Die Krankenkasse hat mich darüber aufgeklärt, dass "Festzuschüsse"
gewährt werden. D.h. habe ich einen Zahnarzt, der mir einen anderen Preis
anbietet, so bekomme ich trotzdem den "festgelegten" Zuschuss, in der Höhe, die mir die Krankenkasse zu diesem Befund bewilligt hat.
Die prozentuale Beteiligung ist doch hinfällig geworden, sondern
Festzuschüsse sind gültig lt. Krankenkasse und Medien.
D. h. habe ich zwei Kostenpläne mit dem gleichen Befund, so bezahlt
die Krankenkasse doch den festgelegten Zuschuss. Lt. telefonischer
Auskunft der Krankenkasse gibt es keine "prozentualen Anteile" mehr.
Jedenfalls nach meinen Informationen.
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