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Rechnung

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  • Rechnung

    Hallo liebes Forum,
    ich habe da mal eine Frage und zwar handelt es sich bei mir um den 47 Backenzahn,heute habe ich eine Rechnung von 236,14 Euro erhalten.Ich war natürlich geschockt weil der ZA nichts sagte das da durch für mich Kosten entstehen es wurde eine Spezifikation nach GOZ durch geführt.Die ZA ist der Meinung das Sie es mit mir besprochen hat steht auch in der Kartei drinne.Der ZA hatte mich nur 2 mal drauf angeprochen den oberen Backenzahn zu machen und ich hatte bedenk Zeit ob ich Ihn ziehen lasse oder mit solch einer Spezifikation ca 300 Euro behandeln lasse,und meine Antwort war Nein ich lasse den Backenzahn ziehen.
    Und auf der Rechnung steht ja etwas mit beihilfeinternen Richtlinien kann man sowas in Anspruch nehmen??

    Vielen Dank im voraus


  • Re: Rechnung


    Hallo,

    warum beihilfeinterne Richtlinien? Sind Sie privat versichert? Dann ist das der normale Weg, dass Sie eine Rechnung vom Zahnarzt bekommen, die Sie begleichen und bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe einreichen, die dann in einem gewissen Rahmen an Sie erstatten.

    Sollten Sie gesetzlich versichert sein, sieht das Ganze anders aus. Dann muss im Vorfeld eine schriftliche Aufklärung über die Kosten stattgefunden haben, sonst hat der ZA nichts in der Hand und keinen Anspruch auf Zahlung. Wenn Sie noch weiterhin planen, sich in der Praxis behandeln zu lassen, sollten Sie aber eine Klrärung auf dem Gesprächsweg suchen.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

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