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Behandlungsabbruch

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  • Behandlungsabbruch

    Guten Tag ,

    Behandlungsverlauf :
    13.11.2015 Zahnstatus erstellt , "Alle Zähne bis auf zwei verbleibende Restzähne müssen entfernt werden,Oberkieferprothese".
    Frage : "Werden wir damit bis Weihnachten fertig, ansonsten beginnen wir damit erst im neuen Jahr?".
    Antwort: "Ja, das klappt,notfalls setze ich Ihnen die Prothese auch zwischen den Jahren ein!".
    Es hat nicht geklappt !
    6.1.2016 : erste Wachsanprobe
    7.1.2016 : zweite Wachsanprobe mit dem Versprechen, dass die Prothese bis zum 13.1.2016 fertig sein wird.
    12.1.2016 : Anruf von der Arztpraxis - die Fertigstellung der Prothese verschiebt sich auf den 19.1.2016.
    Meine Antwort : " Jetzt bin ich enttäuscht und verärgert - glauben Sie , wir schaffen das wirklich bis Ostern?? Na gut, dann muss ich das so akzeptieren."
    Antwort des Arztes : "Sie sind unbeherrscht und können sich nicht benehmen, suchen Sie sich gefälligst einen anderen Arzt, ICH behandele Sie nicht weiter!!"
    Die DAK hat versucht zu vermitteln, ich habe versucht mit dem ZA eine gütliche Einigung zu erzielen - beides wurde verweigert .
    Fazit : die DAK musste mir einen zweiten Heil-und Kostenplan genehmigen , und ich soll nun auch zwei Rechnungen bezahlen - bin jetzt seit drei Monaten ohne Zähne.
    In der Patientenakte ( deren Herausgabe mir anfangs verweigert wurde - ich erhielt sie erst beim zweiten Anlauf vier Tage später) , ist vermerkt, dass auf Grund des Telefongespräches vom 12.1.2016 das "Vertrauensverhältnis gestört " sei .
    Ehrlich gesagt , genügt mir diese dürftige Argumentation nicht .
    Zumal der Behandlungsabbruch zur Unzeit erfolgte .
    Muss ich das so hinnehmen ?
    Bzw. welche Schritte kann ich gehen , um diese Sache klären zu lassen ?

    Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Leonhardt


  • Re: Behandlungsabbruch

    Hallo,

    Wahernehmung ist ja leider subjektiv. Es ist offensichtlich irgendetwas vorgefallen. Und natürlich können beide Seiten grundsätzlich eine Behandlung abbrechen.

    Zur Vermittlung können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder auch die KZV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) wenden. Wie es weitergeht und wer welche Kosten trotz allem zu zahlen hat, kann ich Ihnen nicht pauschal beantworten.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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