aufgrund fehlendem Textverständnis in Sachen Zahnzusatzversicherung habe ich folgendes Anliegen :
Ich habe im Jahr 2016 entschlossen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Der Versicherer nennt sich UKV und der Tarif ZahnPrivat Premium.
Mir fehlen aktuell 3 Zähne diese habe ich auch mit Versichern lassen. Aufgrund meiner schlechten Zähne habe ich mich 2017 entschlossen bei meinem behandelnden Arzt einen Kosten und Heilplan erstellen zu lassen.
Die Versicherung stimmte der Kostenübernahme im Rahmen des Vertrages zu (sprich der Verfügbare Rahmen in dem aktuellen Zeitraum, ab dem 4ten Jahr unbegrenzt).
Jedoch musste ich diese geplanten Maßnahmen verschieben aufgrund eines Jobwechsels.
Jetzt ist es wieder soweit, nach einer Zahnreinigung sagte mir der Doc das die 3 Zähne (fehlend angegeben bei der Versicherung aber sind jedoch Zerstört) gezogen werden müssen und anschließend ein Kosten und Heilplan erstellt wird.
Hier habe ich 2 Fragen :
1. Wie steht die Versicherung dazu einen genehmigten Kosten und Heilplan nicht wahrzunehmen und nach 3 Jahren einen neuen einzureichen der evtl. Kostenintensiver ausfällt als der vorherige ?
2. Sollte der Kosten und Heilplan eventuell vor der Zahnentfernung erstellt werden so das die Kostenübernahme im Vorfeld geklärt ist ?
vielen Dank vorab.
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