ich vermute Sie sind gesetzlich versichert, es handelt sich um einen hinteren Backenzahn mit mehreren Wurzelkanälen und die 350€ sind eine Zuzahlung? Gehe in meiner Erklärung mal davon aus.
Sie haben rein rechtlich Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Wurzelbehandlung. Mit den Mitteln, die die Krankenkasse zur Verfügung stellt, kann die Behandlung nur in einem bestimmten zeitlichen und instrumentellen Umfang durchgeführt werden. Das reicht nicht für eine Wurzelbehandlung nach heutigem Standard.
Die Zuzahlung ermöglicht es Ihrem Zahnarzt die Behandlung nach allen Regeln der Kunst durch zu führen. Die Höhe der Zuzahlung liegt dafür im normalen Rahmen.
Erfolg und Misserfolg einer Wurzelbehandlung entscheiden über den Erhalt des Zahnes. Daher macht es auf jeden Fall Sinn, bei einer Wurzelbehandlung die sorgfältigere Behandlung zu wählen.
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