Hallo Ich hätte eine Frage bezüglich einer gelaufenen Diagnose. Ich bin 24 Jahre Alt und war beim Kieferorthopäden, da ich ein Kreuz Biss habe und starke Kiefergelenk Probleme , dieser hat daraufhin ein 3D Röntgen erstellt und eine Aufbiss Schiene . Beim zweiten Termin habe ich die Schiene erhalten, jedoch nicht vom Arzt da er im Urlaub war. Beim dritten Termin habe ich dann einen Behandlungsvorschlag erhalten und er hat mir gesagt,dass ein chirurgischer Eingriff nicht notwendig sei und ich deshalb die Kosten die enstehen bei der fortlaufenden Therapie selbst übernehmen müsste . Jetzt habe ich einen Brief erhalten , dass ich für das Röntgen und die Voruntersuchung selbst aufkommen muss. Meine Frage jetzt, ist es rechtlich korrekt , dass ich für die Kosten aufkommen muss , obwohl der Arzt mich über diese Kosten nicht aufgeklärt hat ? Denn ich seh es nicht ein , dass ich für die Kosten aufkomme , da ich im Unwissen war und bis jetzt auch bin Ich betone, dass ich die Folge Therapie nicht begonnen habe und der Arzt mich nicht aufgeklärt hat ,dass bei der Voruntersuchung Kosten entstehen die ich selbst zu tragen habe. Ich hoffe auf eine baldige Antwort Liebe grüße Jasmin
Re: Kosten einer unaufgeklärten Behandlung tragen?
Hallo,
man muss VOR einer geplanten Behandlung auf Kosten hingewiesen werden, die einem entstehen könnten!
Dann kann man vorher entscheiden, ob man mit dieser Art der Behandlung einverstanden ist!
Es sollte also nochmals ein Gespräch mit dem Arzt erfolgen, der diese Kosten ja an dich ohne Einverständnis, bzw. Schriftlicher Einwilligung (?) übergeben hat.
Sollte das nichts bringen bitte an die zuständige Krankenkasse wenden und Einspruch gegen die Erhobenen Kosten einlegen!
Das ganze sollte zügig von Statten gehen, damit keine Zeit vergeht und der Einspruch noch Wirksam ist!
Lg, Nesty
Re: Kosten einer unaufgeklärten Behandlung tragen?
Danke für die schnelle Antwort . Das Problem ist ,der Arzt ist im Urlaub bis zum 21.10 und ich hab nur das Büro erreicht, welches mir keine nähre Auskunft geben konnte. Natürlich habe ich um einen Rückruf des Arztes gebeten. Wie gesagt ich wurde wirklich nicht aufgeklärt und ich habe auch nix unterschrieben. Meine Sorge ist jetzt auch, dass zu viel Zeit vergeht bis der Arzt wieder da ist . Dürfte ich Sie Nesty Fragen , dass wenn ich jetzt nicht reagiere sprich meine Krankenkasse kontaktiere der Einspruch unwirksam ist ? Liebe Grüße Jasmin
Re: Kosten einer unaufgeklärten Behandlung tragen?
Hallo,
ich würde es so halten:
Ich würde die Krankenkasse Anrufen und deine Situation schildern, wie sie stattgefunden hat.
Gerade auch wegen der 3D Röntgen Aufnahme...Nicht ganz günstig, aber notwendig..( ?)
Aber auch hier hätte der Arzt VORHER auf die entstehenden Kosten HINWEISEN müssen!!
(Bisher hatte der Arzt ja gesagt, WENN die Behandlungweiter geführt WÜRDE, DANN würden Kosten auf dich zukommen..aber es sind ja schon Kosten entstanden, durch das Röntgen..)
Also am besten einen "Widerspruch" einlegen der ungefähr so lautet:
"Hiermit lege ich Widerspruch gegen die an mich erhobene Rechnung ( Rg. Nummer !!) ein.
Ich bin vor Behandlungsbeginn nicht darauf hingewiesen, bzw. Aufgeklärt worden, dass die Behandlung keine Kassenleistung ist, sondern Privat abgerechnet wird!
Weder Schriftlich noch Mündlich!
Ich bitte also Zeitnahe um Klärung dieser Rechnung.
Bis zur Klärung der Umstände werde ich keine Begleichung der Rechnung vornehmen.
MfG, ( Dein Name )
Dieses Schreiben bitte 2x anfertigen und beim Abgeben in der Praxis einen Stempel auf die "Kopie" geben lassen!
Dann kann die Praxis nicht behaupten, das Schreiben hätten sie nicht erhalten!!
Soweit ok, oder noch fragen?
Ich antworte dir...
Lg, Nesty
Re: Kosten einer unaufgeklärten Behandlung tragen?
Hallo,
die Krankenkasse hat mir der Sache nichts zu tun und kann im Streitfall höchstens versuchen eine Vermittlerposition einzunehmen.
Wenn weder eine mündliche noch eine schriftliche Kostenaufklärung stattgefunden hat, müssen Sie juristisch gesehen nichts bezahlen.
Da der Teufel aber auch oft in der Kommunikation steckt, würde ich die Praxis ganz offen darauf ansprechen. Wegen der Rechnung wird Ihnen die Praxis sicher einen Aufschub gewähren, bis der Arzt wieder aus dem Urlaub ist. Aber ansprechen, nicht einfach nichts tun.
Da dem Arzt kein materieller Schaden entstanden ist (außer Zeit), werden Sie sich sicher einigen können.
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