Bei mir sind 2 Implantatinsertionen (GOZ-Nr.9010) durchgeführt worden und in diesem Zusammenhang auch sonstige chirurg. Leistungen durch den Zahnarzt. (z.B. Partielle Vestibulumplastik,
Hautlapenpl. Verwendung einer Membran u.a.) Jede dieser Leistungen wurde als Einzelposten abgerechnet.
Zusätzlich wurde dann noch ein "Zuschlag bei zahnärztl.-chirurg. Leistungen, 1200 und mehr Punkte" nach GOZ-Nr. 0530 mit Faktor 1 berechnet. Dass mein Zahnarzt das darf, ist nicht die Frage, sondern vielmehr: was soll das Ganze? Wieso zahle ich einzelne chirurg. Leistungen und dann nochmals einen Zuschlag auf diese chirurg. Leistungen? Da könnte man doch die einzelnen Leistungen einfach höher in Rechnung stellen und sich den Zuschlag ersparen. Das empfinde ich als sehr eigenartig.
Mal ein Vergleich, der jetzt möglicherweise höchste Empörung auslöst: Wenn ich zu einem anderen Dienstleister (Handwerker, Autowerkstätte usw.) gehe, dann wird mir dort jede einzelne Leistung in Rechnung gestellt aber nicht noch ein Zuschlag dafür, dass ich dort Leistungen für mich erbracht wurden.
Man Zahnarzt meint, das sei eben in der Gebührenordnung so vorgesehen. Vielleicht können Sie mir als Experte hierauf eine nahvollziehbare Erläuterung geben. Vielen Dank im voraus.
heineich
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