ich bitte Euch in einer Angelegenheit höflich um Rat.
Da seit gestern heftige Schmerzen an einem schon vorbehandelten Zahn auftraten (Wurzelbehandlung, betreffender Zahn mit einem Provisorium abgeschlossen), mußte ich heute einen Besuch beim Zahnarzt einplanen.
Mein bisheriger Zahnarzt war aber leider in Urlaub, so bin ich zur empfohlenen Vertretung gegangen. In der Praxis wurde mir, da ich dort noch nie gewesen war, ein zweiseitiges Formular zum Ausfüllen überreicht. Die üblichen Angaben: Name, Adresse, Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, etc. Und am Schluß auf Seite zwei war eine Erklärung zu unterfertigen.
Hier verstand ich etwas nicht.
Die Erklärung bestand in einem vorab gegebenen Einverständnis, eine Honorarnote für diese Konsultation zu erhalten.
Da ich bei der AOK krankenversichert bin, habe ich noch nie eine derartige Erklärung vor der Behandlung unterfertigen müssen. Die übliche Abgeltung über die AOK genügte.
Obwohl ich mehrmals bei der Sprechstundenhilfe freundlich nachfragte, was diese Vorab-Erklärung bedeute, wurde ich immer wieder darauf verwiesen, dass mir dies während der Behandlung mitgeteilt würde.
Es handle sich allerdings nicht um eventuelle zusätzliche Kosten, die gewissermassen aufzuzahlen seien (z.B. bei einigen Betäubungsspritzen). (Das war ein gesonderter Punkt am Formular.)
Ich verstand gar nichts mehr, und da bin ich trotz Schmerzen einfach gegangen, weil ich Angst vor zusätzlichen Kosten hatte, die ich mit einer vorab geleisteten Unterschrift, so glaube ich, auch vorab bewilligt hätte. Ich hätte später, glaube ich, nicht mehr Nein sagen können.
Habe ich überreagiert oder ist so eine Erklärung mittlerweile üblich?
Ich bitte Euch herzlich um eine Antwort, falls ich noch mal so ein Formular zu zeichnen habe.
Vielen Dank und liebe Grüße
Scarponia
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