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Honorarnote vorab

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  • Honorarnote vorab

    Sehr geehrte Experten und Forumsteilnehmende,

    ich bitte Euch in einer Angelegenheit höflich um Rat.

    Da seit gestern heftige Schmerzen an einem schon vorbehandelten Zahn auftraten (Wurzelbehandlung, betreffender Zahn mit einem Provisorium abgeschlossen), mußte ich heute einen Besuch beim Zahnarzt einplanen.

    Mein bisheriger Zahnarzt war aber leider in Urlaub, so bin ich zur empfohlenen Vertretung gegangen. In der Praxis wurde mir, da ich dort noch nie gewesen war, ein zweiseitiges Formular zum Ausfüllen überreicht. Die üblichen Angaben: Name, Adresse, Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, etc. Und am Schluß auf Seite zwei war eine Erklärung zu unterfertigen.

    Hier verstand ich etwas nicht.

    Die Erklärung bestand in einem vorab gegebenen Einverständnis, eine Honorarnote für diese Konsultation zu erhalten.

    Da ich bei der AOK krankenversichert bin, habe ich noch nie eine derartige Erklärung vor der Behandlung unterfertigen müssen. Die übliche Abgeltung über die AOK genügte.

    Obwohl ich mehrmals bei der Sprechstundenhilfe freundlich nachfragte, was diese Vorab-Erklärung bedeute, wurde ich immer wieder darauf verwiesen, dass mir dies während der Behandlung mitgeteilt würde.

    Es handle sich allerdings nicht um eventuelle zusätzliche Kosten, die gewissermassen aufzuzahlen seien (z.B. bei einigen Betäubungsspritzen). (Das war ein gesonderter Punkt am Formular.)

    Ich verstand gar nichts mehr, und da bin ich trotz Schmerzen einfach gegangen, weil ich Angst vor zusätzlichen Kosten hatte, die ich mit einer vorab geleisteten Unterschrift, so glaube ich, auch vorab bewilligt hätte. Ich hätte später, glaube ich, nicht mehr Nein sagen können.

    Habe ich überreagiert oder ist so eine Erklärung mittlerweile üblich?

    Ich bitte Euch herzlich um eine Antwort, falls ich noch mal so ein Formular zu zeichnen habe.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Scarponia





  • RE: Honorarnote vorab


    hallo scarponia,

    zu einer mehrkostenvereinbarung gehört als erstes, dass dir die ungefähren zusätzlichen kosten vor der behandlung genannt werden - und zu welchem zweck (worin besteht die zusatzleistung zur gesetzlichen konsultation?). auf keinen fall sollte man etwas unterschreiben, ohne zu wissen, worum es überhaupt geht - der von dir aufgesuchte arzt hatte ja zudem keine kenntnis, welcher art deine beschwerden sind ... da erübrigt sich eine mehrkostenvereinbarung ja von selbst. von vornherein zusatzkosten nur für's anschauen zu veranschlagen, finde ich schon ein starkes stück - entweder ist seine leistungsfähigkeit außergewöhnlich gut (wobei ich sagen kann, dass die leute, die tatsächlich gut sind, nicht mit solchen methoden arbeiten, sondern fair abrechnen) oder er hat ein gesundes selbstbewusstsein.

    aber ich hoffe mal, dass du mittlerweile einen anderen guten doc gefunden hast?

    alles gute, chris.

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    • RE: Honorarnote vorab


      Hallo Chris,

      vielen Dank für Deine rasche Antwort, über die ich mich sehr gefreut habe. Ich stimme Dir in allem völlig zu. Die Erklärung, von der die Rede war, habe ich nicht unterschrieben. Ein anderer Zahnarzt mit AOK-Vertrag in meinem Landkreis hatte noch Sprechstunde und merkte mich, wenn auch ungern, zwischen den geplanten Terminpatienten zur Untersuchung in seiner Praxis vor.
      Mal sehen, was kommt. Ich bin Dir dankbar für Deine Gedanken. Ich glaube wie Du, dass die Ärzte, die tatsächlich gut sind, von solchen Formularen absehen.

