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myopathieschiene

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  • myopathieschiene

    hallo!

    mein zahnarzt hat mir gegen das nächtliche (und tagtägliche) zähnebeißen eine sogenannte myopathieschiene anfertigen lassen und verlangt dafür 500 euro.
    jetzt hab ich im internet gelesen, dass so eine aufbissschiene oft von den kassen bezahlt wird. ist mein schiene das ähnliche und nimmt mich der zahnarzt nur aus oder ist der preis angemessen?

    danke!


  • Re: myopathieschiene


    Hallo,

    schwieriges Thema.

    Ganz streng genommen ist es so, dass funktionstherapeutische und -diagnostische Maßnahmen kein Bestandteil der gesetzlichen Leistung sind. Das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben, Sinn macht das nicht, ist aber so. Damit ist streng genommen eine Knirscherschiene eine Privatleistung, da es eine funktionstherapeutische Maßnahme ist.

    Es gibt aber eine Schienenmöglichkeit, die der Großteil aller Zahnärzte dazu nutzen, für den Patienten eine Knirscherschiene anzufertigen. Juristisch eine Grauzone, dennoch irgendwie toleriert und inkl. der Beratung, Anfertigung, Kontrolle etc hat ein ZA bei einer guten Schiene (und das ist nicht selbstverständlich) daran nicht einen Cent verdient, ganz im Gegenteil. Daher ist es sowohl juristisch korrekt, was Ihr ZA macht, als auch als Leidensgenosse irgendwie nachvollziehbar.

    Nichtsdestotrotz haben Sie vermutlich für das Geld die gleiche Leistung bekommen, die viele andere Zahnärzte über Kasse abrechnen (denn für eine echte Funktionstherapie sind 500€ zu wenig). Aber ihr Zahnarzt nimmt Sie nicht aus, er handelt nur konsequent in einem maroden Gesundheitssystem.

    Ich hoffe, das erklärt die komplizierte Situation einigermaßen.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

    Kommentar


    • Re: myopathieschiene


      Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Da tut es als Studentin für mich gleich weniger weh, das Geld ausgegeben zu haben. Ich fühle mich bei ihm auch in guten Händen und denke somit, eine richtige Wahl getroffen zu haben.

      Vielen Dank nochmals!

      Kommentar

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