ich melde mich einmal wieder, weil ich eine Frage zu einer Abrechnung habe.
Mein Sohn war bei einem Zahnarzt, der ihm eine Füllung gemacht hat. Er ist nicht darüber aufgeklärt worden, um welche Füllung es sich handelt, er hat auch nichts unterschrieben.
Nun bekomme ich eine Rechnung mit dem Text:
46 Z217a2 Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktion Füllungsfläche: mobi, Anzahl 1, Faktor 2,03, Betrag 137,00. Abzüglich des Kassenanteils von 46,62 € soll ich njn 90,38 € zahlen.
Frage: Ist das rechtens? Ohne zu fragen, so etwas zu machen? 2) Ist das auch vom Satz her rechtens?
Anmerkung: Der Zahnarzt hatte ihm einen Termin mitgegeben zur Füllung eines weiteres Zahnes, was angeblich nötig sei. Warum das nicht bei diesem Beusch mitgemacht wurde, weiss ich nicht, hat sich aber im Nachhinein als Glücksfall entpuppt, denn mein Sohn war mit mir bei unserem "alten" Hauszahnarzt, der hat sich das mal angeguckt, auch geröngt und - konnte NICHZTS finden!
Nun bin ich also doppelt saeuer. Ich habe schon bei der Krankenkasse nachgefragt, die verstehen das auch nicht. Ich soll in der Praxis fragen.
So weit, so gut! Aber ich weiß jetz schon, was man mir ind er Praxis sagen wird: Mit der Berechnung war mein Sohn (vielleicht mündlich?) einverstanden, was zu beweisen wäre, dass das nicht so war.
Oder was kann ich sonst noch tun?
Ich habe bei meinem Zahnarzt noch nie 90 € bezahlt für eine Füllung!, kann mich nciht erinnern. Und nachdem mein Zahnarzt nach Durchsicht und Röntgen festgestellt hatte, dass mein Sohn kein weiteres Loch hat, noch nichtmal ansatzweise, hat er mir sogar die 10 € Praxisgebühr zurückgegeben, mit der Bemerkung, das war eine Vorsorge, dafür bräuchte er nichts zahlen. Mein Zahnarzt ist mit Sicherheit mehr als kulant, aber was mach ich nun mit dem anderen Uahnarzt? 90 € zahlen und schweigen?
Für Antworten eines neutralen Zahnarztes hier wäre ich sehr dankbar!
Gruß
Simone
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