      Liebe Grüße

      Scarponia



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      • RE: Honorarnote vorab


        Hallo Scarpia

        Ansonsten der Weg direkt zur Krankenkasse um sich über solche Formulare zu informieren bzw. über die Kostenübernahmen.

        Trotz des Übels war deine Entscheidung richtig.

        Gute Besserung, Gruß Minou

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        • RE: Honorarnote vorab


          Hallo Minou,

          lieben Dank für Deine bekräftigenden Worte, die meine Unsicherheit endgültig zerstreuen.

          Ich habe das unausgefüllte und nicht unterfertigte Formular in der Praxis gelassen.

          Sollte ich ein ähnliches zu Gesicht bekommen (bei meinem erwähnten Termin bei einem anderen Zahnarzt beispielsweise), rufe ich unverzüglich bei der Kasse an.

          Du hast mir liebevoll Mut gemacht. Danke!

          Viele Grüße

          Scarponia



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          • RE: Honorarnote vorab


            Hallo Scarponia

            Wünsche Dir viel Glück im Dschungel der med. Gerechtigkeit.
            Leider werden wir als Betroffene v. Überraschungen nicht gefeiht sein.

            Trotzdem alles Gute u. Erfolg.
            Gruß Minou

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            • RE: Honorarnote vorab


              Derartige Vereinbarungen haben i.d.R. nur dann Auswirkungen, wenn im Verlauf der Behandlung tatsächlich zuzahlungspflichtige Maßnahmen wie z.B. Zahnersatz (Krone, Prothese...) geplant und durchgeführt werden. Vor Durchführung einer derartigen Maßnahme ist es üblich, dem Patienten einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Über die gesetzlichen Maßnahmen hinausgehende Maßnahmen, die private Zuzahlungenauslösen, werden i.d.R. durch Patientenwunsch ausgelöst (z.B. der hinterste Backenzahn muß weiß sein). Derartige Mehrkosten sind im Kostenvoranschlag separat ausgewiesen inclusive einer ausführlich gefaßten Erklärung dabei, die man halt auch lesen muß), und der Patient gibt seine Zustimmung mit einer erneuten Unterschrift direkt auf diesem Formular. Um auf das Eingangsformular (Anamnesebogen) mit der Unterschrift zurückzukommen, zeigt der betreffende Zahnarzt da lediglich an, daß er seine zuzahlungspflichtige Abrechnung über eine externe Abrechnungsstelle abwickelt. Es ist nur Rechtens, daß er dies anzeigt und den Patienten bestätigen läßt, DIESES INFORMATION erhalten zu haben.

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              • RE: Honorarnote vorab


                Sehr geehrte(r) EL,


                ich danke Dir für Deine freundlichen, klärenden, wenn auch späten Worte. Diesen kann ich höflich entgegnen:

                (A)

                Es war keine Bestätigung, eine Information erhalten zu haben, sondern eine Bestätigung der Übernahme von Kosten, die noch gar nicht verzeichnet (und auch noch nicht eingetreten) waren. Diese war am Schluß des Anamneseblattes abgedruckt. Kein Kostenvoranschlag!

                (B)

                Vielleicht denke ich da altmodisch, aber ich bestätige nicht vorab die Übernahme der zusätzlichen Kosten von Behandlungen, von denen ich nicht weiß, (1) welche es sind und (2) ob sie tatsächlich notwendig sind oder nicht und (3) ob sie tatsächlich stattfinden werden oder nicht und (4) wieviel sie, falls nötig, überhaupt kosten.

                (C)

                Eine externe Abrechnungsstelle wurde meiner Erinnerung nach nicht erwähnt.

                Resümee: Ich bin keine Kundin dieser Praxis.


                Mit den besten Grüßen

                Scarponia



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