Der Fall:
Garantiearbeiten an Zahnersatz aus 2002, 2003.
Wie ja jeder wissen dürfte, habensich seit 2002, 2003 ... die Leistungen, bzw. Anteilsübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen dramatisch verschlechtert bis heute.
Beispiel Zahnbrücke 5-gliedrig. Die Kasse übernimmt 2004 nur Keramikantei Front. Hinten also gar nichts. Backenzähne schon mal gar nicht...etc..pp...
Im Falle einer begutachteten fehlerhaften Arbeit aus 2003, wer bezahlt die Mehrkosten in 2004?
Gute Frage, nicht?
Leider hat ja der Patient nur den Zahnarzt als "Vertragspartner", obwohl der wohl meistens die ganze Sache ausbaden muß.
Und wenn wir gleich mal dabei sind: Ist es üblich oder gängige Praxis, eine fertig gebrannte Zahnbrücke, rundum Keramik...nochmals einzuschleifen und innen bis auf das Metall runter zu schleifen?
So nach der Argumentation: ""Wer sieht denn das schon???
Falls ja, warum werden dann vorher Abdrücke gemacht?
Mir kommt das vor, als wenn ich eine neue Hose mit Loch im Futter kaufe und der Verkäufer fragt mich frech: Sieht das jemand?
Frohe Weihnachten, Tobias!
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