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Zahnkrone Mängel Gutachten

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  • Zahnkrone Mängel Gutachten

    Hallo,

    ich habe Probleme mit einer ca. 1 Monat alten Krone.

    Da die Krone bisher nur provisorisch eingesetzt wurde und nicht fest, hätte ich nach Aussage der Krankenkasse eigentlich noch kein Recht auf Gewährleistung und auf das Mängel Gutachten, jedoch sagte mir der Zahnarzt der Kasse, das wenn bereits die Rechnung geschickt wurde, die Krone als Fest eingegliedert gilt.

    Stimmt das und gibt es hier auch eine gesetzliche Regelung ?

    Freundliche Grüße


  • Re: Zahnkrone Mängel Gutachten

    Passt irgendwie nicht.

    Ein Provisorium ist ein Provisorium.

    Ist es nun die echte Krone od. eine provisorische Krone ?

    Oft wird ja eine provisorische Krone gesetzt um die Situation abzuwarten,
    weiter behandeln zu können, falls möglicherweise noch Komplikationen auftreten.
    Auch die Zeit bis Fertigstellung der eigentlichen Krone zu überbrücken.

    Eigentlich tritt die Gewährleistung erst mit endgültigem Abschluß der
    Behandlung ein.
    Das bedeutet, das feste verbinden der Krone mit dem Zahn u. die
    Funktionskontrolle, mögliche Nachbesserung. (Aufbiss z.B.).

    Was meinen Sie mit Zahnarzt der Kasse ?
    Ihren behandelnden ZA ?

    Der kann durchaus eine Rechnung schicken.
    Die Behandlung ist erst mit der festen Eingliederung abgeschlossen !

    Es gibt doch einen Kostenplan, in diesem steht alles drin.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    Wäre ja sonst so als wenn ich mein Auto in die Werkstatt gebe,
    es halb repariert zurückbekomme, da noch was gemacht werden muß.
    Den vollen Preis im voraus bezahle, ohne die erwünschte Leistung
    erhalten zu haben !
    Wenn, bezahlt man die Leistung die tatsächlich erbracht wurde.
    die Gewährleistung tritt mit Abschluß der Arbeiten ein.



    Kommentar


    • Re: Zahnkrone Mängel Gutachten

      Hallo,
      danke für ihre Antwort;
      eigentlich steht doch alles in meinem Thread drin , ich verstehe ihre Rückfragen nicht,

      Ja, es handelt sich um eine Krone und nicht um ein Provisorium.

      Meine Kasse hat offensichtlich einen zahnärztlichen Dienst, was sollte ich sonst meinen ?

      Wenn jemand eine Antwort auf meine Frage hat, bitte gerne antworten , danke !

      Freundliche Grüße

      Kommentar


      • Re: Zahnkrone Mängel Gutachten

        Eigentlich deutlich.

        Die Gewährleistung tritt erst ein, wenn die Krone fest verankert ist.
        Treten dann Probleme auf, ist immer noch die Frage um welche Probleme
        es sich handelt.

        Wenn Ihr ZA die Krone aktuell nur Provisorisch aufsetzt um möglicherweise
        leichter wieder an den Zahn zu kommen ohne mehr zu beschädigen,
        dann sollten Sie diesen zuerst fragen was die aktuelle Situation ist.

        Warum wird die Krone nicht fest eingesetzt ?
        Gibt es Nacharbeiten ?
        Eine Wartezeit wie der Zahn reagiert bei einem möglichen Verdacht
        auf eine kritische Situation ?

        Die Behandlung ist nicht abgeschlossen, fertig.

        Sollten Sie mit abgeschlossener Behandlung möglicherweise
        eine Wurzelentzündung bekommen die behandelt werden muß,
        hat das mit der Krone nichts zu tun, wenn mit der Vorgeschichte
        u. den Vorschäden.

        Ich selber habe den Sch..... durch.
        ------------------------------------------------------------------------------------------------------
        Medizinisches Gutachten:

        Da müssen sie alles offenlegen u. dokumentieren.
        Ärzte benennen, Termine benennen etc.
        Bereitstellung u. Freigabe von Unterlagen, persönliche Vorstellung.
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------
        Besprechen Sie mit Ihrem ZA warum die Krone aktuell nicht
        fest verankert ist.

        Im Zweifel können Sie sichauch eine 2e Meinung unabhängig einholen.

        Kommentar



        • Re: Zahnkrone Mängel Gutachten

          Die Krone wurde nur (ausdrücklich auf meinen Wunsch und auf meine Verantwortung) provisorisch eingesetzt,
          weil der Zahn vorher mit der Füllung druckempfindlich war; das Problem ist mit der neuen Krone erledigt.
          Ausser einschleifen wollte der Zahnartzt keine Mängel wie überstehenden Kronenrand, fehlende Höcker, schiefe Form (wurde mit CAD/CAM modelliert) keine Mängel anerkennen.

          Nach Meinung des Zahnarztes des zahnärztlichen Dienstes meiner KK handelt es sich qualitativ jedoch nur um eine besseres Provisorium, welches nicht mit einer richtigen Krone vergleichbar ist; deshalb ist er auch der Meinung, dass ein Mängel Gutachten notwendig ist.

          Er sagte auch, das der Zahn auch als Fest eingesetzt gilt, wenn die Rechnung zugestellt wurde oder die Behandlung schon abgerechnet wurde, vermutlich gilt letzteres ?
          Dazu hätte ich eben noch gerne die gesetzliche Regelung gelesen.

          Ich war auch bei 2 anderen Zahnärzten, die den Zahn nicht unbedingt als gelungen beurteilten....


          Kommentar


          • Re: Zahnkrone Mängel Gutachten

            Das stellt sich so schon etwas anders dar.

            Ihr ZA ist verpflichtet alle Mängel zu beseitigen.

            Auch wenn es nur ein Provisorium für den Übergang wäre.
            ----------------------------------------------------------------------------------
            Sie sollten jedenfalls ein Mängelgutachten machen lassen.
            Eigentlich müßte Ihnen die KK über alle Notwendigkeiten
            Auskunft geben können.
            Bzw. der Gutachter.
            Dann gibt es noch die noch Kassenärztliche Vereinigung,
            diese kann auch informieren.

            Wenn jetzt schon durch den Gutachter u. auch 2 andere Ärzte
            bestätigt ist das die Arbeit nicht i.O. ist, sollte es kein Problem sein
            das Ganze neu bzw. über einen kompetenteren Arzt fertigstellen zu lassen.
            --------------------------------------------------------------------------------
            Link:

            https://www.patientenberatung.de/de/...ewaehrleistung

            file:///C:/Users/Minou%20Brandes/Downloads/KZBV2018_Broschuere_Gutachterwesen.pdf

            https://www.google.com/search?client...rsatz+formular
            ------------------------------------------------------------------------------------

            Ich hoffe das kann Ihnen etwas helfen.
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            Sie können bestimmte Kosten ab einem bestimmten Prozentsatz bei der
            KK od. beim Finanzamt geltend machen.

            Z.B.
            Aufwendungen für Fahrten (Arzttermine). (Km Entfernung)
            Eigentanteile.
            Rezepte.

            Theoretisch ab 2% vom Bruttoeinkommen bei der KK. (Eigenanteile alle).
            " ab 5 % vom " beim Finanzamt. (Eigenanteile alle).

            Inwieweit diese Regelung so prozentual noch aktuell ist,
            kann ich nicht sagen.
            Ist allerdings aufwendig, kann sich lohnen.

            Kommentar

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