ist, dass ich von einem Zahnarzt einen dermaßen Wucherpreis bezahlt habe,
der 5 mal höher ist, als der Preis von heute, kann ich diesen Zahnarzt wegen
dieser Unverschämtheit nach solch einem Zeitraum noch rechtlich belangen?
Die Krankenkassen kümmern sich ja nur darum, dass die Leute den Bonus
nicht bekommen. Wenn die Zahnärzte übertriebene Wucherpreise abrechnen
scheinen sich die Krankenkassen nicht daran zu stören. Die stören sich nur
an fehlenenden Stempel für eine Bonusgewährung.
Die Gesunheitsministerin hat wohl nicht so ganz Unrecht, dass gewisse Ärzte
mit ihren Unverschämtheiten das Gesundheitswesen ruiniert haben.
Leider war ich damals so naiv, dass ich nicht wusste, dass dieser Zahnarzt
mich betrügt mit seinen Preisen, weil ich ja nicht in diesem Metier tätig bin.
WEnn man die gängigen Preise nicht kennt, geht man ja nicht davon aus,
dass ein Zahnarzt in betrügerischer Absicht einen Kostenplan aufstellt.
Die Krankenkassen melden das auch nicht. Wo die doch so betonen, dass
dort qualifizierte, kompetente FAchkräfte arbeiten.
Oder ist es so, dass in den letzten Jahren die Laborkosten so immens
gesunken ist, dass die Ärzte andere Preise berechnen.
Ist ja lächerlich, dass den Kassenangestellten so etwas nicht auffällt.
(Das waren DAK´Angestellte) Aber über das Bonusprogramm haben deren
Angestellte mir keine ordentliche Auskunft erteilt.
Wie kann ich mich jetzt noch dagegen wehren?
Die Krankenkassen achten ja nur auf "Bonusstempel".
Die sind ja nicht gerade sehr kundenfreundlich eingestellt.
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