ich habe Probleme mit einer ca. 1 Monat alten Krone.
Da die Krone bisher nur provisorisch eingesetzt wurde und nicht fest, hätte ich nach Aussage der Krankenkasse eigentlich noch kein Recht auf Gewährleistung und auf das Mängel Gutachten, jedoch sagte mir der Zahnarzt der Kasse, das wenn bereits die Rechnung geschickt wurde, die Krone als Fest eingegliedert gilt.
Stimmt das und gibt es hier auch eine gesetzliche Regelung ?
Freundliche Grüße
Kommentar