Nun hörte ich, dass die Zahnoberfläche dafür angeraut werden muss. Ist dies nicht bereits eine Verletzung der Zahnoberfläche, die durch das Auftragen einer Versiegelung letztlich nur behoben wird?
Und wichtiger noch: Wenn die Versiegelung sich im Laufe der Zeit ablösen sollte ... - müsste dann, weil vorher "aufgeraut", zwangsläufig immer wieder eine Versiegelung erfolgen?
Vielen Dank
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