nach eingener Feststellung sowie Information meines Zahnarztes habe ich Problem mit hypersensiblen Zähnen.
Nun ist eine umfängliche "Renovierung" fällig. Die alten Plomben werden durch Keramik Inlays ersetzt und die 6er Zähne sollen überkront werden. Als Material habe ich mich für Gold sowie eine Kreamik Verblendung entschieden. Die Verblendung soll als "schlechter" Leiter die Hypersensibilität weitestgehen von dem Gold abhalten.
Nun habe ich aber von meiner Krankenversicherung (UKV) erfahren, dass dies keine medizinische Indikation ist da ein solcher "Schutzeffekt" bei Kreramik nicht besteht.
Frage:
Hat mich mein Zahnarzt fehlerhaft informiert oder versucht die UKV so die Kosten dieser medikation als nicht medizinisch abzuhandeln. Leider haben beide ein Motiv der eine ein eigenes Labor und der Andere zu viele Auszahlungen.
Falls es eine medizinische Indikation gibt würde ich um einen Quellennachweis bitte damit ich die UKV informieren kann.
Vielen Dank.
Dr. Arnd Heymann
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