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Zahnbehandlung oberer Bereich Karies

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  • Zahnbehandlung oberer Bereich Karies

    Guten Tag,

    ich war soeben beim Arzt und dieser hat durch röntgen der Zähne Karies im oberen Bereich der "hinteren" Backenzähne entdeckt, diese war nur durch röntgen sichtbar und nicht durch bloßes draufchauen. Dort war wohl eine Verfärbung zu sehen und aufgrund dessen hat der Arzt dort ein Röntgenbild erstellen lassen.

    Der Arzt war so in Eile, dass er meinte er schafft die Behandlung heute nicht. Er müsse dafür 30 Minuten einplanen. Nächster Termin in über 1 Monat möglich, nagut...

    Er hat nur gemeint meine Krankenkasse würde dies nicht zahlen und es würde an die 75 Euro kosten. Ich habe nun nicht ganz verstanden, was genau gemacht werden soll, er hat mir eine Vereinbarung ausgedruckt, welche ich unterschreiben solle.

    Er meinte es müsste eine Keramikfüllung angefertigt werden, sofern mir bekannt kann man dies doch auch mit einem Plastikgemisch machen oder nicht ?

    Ich habe ein wenig geoogelt und gelsen es gibt keine Keramikfüllungen nur Inlays, diese würden aber locker für 3 Zähne an die 800-1000 Euro kosten. Ich bin jetzt verunsichert was genau gemacht werden soll. Der Arzt ist jetzt im "Corona" Urlaub.

    Auf der Vereinbraung steht folgendes GEB- Nr: 2060 / Zahn 25,26,36 Bezeichnung: Präperieren einer Kavität und Restrauration mit Kompostionsmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf einschließlich Verwendung von Inserts : Anzahl 3 Fakrot 1,6869 Kosten : 150 Euro

    Geb- NR: 13a0 Zahn: 25,26,36 Füllung einflächig Mehrkosten: 75 Euro
    Zahnärztliches Mehrhonorar 150
    Insgesamte Mehrkosten 75,00 EURO


    Ist das nicht einfach ein Loch bohren und füllen, wie man es als Kind mal öfters hatte?

    Ich wäre dankbar über eine Antwort!


  • Re: Zahnbehandlung oberer Bereich Karies

    Abhaken u. Zweitmeinung einholen !
    Vor allem unter anderen Umständen !

    Nachfragen dei der KK ?
    MfG

    Kommentar


    • Re: Zahnbehandlung oberer Bereich Karies

      Hallo,

      ich antworte im Text

      ich war soeben beim Arzt und dieser hat durch röntgen der Zähne Karies im oberen Bereich der "hinteren" Backenzähne entdeckt, diese war nur durch röntgen sichtbar und nicht durch bloßes draufchauen. Dort war wohl eine Verfärbung zu sehen und aufgrund dessen hat der Arzt dort ein Röntgenbild erstellen lassen.
      - soweit alles nachvollziehbar

      Der Arzt war so in Eile, dass er meinte er schafft die Behandlung heute nicht. Er müsse dafür 30 Minuten einplanen. Nächster Termin in über 1 Monat möglich, nagut...

      Er hat nur gemeint meine Krankenkasse würde dies nicht zahlen und es würde an die 75 Euro kosten. Ich habe nun nicht ganz verstanden, was genau gemacht werden soll, er hat mir eine Vereinbarung ausgedruckt, welche ich unterschreiben solle.

      Er meinte es müsste eine Keramikfüllung angefertigt werden, sofern mir bekannt kann man dies doch auch mit einem Plastikgemisch machen oder nicht ?
      - Sie bekommen mit 99,99% eine Kunststofffüllung ("Plastikgemisch"). Dabei hat der Patient einen Eigenanteil

      Ich habe ein wenig geoogelt und gelsen es gibt keine Keramikfüllungen nur Inlays, diese würden aber locker für 3 Zähne an die 800-1000 Euro kosten. Ich bin jetzt verunsichert was genau gemacht werden soll. Der Arzt ist jetzt im "Corona" Urlaub.

      Auf der Vereinbraung steht folgendes GEB- Nr: 2060 / Zahn 25,26,36 Bezeichnung: Präperieren einer Kavität und Restrauration mit Kompostionsmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf einschließlich Verwendung von Inserts : Anzahl 3 Fakrot 1,6869 Kosten : 150 Euro

      Geb- NR: 13a0 Zahn: 25,26,36 Füllung einflächig Mehrkosten: 75 Euro
      Zahnärztliches Mehrhonorar 150
      Insgesamte Mehrkosten 75,00 EURO


      Ist das nicht einfach ein Loch bohren und füllen, wie man es als Kind mal öfters hatte?
      - Es handelt sich um eine Kunststofffüllung und für die haben Sie einen Eigenanteil. Prinzipiell haben Sie einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Amalgam- oder Zementfüllung.

      Gruß Peter Schmitz-Hüser

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