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Stumpf beschleifen für Krone

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  • Stumpf beschleifen für Krone

    Guten Tag,
    ich habe ein Problem mit einer neu zu machenden Krone. Der eine ZA meint, der mit Stift und Kunststoff aufgebaute Stumpf könne nicht so beschliffen werden, dass die Krone nicht "bauchig" aus der Zahnreihe hervortritt (sonst sei zu wenig Keramik um den Stumpf), der andere ZA sagt: "kein Problem"....
    Danke und liebe Grüße Nina


  • RE: Stumpf beschleifen für Krone


    Wie sollen wir entscheiden, wer Recht hat, Nina? Normalerweise hat man mehr Platz, wenn die eigentliche Krone eh schon weg und durch einen Stiftaufbau erstezt ist.

    Herzliche Grüße

    Osswald
    www.tarzahn.de

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    • RE: Stumpf beschleifen für Krone


      Ich weiß, das ist schwierig....
      trotzdem Danke für die Mühe. Ich meine, der eine ZA, der mir bereits die nicht passende Krone gemacht hat, möchte mir nur keine neue machen....Leider möchte er die nicht passende voll bezahlt bekommen. Ich werde zu dem anderen ZA gehen, der mein Problem ernst nimmt und auch sieht, wo die Krone nicht passt. Der erste möchte zwar wieder nachbessern, weiß aber nicht wo , weil er kein Problem sieht. Schwierig, schwierig...Grüße Nina

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      • RE: Stumpf beschleifen für Krone


        Wenn Sie mit der Arbeit eines Zahnarztes nicht einverstanden sind, Frau Nina2LisaXX, dann sollten Sie ein Gutachterverfahren über Ihre Krankenversicherung einleiten, ehe Sie sich von einem Dritten behandeln lassen.

        Herzliche Grüsse

        Osswald
        www.tarzahn.de

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        • RE: Stumpf beschleifen für Krone


          Danke für den Ratschlag, leider bin ich privat und die Krankenkasse sagt, erst nach der 5. Krone leiten sie ein Gutachen ein. Ich solle einfach woanders eine Neue machen lassen. Leider habe ich nur Zahn 50% und müsste jedes Mal 500 Euro draufzahlen. Kann ich ein Gutachten verlangen? Geht das schnell, muss nämlich langsam mal wieder eine normale "Mundsituation" bekommen. Liebe Grüße Nina

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          • RE: Stumpf beschleifen für Krone


            Hallo Nina2

            Soweit mir bekannt, besteht nach wie vor eine 2 jähr. Gewährleistungspflicht auch auf Kronen. Sollten hier ensthafte Probleme auftreten, muß der behandelnde ZA eine Möglichkeit zur Korrektur bzw. Beseitigung des Problems bekommen, was in den Kosten eigentlich enthalten sein sollte.
            Kommt hier keine Einigung zustande, sollte innerhalb dieser Frist ein Gutachter in Absprache mit der KK eingeschaltet werden. Genauere Informationen über Antragstellung u. Situationsdarlegung erfährst du bei deiner KK. Hier solltest du ein ausführliches Vorgespräch führen um Verzögerungen zu vermeiden.
            Die Gewährleistungspflicht kann verfallen, wenn v. zweiter od. dritter Hand behandelt wird (selbst bei Erfolg), damit würdest du auf allenKosten sitzen bleiben.
            Gruß Minou

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            • RE: Stumpf beschleifen für Krone


              Privatversicherte haben nur eine Gewährleistung von 6 Monaten, Nina. Natürlich können Sie ein privates Gutachten in Auftrag geben. Die Kosten bekommen Sie aber von Ihrer Versicherung nicht erstattet. Die erstattet Ihr Prozessgegner, wenn Sie den Prozess, mit dem Sie in jedem Falle rechnen müssen, gewinnen. Ob sich dieser Aufwand (und Ärger) für eine Einzelkrone lohnt, ist eine andere Frage.

              Vielleicht können Sie sich ja auch an die etwas bauchige Krone gewöhnen, wenn sonst alles in Ordnung ist.

