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was ist lege artis
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hager
was ist lege artis
entspricht es den wissenschaftlichen erkenntnissen der zahnmedizin, dass zahnstümpfe nachträglich abgeschliffen werden dürfen nur weil die prothesen nicht passen? ist eine solche bahandlung wirklich lege artis?? habe an den auf diese weise behandelten zähnen seit vier jahren massivste beschwerden!! wo gibt es evtl. lektüre zu diesem thema???Stichworte: -
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Dr. Dr. Rüdiger Osswald
RE: was ist lege artis
Weiß nicht ganz genau, Frau Hager, was Sie meinen, Wenn Sie allerdings meinen, dass beschliffene Zähne vor dem Einsetzen beispielsweise von Kronen, Brücken und/oder kombiniertem Zahnersatz gelegentlich nach Vorgabe des Technikers (der das ja im Gegensatz zum Zahnarzt im Parallelometer vermessen kann) von der Höhe oder der Einschubrichtung leicht bis mäßig reduziert und/oder korrigiert werden müssen, dann ist das absolut lege artis.
Herzliche Grüße
Osswald
www.tarzahn.de
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hager
RE: was ist lege artis
Vielen Dank für die Beantwortung.Die Zähne wurden abgeschliffen,ein Abdruck gefertigt, aber die angefertigten Prothesen passten nicht. Daraufhin wurden die Zähne erneut abgeschliffen und mit großer Kraft versucht die Kronen aufzusetzen. Da dies wieder nicht gelang wurden neue Abdrücke genommen um neue Kronen anzufertigen ( Teilkrone auf Zahn 16 und Brückenglied ). Es war keine Rede von technischer Notwendigkeit, es sollten lediglich die Teile "passend gemacht werden"!!Besten Dank
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Dr. Dr. Rüdiger Osswald
RE: was ist lege artis
Ich verstehe nicht so recht, was Sie eigentlich wollen, Herr Hager. Ganz offensichtlich haben Kronen nicht gepasst. Der Zahnarzt hat zunächst versucht, das am Zahn zu korrigieren (manchmal ist es wirklich nur eine Kleinigkeit), dann hat er bemerkt, dass der Mangel grundsätzlicher Art ist und hat neue Abdrücke gemacht, um neue Kronen anfertigen zu lassen. Wo sehen Sie da ein Problem, das man mit "nicht lege artis" beschreiben könnte? Ich sehe keines.
Herzliche Grüße
Osswald
www.tarzahn.de
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RE: was ist lege artis
hallo hager,
du schreibst, dass du seitdem starke beschwerden hast. du willst sicher darauf hinaus, dass durch das erneute beschleifen zu "nervnah" präpariert worden ist? dies zu beweisen ist schwierig, denke ich, da es schwer sein wird zu beweisen, dass ohne das erneute beschleifen die probleme nach dem "einzementieren" nicht aufgetreten wären. kleinere korrekturarbeiten im mund sind recht üblich, größere allerdings nicht - das kann man über's www allerdings nicht beurteilen. wenn eine große abweichung vorhanden war, könnte man nur fragen, ob der doc das nicht von vornherein hätte sehen können. deine gewährleistung beträgt ja nun ohnehin nur zwei jahre - von daher ist die sache rein technisch ohnehin verjährt ... oder spekulierst du auf schadenersatz?
wenn deine beschwerden derartig groß sind, hast du sicherlich schon mal eine qualifizierte zweit- oder drittmeinung eingeholt, warst mal in einer zahnklinik? hast du mal alles unabhängig checken lassen, aufbiss und co., knirschen, kiefegelenk und was es sonst noch so gibt?
wenn auch qualifizierte leutz nichts finden können, bleibt wohl nur runter damit und provisorium - und dann was neues ....
viel glück, lauren.
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hager
RE: was ist lege artis
Liebe Lauren,du triffst genau den Punkt-seit nunmehr fast 4 Jahren prozessiere ich bereits mit dem Zahnarzt! Er hat damals über eine halbe Stunde geschliffen-angepasst-geschliffen-angepasst-ohne die Brücke auch nur annähernd aufbringen zu können. Dann wollte er eine neue mit Geschiebe anfertigen lassen- hat mir die Brücke auch mit Geschiebebehauptung eingebaut nur nachweislich beim Entfernen derselben war gar keines vorhanden. Ich hatte solche Beschwerden, dass ich sei t dem Einzementieren der Brücke im Jahre 2000 auf der Seite weder kauen, noch meine Zähne aufeinandersetzen konnte. Letztes Jahr nach der Begutachtung konnte ich diese Brücke endlich entfernen lassen, leider mit dem dazugehörenden Backenzahn, weil sich durch eine Entzündung bereits ein Teil der Wurzel aufgelöst hatte. Bezeichnender Weise sind meine Abdrücke angeblich verschwunden; der Gutachter hält Abdrücke ohnehin für belanglos obwohl er selber welche angefertigt hat. Habe auch an anderen von diesem Zahnarzt behandelten Zähnen starke Beschwerden, wie Klopfen im Oberkiefer bei Anstrengung und eine Pulpitis unmittelbar nach Einsetzen einer Teilkrone auf 16. Habe für die Ruinierung meines Kauorgans uber 7000 Dmark bezahlt und kann keine neue Sanierung vornehmen lassen weil ich blank bin-möchte lediglich mal wieder ohne Schmerzen essen können!!! Kennst du die "Raki-Party"?? Trotz 2 Tramal und 1 Valoron nachts um 2 mit einer Flasche Raki gurgeln???
