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Implantate - Regelung ab 2005

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  • Implantate - Regelung ab 2005

    Hallo,

    ich stehe kurz davor mir 2 Implantate setzen zu lassen. Stimmt es, dass dies ab 2005 im Leistungskatalog der Krankenkassen integriert ist ? Mit wieviel Zuzahlung kann ich rechnen ?

    Grüße

    Jessy


  • RE: Implantate - Regelung ab 2005


    hi,

    nein, das eine direkte integration in den leistungskatalog erfolgt, ist nicht richtig. vielmehr ist richtig, dass ab 2005 auch wenn eine implantatlösung gewählt wird, der gesetzliche zuschuss für die in diesem fall bestehende standardlösung erfolgt. bisher ist der zuschuss ja gleich null ....

    wenn z.b. ab 2005 eine brücke medizinisch notwendig ist und auch für diese gebisssituation von der kk getragen wird (es werden dann für vers. gebisssituationen entsprechende standardlösungen empfohlen), eben der gesetzliche zuschuss für eine andere lösung --> hier implantat, dem patienten zusteht.

    ganz nach deiner besuchshäufigkeit beim zahnarzt liegt also der zuschuss dann bei 50-65% der kassenleistung einer brücke.

    bei der kassenzahnärztlichen bundesvereinigung kannst du das kompendium der festzuschüsse runterladen - hab's mir noch nicht angesehen, kann dir daher keine zahlen nennen :-( aber da solltest du das finden, was du suchst :-)

    viele grüße und ales gute für die implantation!

    gruß, christiane.

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    • RE: Implantate - Regelung ab 2005


      hi jessy nochmals,

      habe gerade doch glatt gesehen, dass ich dir da noch was falsches verkaufen wollte! das mit den 50-65% stimmt natürlich nicht mehr (heisst ja nicht umsonst festzuschusssystem).

      also du bekommst einen festen zuschuss zu der durch deine gebisssituation bestimmten regelleistung. wählst du was minderwertigeres als die regelleistung, sparst du quasi, wählst du was hochwertigeres, also z.b. ein implantat, zahlst du entsprechend mehr.

      hierdurch umgeht man wohl die tatsache, dass die gkv trotz eindeutiger lage nach dem sozialgesetzbuch, den patienten bisher nicht gerade standardmäßig am medizinischen fortschritt hat teilhaben lassen ....

      gruß, christiane.

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      • RE: Implantate - Regelung ab 2005


        Hallo an Euch beide

        Versuche auch scon einige Zeit etwas in Erfahrung zu Bringen, eben wegen der Umstellung. bisher konnte ich v. seiten der Zahnärzte noch nichts definitives erfahren u. die Krankenkasen halten sich auch sehr bedeckt.
        Zahnersatz muß bis 31.12.04 eingegliedert sein, um nach bisherigen Ansprüchen abgerechnet zu werden.
        Hab ich leider schriftlich.
        Dabei scheint aber noch vieles, wenn nicht sogar alles ziemlich unklar zu sein!
        Gruß Minou

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        • RE: Implantate - Regelung ab 2005


          hi nochmals,

          auf der kzbv-site kannst du auch die festzuschüsse finden, die für die jeweilige situation maßgeblich sind (diese zahlen sind natürlich schon geklärt, das ganze tritt definitiv am 1.1.05 in kraft).

          zunächst muss unterschieden werden zwischen freieindsituation ja/nein, oder liegt die situation im bereich 15-25 oder unten im entsprechenden bereich 34-44 (zuschuss für verblendung).

          wenn's keine freiendsituation ist, gilt wohl 2.1:

          - 273,30 (bei 5 jahre regelmäßig zum zahnarzt 327,96, 10 jahre 355,29 plus etwaige verblendung s. unter 2.7)

          für eine freiendsituation gilt dann wohl 3.1:

          - 274,58 (329,50; 365,95)

          das jetzt natürlich alles unter vorbehalt !

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