ich habe von meinem ZA einen KV für eine Zahnbehandlung bekommen, hier wird für manche Leistungen der sage und schreibe 5 fache Satz angegeben.
Ist das noch legitim, bisher dachte ich der 3,5 fache Satz wäre der Höchtssatz?
Vielen Dank für eine Aufklärung.
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