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Haftung Zahnarzt

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  • Haftung Zahnarzt

    Ich habe neue Kronen erhalten. Nach dem Beschleifen wurde ein Provisorium angebracht.

    Beim ersten Versuch, etwas halbwegs festes zu Essen ging das Provisorium zu Bruch.

    Zunächst wurde mir gesagt, es sei ein Schleiftrauma und der Zahn könne sich wieder beruhigen.

    Dies ist nach 8 Wochen nicht geschehen..

    Der Zahnarzt führt das auf Verunreinigungen im essen zurück. Er weigert sich, den Zahn zu behandeln. Ich hätte ihm das mitgeteilt.

    Die Krankenkasse sieht das anders, sie stimmt einem Behandlerwechsel nicht zu, der 1. Zahnarzt muss den Zahn behandeln.

    Was stimmt denn nun?


  • Re: Haftung Zahnarzt

    Sie sind etwas unklar in Ihrer Aussage !?

    Ein Provisorium ist ja eine Sache, dient der Vorbereitung u.
    dem Schutz des beschliffenen Zahnes bis zur entgültigen Lösung,
    der festen Krone.
    -------------------------------------------------------------------------------------
    Haben Sie jetzt noch ein Provisorium an einem der Zähne ?
    Oder sind inzwischen alle Kronen fest eingesetzt ?
    Um welchen od. welche Zähne handelt es sich !?


    -------------------------------------------------------------------------------------
    Zitat:
    Zunächst wurde mir gesagt, es sei ein Schleiftrauma und der Zahn könne sich wieder beruhigen.

    Das kann akut durchaus zutreffen, sollte sich jedoch nach wenigen Tg. legen.
    Man bedenke das zuvor sicherlich auch eine Karies, Füllung behandelt, ausgetauscht
    wurde, möglicherweise eine starke Nähe zur Pulpa besteht.
    Die provisorische Krone dient dem Schutz u. der Regeneration.

    Muß ein Zahn überkront werden, sind meißt schon große Schäden vorhanden,
    die Stabilität ist nicht mehr gegeben.
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Zitat:
    Der Zahnarzt führt das auf Verunreinigungen im essen zurück. Er weigert sich, den Zahn zu behandeln. Ich hätte ihm das mitgeteilt.

    Hier nehme ich eher an, das Sie etwas mißverstanden haben ?
    Ansonsten ist diese Aussage nonsens !
    ------------------------------------------------------------------------------------------
    Zitat:
    Die Krankenkasse sieht das anders, sie stimmt einem Behandlerwechsel nicht zu, der 1. Zahnarzt muss den Zahn behandeln.

    Das ist richtig so.
    Ihr ZA hat diese Behandlung begonnen u. damit auch eine Gewährleistungspflicht
    von 2 Jahren zumindest für die Kronen.
    Das Thema ist etwas schwierig !
    Haben Sie weiterhin Probleme mit dem Zahn, muß der ZA weiterführende
    Untersuchungen veranlassen !
    Möglich wäre auch eine Wurzelbehandlung um den Zahn noch zu erhalten ?
    Geht auch mit einer Krone !
    ---------------------------------------------------------------------------------------------
    Sie müssen dem ZA die Möglichkeit geben zur Korrektur u. weiteren
    Behandlung.
    Wurde auch geröngt, z.B der betroffene Zahn im Einzelbild ?

    Es gibt die Möglichkeit sich eine 2e Meinung einzuholen !?

    Kommentar


    • Re: Haftung Zahnarzt

      Die Kronen sind alle eingesetzt, aber ein Zahn schmerzt sehr, so dass ich gar nicht Essen kann, auf der Seite.

      Ich hätte auf eine Verunreinigung im essen gebissen, deshalb hat der Zahn jetzt die Probleme. Seit 3 Monaten.

      Nein, das ist leider kein Nonsens.

      Also ist das mein Problem und keine Sache seiner Gewährleistung.

      Kommentar


      • Re: Haftung Zahnarzt

        Ich hatte bei diesem Zahnarzt schon mal eine Wurzelbehandlung, die nicht geklappt hat. Der Zahn musste gezogen werden.

        Das neue ist jetzt eine Brücke unten seitlich, 2 Kronen/Pfeilerzähne und 1 Brückenglied.

        Wahrscheinlich hat er Angst, dass er alles neu machen muss, wenn ein pfeilerzahn gezogen werden muss.

        Kommentar



        • Re: Haftung Zahnarzt

          Das Nonsens war auf die Aussage vom ZA bezogen.

          Zitat:
          Das neue ist jetzt eine Brücke unten seitlich, 2 Kronen/Pfeilerzähne und 1 Brückenglied.

          Verstehe ich das richtig, das ihre Begandlung soweit abgeschlossen ist
          mit Kronen u. Brücke ?

          Sie aber seit Beginn der Behandlung Probleme mit einem bestimmten Zahn haben ?
          Dauerhafte Beschwerden ?
          Trotzdem wurde die endgültige Lösung fertiggestellt ?
          Halte ich teils für unverantwortlch.

          Bestehen Sie auf einer Diagnose mit entsprechenden Untersuchungen wie
          z.B. RÖ, Vitaltest, Aufbisskontrolle.
          Hier besteht der Verdacht einer chronischen Reizung, Entzündung.
          Was eben auf einer Wurzelbehandlung hinauslaufen könnte.

          Holen Sie sich eine 2e Meinung ein, das ist ihr gutes Recht !

          Falls es sich bei diesem Zahn um einen der beiden hinteren Backenzähne
          handelt ist die Situation etwas schwieriger zu beurteilen.
          Nicht selten gibt es hier statt 2 WK sogar häufiger 3, seltener 4 Wurzelkanäle.
          Mitunter im RÖ nicht erkennbar.

          Vermutlich ist Ihr Vertrauen in diesen ZA inzwischen auch gestört.
          Machen sie einen Termin mit ihrer KK, schildern die Situation.

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