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hager
RE: was ist lege artis
Es handelte sich nicht um leichte Korrekturen sondern um einen Versuch durch mehrfaches unnötiges Abschleifen der vorhandenen Zahnsubstanz die fehlerhaften Prothesen "auf Gedeih und Verderb aufzubringen".Nach diesem mißglückten Versuch sollte ich eigentlich eine Brücke mit Geschiebe bekommen, welche mir unter dieser Behauptung auch eingebracht wurde, nachweislich aber gar nicht vorhanden ist. Seit der Behandlung konnte ich nicht einmal meine Zähne aufeinander ruhen lassen. Die Brücke musste mitsamt dem darunterliegenden Zahn wegen massiver Entzündung mit bereits teilweisem Verlust der Wurzel entfernt werden, Insgesamt habe ich für eine angeblich hochwertige Arbeit über 7000 Dmark bezahlt, habe aber seit der Behandlung permanent schmerzen, eine Pulpiutis an 16 (wurde auch mehrfach nachgeschliffen) und bereits einen Zahn zusätzlich verloren. Beuzeichnender Weise sind die Abdrücke die nach dem Nachschleifen angefertigt werden mussten in der Praxis des Bahandlers nicht mehr auffindbar! Von seiner Seite wird ein Nachschleifen auch generell abgestritten!!
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RE: was ist lege artis
hallo hager,
das "verfahren" sollte dich aber nicht davon abhalten, deine beschwerden (pulpitis ...) behandeln zu lassen - du kannst ja nicht einfach deine zähne vor die hunde gehen lassen.
es ist ziemlich schwierig, deinem zahnarzt einen präparationsfehler nachzuweisen - es hört sich eher so an, als ob entweder der zahntechniker mist gebaut hat oder der abdruck ungenau gewesen ist. logischerweise müsste es ja bei nichtpassen so sein, dass dann einfach was neues gemacht werden muss; anderswo bezeichnet man das ja auch als betriebsrisiko - und kann einfach mal passieren. nun, der eine zahnarzt sieht das eben auch so, ein anderer stellt sich auf die hinterbeine ....
wenn ein geschiebe versprochen wurde und dieses fälscherlicherweise nicht eingesetzt wurde, aber ja auch so auf der rechnung dokumentiert wurde, hast du dort natürlich schon mal einen ansatzpunkt.
warum hat übrigens das gutachten so lange auf sich warten lassen? hast du auch welche über die krankenkasse anfertigen lassen?
wenn du dich z.b. in einer uni-klinik behandeln lässt, hast du auch gute chancen, eine gute restauration zu bekommen - dauert dort nur eben ewig ... aber deine problembereiche könnten dort auch gut z.b. bildtechnisch dokumentiert werden ....
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RE: was ist lege artis
hallo hager,
das "verfahren" sollte dich aber nicht davon abhalten, deine beschwerden (pulpitis ...) behandeln zu lassen - du kannst ja nicht einfach deine zähne vor die hunde gehen lassen.
es ist ziemlich schwierig, deinem zahnarzt einen präparationsfehler nachzuweisen - es hört sich eher so an, als ob entweder der zahntechniker mist gebaut hat oder der abdruck ungenau gewesen ist. logischerweise müsste es ja bei nichtpassen so sein, dass dann einfach was neues gemacht werden muss; anderswo bezeichnet man das ja auch als betriebsrisiko - und kann einfach mal passieren. nun, der eine zahnarzt sieht das eben auch so, ein anderer stellt sich auf die hinterbeine ....
wenn ein geschiebe versprochen wurde und dieses fälscherlicherweise nicht eingesetzt wurde, aber ja auch so auf der rechnung dokumentiert wurde, hast du dort natürlich schon mal einen ansatzpunkt.
warum hat übrigens das gutachten so lange auf sich warten lassen? hast du auch welche über die krankenkasse anfertigen lassen?
wenn du dich z.b. in einer uni-klinik behandeln lässt, hast du auch gute chancen, eine gute restauration zu bekommen - dauert dort nur eben ewig ... aber deine problembereiche könnten dort auch gut z.b. bildtechnisch dokumentiert werden ....
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hager
RE: was ist lege artis
Hallo Lauren,
lieben Dank für deine aufmunternden Worte-aber ich muß bis zum endgültigen Urteil "die Zähne zusammenbeißen" (wenn das mal ginge) und darf wegen der Beweispflicht, welche mir obliegt, an dem Zustand nichts verändern lassen!! Du scheinst dich gut auszukennen; bist du vom Fach (Medizinstudentin oder sogar schon fertig??) Wenn ja, möchte ich deine zukünftigen Patienten jetzt schon beglückwünschen, da ich dich für einen guten Menschen halte. Bis bald und liebe Grüße
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