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Imaginärer Sinuslift berechnet?

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  • Imaginärer Sinuslift berechnet?

    Hallo,
    mir wurden im Juni 21 zwei Implantate im OK 26 und 27 gesetzt, mit eventuellem internen Sinuslift. Dieser wurde auch vorher im Kostenvoranschlag angegeben. Während der OP stellte es sich heraus, das man doch keinen Knochenaufbau machen musste, was ich durch nachfragen auch bestätigt bekam und die Implantate normal gesetzt werden konnten. Jetzt habe ich die Rechnung Ende Oktober bezahlt und erst leider danach festgestellt dass man mir einen Sinuslift berechnet hat, obwohl doch dieser nicht gemacht wurde? Oder gibt es eine Regelung dass trotzdem eine Art Pauschale abgerechnet werden darf?

    Mit freundlichen Grüßen


  • Re: Imaginärer Sinuslift berechnet?

    Trotz Kostenvoranschlag, dürfen nur die Leistungen berechnet werden
    die tatsächlich in Anspruch gemommen wurden !
    Fällt eine Leistung weg muß diese auch rausgerechnet werden !
    In ihrem Falle der Knochenaufbau, der ja nicht stattgefunden hat.

    Sie sollten die Rechnung beanstanden bzw. Einspruch erheben.
    Das der KK auch melden !

    Bedeutet jedoch auch, das möglicherweise ein Kostenvoranschlag
    höher ausfallen kann, sofern eine notwendige abweichende Leistung
    hinzukommt.
    Im medizinischen Bereich manchmal schwierig,
    da noch während eines Eingriffs nachzufragen.
    Informieren muß man Sie jedenfalls, ob während od. nach einem Eingriff.

    Eigentlich schon im Vorgespräch.

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