Hier meine Frage:
Wenn eine Teilkrone aus Reinkeramik nach dem Einkleben und Einschleifen in situ ein Löchlein an einer Stelle am Rand der Teilkrone hat (ca.1 mm) in dem sich kleine Essensreste verfangen, scheint ja ein Stück abgesplittert zu sein oder von vornherein gefehlt haben.
- Hat die Zahnärztin das Recht, das "auszubessern" in dem sie Komposit reinfüllt?
Damit wäre der Sinn den der Patient in der Krone sah (Reinkeramik zu wählen, weil Wunsch auf kompletten Verzicht von Komposit) nicht mehr gegeben.
- Gibt es weitere Methoden die die Zahnärztin in dem Fall anwenden dürfte und die als "lege artis Nachbesserung" allgemein akzeptiert sind?
Und wenn die Teilkrone zudem nicht passgenau wäre (Stufen am Rand):
-Kann der Patient eine Neuanfertigung verlangen, statt Ausbesserung?
-Wenn ja, kann er diese bei einer anderen Zahnärztin anfertigen lassen (und der Honoraranspruch der ersten Ärztin verfällt?)?
-Wenn die Ärztin jetzt die überstehende Keramik (weil nicht passgenau) wegschleifen will, dann würde sie beim schleifen doch sicher auch in Kontakt mit gesunder Zahnsubstanz geraten, denn die Krone soll ja einen glatten Übergang haben. Wäre diese Vorgehensweise als "nicht lege artis" anzusehen?
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