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Kann ich Gutachter einschalten in dieser Situation?

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  • Kann ich Gutachter einschalten in dieser Situation?

    hallo,
    habe 2020 noch in England gewohnt und bin nach Deutschland zum Zahnarzt wegen einer Zweitmeinung gekommen.Abgerechnet wurde es damals über die EHIC, europäische Versicherungskarte.
    Der deutsche Zahnarzt hat dann einfach angefangen mehrere gesunde Zähne anzuschleifen um den Fehlbiss zu korrigieren. Leider ist der Biss dadurch noch mehr fehlerhaft geworden und habe einige Probleme seit dem.
    Bin mittlerweile bei einer rennomierten Uniklinik hier in Dland und dort wurde ich gefragt ob ich nicht einen Gutachter einschalten möchte, da die Kosten sehr hoch werden um mein Biss wieder herzustellen.
    Geht das denn wenn ich damals, also zum Zeitpunkt des "Zahnarzt-Pfusch" gar nicht in Deutschland ansässig/gemeldet war sondern quasi nur zu Besuch? Und wie sieht es mit Rechtschutzversicherung aus, würde es Sinn machen jetzt noch eine abzuschliessen?


  • Re: Kann ich Gutachter einschalten in dieser Situation?

    Sollte möglich sein.
    Wenn Sie inzwischen hier in Deutschland gemeldet sind,
    wenden Sie sich an ihre KK.
    Jedenfalls einen Versuch wert.

    In einer Uniklinik kann man möglicherweise Kosten sparen
    wenn man bereit ist die eine od. andere Behandlung in einem
    Studentenkurs machen zu lassen.

    Das ist zeitaufwendiger, wird vielfach kontrolliert überprüft.
    Hier gelten auch die gleichen Gewährleistungen wie sonst auch.
    (Man kann auch viel dazu lernen).

    Ist möglicherweise auch abhängig v. der Situation.

    (Persönlich habe ich mich da sehr gut gefühlt, ob Zahnsanierung
    od.später Zahnersatz)
    Matürlich eine andere Situation als Ihre persönliche.
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    Ist mir rätselhaft wie man zu einer Bisskorrektur darauf kommt
    gesunde Zähne abzuschleifen !?

    Hatten wir hier nicht schon mal dieses Thema ?
    Finde die Beiträge nicht so schnell.
    Sie wahrscheinlich eher wenn Sie in ihrer Anmeldung suchen.
    Unter: Eigene Beiträge.
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    Rechtsschutzversicherung sollte gut überdacht werden.
    Man kann sich auf alles rechtsschutzversichern.
    Auf jeden Fall freut es die Versicherungen !

    KFZ Rechtsschutz ist quasi ein muß !
    Wenn Auto in Betrieb ob Privat, geliehen od. gemietet !

    Hier genau hinterfragen.
    Rückwirkend wird diese nicht greifen.
    Welche Art Rechtsschutz ?

    Macht keine Versicherung.

    Auch wenn Sie mal angenommen,
    jetzt noch eine Zahnzusatzversicherung machen würden.
    Das im möglichen Wissen, auch wenn jetzt alles bereinigt wäre,
    in ferner Zukunft möglicherweise noch weitere Aufwendungen auf Sie
    zu kommen.
    Bis diese greift das dauert.
    Die Frage auch was der, die Beiträge werden.
    Extra hoch ?

    Was wenn finanziell nicht mehr so flüssig ?
    Man kann die Versicherungen Beitragsfrei weiter laufen lassen.
    Was dann ?

    Oder besser das eigene Sparschwein bemühen sich selber etwas
    an die Seite legen ?
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    Link:
    https://www.google.com/search?client...icherungskarte

    Nur ganz allgemein als Informationsmöglichkeit.
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    Eigentlich müssen Sie letztendlich bei ihrer KK nachfragen.
    Möglicherweise kann sie das Klinikum hierbei unterstützen
    eben aus seiner Untersuchung u. Beurteilung heraus.
    Ein Schreiben mitgeben, versenden ?

    Möglich das hier einiges an Unterlagen nachgereicht werden muß

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