ich Versuche hier Rat und eventuell auch Hilfe zu erhalten in Bezug auf eine unsachgemäß ausgeführte Überkronung seitens eines Zahnarztes.
Sicherlich ist dies ein "heißes" Thema; aber ich sehe nicht ein, daß ich auf Kosten sitzen bleiben soll welche bei ordentlicher Abwicklung des Eingriffes mit Sicherheit nicht entstanden wären.
Zum Thema:
Nachdem meine Lebensgefährtin vor etwas mehr als zwei Jahren sich Ihre Zähne hat überkronen lassen stellen sich nun massive Probleme ein. Dies geht soweit, daß es notwendig geworden ist den gesamten Eingriff zu wiederholen. Die Krankenkasse hat hierzu grünes Licht gegeben und zur Zeit ist der Oberkiefer in Bearbeitung. Unser Kostenanteil beläuft sich auf 1400,-- EUR, was uns natürlich sehr verärgert da der Gewährleistungszeitraum abgelaufen ist ( obwohl diese Art von Zahnersatz in der Regel um 20 Jahre und länger hält ) .
Unsere Frage ist nun die, ob und wie wir den Erstbehandler trotz Gewährleistungsablauf haftbar machen können da hier sehr offensichtlich unsachgemäß gearbeitet wurde.
Ein Sachverständiger und der zur Zeit behandelnde Zahnarzt haben dies ( zumindest mündlich ) bestätigt.
Es kann nicht angehen, daß auf der einen Seite nach Reformen des Gesundheitswesens gerufen wird und auf der anderen Seite sich Behandler aus der Veranwortung stehlen können wenn Sie Fehler machen ( hier ist meiner Meinung nach der Gewährleistungszeitraum zu kurz bemessen ) .
Über Tips, Ratschläge und auch eventuelle Hilfe würden wir uns freuen und bedanken uns schon jetzt dafür
MfG Udo V.
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