              Herzliche Grüße

              Osswald
              www.tarzahn.de

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              • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                hallo herr dr. osswald,

                hinter die von ihnen genannte gewährleistung möchte ich doch mal ein fragezeichen setzen ;-)

                auch der privatversicherte geht mit seinem zahnarzt einen dinestvertrag ein - die gesetzliche gewährleistungspflicht beträgt in diesem fall 2 jahre.

                viele grüße, susan.

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                • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                  Früher waren es 6 Monate für alle, Susan, dann wurde diese Gewährleistung im Rahmen der Kassenverträge auf 2 Jahre geändert. Die Verträge mit den privaten Kassen wurden letztmalig 1989 geändert.

                  Ich bin da allerdings (zum Glück) noch nie aktuell informiert worden....smile...

                  Grüße

                  Osswald
                  www.tarzahn.de

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                  • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                    Hallo und nochmals danke für die reichlichen Infos. Leider gewöhne ich mich schon 6 Wochen gar nicht an diese Krone und habe schon Schlafprobleme usw. Deshalb werde ich auch nicht auf verzögernde Dinge wie Gerichtsverfahren usw. warten. Ich sehe nun zu, dass ich wieder einen guten Zustand hergestellt bekomme (bei anderem ZA, der darin kein Problem sieht) und beiße eben "geldmäßig" in den sauren Apfel.
                    Liebe Grüße Nina

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                    • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                      halle herr dr. osswald,

                      ne, das hat nix mit den kassenverträgen zu tun, sondern dienstverträge richten sich nach dem bürgerlichen gesetzbuch :-) daraus ergibt sich ja auch das recht bzw. die pflicht auf nacherfüllung/nachbesserung bei mängeln! den kassen ist dieser part ja auch eigentlich vollkommen egal, für die wird's erst interessant, wenn innerhalb der zwei jahre gewährleistungspflicht etwas neues beantragt werden sollte, da man sichdann kassenseits finanziell natürlich schadlos stellen möchte. grundsätzlich kann ja aber auch innerhalb der zwei jahre was neues beantragt werden - wissen die meisten nur nicht - und bekommen von ihrer kasse was falsches erzählt!

                      also schwenk zurück ;-) schönen tag noch!

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                      • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                        Ich denke nach wie vor, dass Sie da falsch liegen, Susan. Warum wohl sonst sind die Zahnärzte auf die Barrikaden gegangen als ihnen in den Kassenverträgen die Gewährleistung (nicht Garantie) mit AUSNAHMEN auf 2 Jahre verlängert wurden?

                        Grüße

                        Osswald
                        www.tarzahn.de

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                        • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                          das waren doch bestimmt die ärzte in bayern, oder *grins*

                          die gewährleistungspflicht wurde doch im bgb vor einiger zeit bei dienstverträgen von 6 monate auf 2 jahre erhöht - da ist die kzv doch nur dem bürgerlichen gesetzbuch gefolgt ....

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                          • RE: Stumpf beschleifen für Krone


                            Hallo ....

                            Ihr bringt einen ganz durcheinander. --Grins--

                            Wegen der 2 jährigen Gewährleistung (Krone), das wurde mir 1998 v. der Krankenkasse selbst so erklärt. Nach Überkronung eines Zahnes hatte ich nur noch Probleme, die Beschwerden wurden immer schlimmer u. das Zahnfleisch bildete Taschen. Immer wieder Termine deswegen. Habe dann die Krankenkasse eingeschaltet u. mich beraten lassen. Ohne Gutachten (innerhalb der Gewährleistungspflicht) wäre ich im Falle des Verlustes des Zahnes auf sämtlichen nachfolgenden Kosten sitzen geblieben. Im Nachhinein hätte ich auf all dieses besser verzichten u. den Zahn extahieren lassen sollen, als er richtig rebellierte. Wäre f. alle Beteiligten billiger gekommen, als alle Rettungsversuche, die kläglich gescheitert sind.
                            Gruß Minou

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