Wenn der Zahn/ die Krone durch das Aufbohren nicht zu sehr geschwächt wird (das sollte der ZA einschätzen können), ist es vollkommen in Ordnung die Öffnung mit Kunststoff zu verschließen.
    Rein rechtlich gesehen schaut es ähnlich aus. Das Trepanieren (aufbohren) des Zahnes alleine rechtfertigt nicht die Neuanfertigung der Krone.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser.

    Kommentar


    • RE: Aufbohren einer 1/2jährigen Kr


      Hallo Katrin

      Das ist heikel.
      Die 2 jährige Gewährleistungspflicht besteht tatsächlich, bezieht auch die vorangegangene Zahngeschichte mit ein. Soll heißen: ist der zu überkronende Zahn auffällig zun diesem Zeitpunkt, kann angenommen werden das hier Folgeschäden entstehen, da z. B. ein massiver Deffekt mit äußerster Nähe zur Pulpa besteht, kann eventuell angenommen werden, das eine Schädigung der Nerven, bei massiver Ausräumung u. Beteiligung v. Karies zu Schaden kommen od. eine entzündung sich ausbildet, wäre eigentlich eine andere Maßnahme erforderlich (z.B. eine provisorische Versorgung).
      Als Patient steht man wohl in der Beweispflicht. Dazu sollte man möglicherweise selbst gut informiert sein.
      Rat suchen kannst du bei deiner KK. Diese stellt auch einen Gutachter zur Verfügung.

      Warum mußte es eine Goldkrone sein?
      Um welchen Backenzahn handelt es sich?
      Wieviele Kanäle wurden behandelt?
      Wie oft wurde bisher behandelt?
      Kannst du etwas zur direkten Vorgeschicht v. dem Überkronen beschreiben?
      Gruß Minou




      Kommentar


      • RE: Aufbohren einer 1/2jährigen Kr


        Hallo Minou,

        -den Weiheitszahn mitgerechnet ist es der dritte im Unterkiefer links.

        -unter einer Kunststoff-Füllung hat sich Karies gebildet und beim Biss auf eine hartes Stück Brot ist mir ein Drittel bis die Hälfte des Zahnes weggebrochen.

        -ich bin Studentin, gegen die goldene Farbe hatte ich nichts und im Vergleich zu Keramik war es die kostengünstigere Variante.

        -es wurden drei Wurzelkanäle behandelt.

        -ich muss vorraussichtlich noch einmal behandelt werden.

        Ich freue mich auf Antwort und wünsche Dir einen schönen Tag.

        LG Katija

        Kommentar



        • RE: Aufbohren einer 1/2jährigen Kr


          Hallo Katja
          Manchmal kann man eine Krone entfernen u. unbeschadet wieder aufsetzten. Ich weiß nicht, ob dass bei Dir möglich ist.
          Zumindes sollte 100 %ig sichergestellt sein, das kein 4er Kanal existiert,welcher möglicherweise jetzt Probleme macht. Die Gesamtsituation muß dabei auch erforscht werden. (Reinfektion der beh. Kanäle)
          Würde mich in der Angelegenheit mit der Krone an die KK wenden, auch wegen der Revision der WB, was ja hier der Fall wäre. Falls ein vierter Kanal gefunden wird, weiß ich nicht ob die ursprüngliche WB damit als vollständig abgeschlossen gilt.
          Im Falle der Revision wären sonst wohl Selbstkosten fällig. Immerhin geht es wohl um den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe (der Weißheitszahn zählt hier nicht dazu).
          Das alles mit der KK abklären.
          Als Student wirst du wohl etwas anders eingestuft, allerdings existieren f. Keramik u. Goldversorgungen wohl nur die Festzuschläge der Grundversorgung.
          Ob hier ein Gutachter hinzugezogen werden sollte, mußt du ebenfalls mit der KK absprechen, hier könnten allerdings einige Tg. vergehen, was hier vermutlich auch nicht sehr hilfreich ist. Wenn die Beschwerden sehr schlimm werden, bleibt einem persönlich keine Wahl.
          Über rechtliche Aspekte könntest Du zudem auch bei der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, würde mir hier aber die Verordnungen schriftl. zusenden lassen. Habe dieses mit erfolg gemacht, nachdem mir die Aushändigung v. RÖ-Unterlagen (Kopien) verweigert wurde, obwohl ich sie mir persönlich abholen wollte, waren nur 30 km Anfahrt. Einige Tg. später hatte ich sie per Post zugesendet bekommen.
          Gruß Minou



          Kommentar

          Lädt...
          X