habe 2020 noch in England gewohnt und bin nach Deutschland zum Zahnarzt wegen einer Zweitmeinung gekommen.Abgerechnet wurde es damals über die EHIC, europäische Versicherungskarte.
Der deutsche Zahnarzt hat dann einfach angefangen mehrere gesunde Zähne anzuschleifen um den Fehlbiss zu korrigieren. Leider ist der Biss dadurch noch mehr fehlerhaft geworden und habe einige Probleme seit dem.
Bin mittlerweile bei einer rennomierten Uniklinik hier in Dland und dort wurde ich gefragt ob ich nicht einen Gutachter einschalten möchte, da die Kosten sehr hoch werden um mein Biss wieder herzustellen.
Geht das denn wenn ich damals, also zum Zeitpunkt des "Zahnarzt-Pfusch" gar nicht in Deutschland ansässig/gemeldet war sondern quasi nur zu Besuch? Und wie sieht es mit Rechtschutzversicherung aus, würde es Sinn machen jetzt noch eine abzuschliessen?
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