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Kosten der prof. Zahnreinigung

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  • Kosten der prof. Zahnreinigung

    Hallo Herr Dr. Schmitz-Hüser,

    ich habe kürzlich in der Praxis meines ZA eine Zahnreinigung durchführen lassen. Die gesamte Behandlung dauerte ca. 30 min. (vielleicht auch 40) und wurde in einem winzigen Raum von einer Prophylaxe-Fachkraft routiniert durchgeführt; den Arzt habe ich nicht zu Gesicht bekommen.

    Als privat versicherter bekomme ich natürlich eine Rechnung, und diese belief sich auf exakt **192,26 Euro**. Davon entfallen rund 53 Euro auf die Leistung 405 (Entf. von Zahnbelägen, Polieren, insgesamt 31 Zähne), 18,73 Euro auf "Behandl. überempfindl. Zahnflächen" und "Lokalbehandl. von Mundschleimhauterkrankungen". Darüber hinaus ist für 13 Zähne die Leistung 407 angesetzt (mit Faktor 1,5): "Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung u. Gingivakürettage", das macht dann gleich 120,64 Euro.

    Im Netz findet man zur letztgenannten Leistung etwas widersprüchliche Informationen bzw. Kommentare. Viele sagen, daß sie eigentlich vom Zahnarzt selbst durchgeführt oder zumindest überwacht werden, bzw. das Ergebnis von ihm kontrolliert werden müsse. Auch könne sie schmerzhaft sein, weshalb nicht selten eine Lokalanästhesie verabreicht werde. (War bei mir nicht der Fall, jedoch hat's auch kaum weh getan. Ich frage mich schon etwas, was da wirklich durchgeführt wurde...)

    Jedenfalls finde ich 192 Euro für eine solche Maßnahme (Aufwand unter einer Stunde, Arzt nicht dabei) überzogen und verspüre irgendwie keine große Neigung, meiner Kasse derartige Rechnungen "hinzuknallen".

    Es handelt sich übrigens um eine sehr große, gut gehende Praxis mit mittlerweile ca. 70 Mitarbeitern. Gerade hier müßte durch gewisse "Rationalisierungseffekte" doch eine einigermaßen kostengünstige Therapie möglich sein?

    Freue mich über jede Antwort. Viele Grüße,

    Markus D.


  • Re: Kosten der prof. Zahnreinigung


    Hallo,

    prinzipiell: die Abrechnung der Position 407 im Rahmen der Zahnreinigung ist ok, auch wenn es immer wieder Streitpunkt ist. Empfehlungen von Kammer- und KZV-Seite und die Rechstsprechung gehen aber die gleiche Richtung.

    Ein anderes Thema ist die Summe in Relation zur Behandlungszeit und da muss ich meiner Zunft in den Rücken fallen: es ist eine Frechheit, die aber leider weit verbreitet ist.
    Auch hier, von rechtlicher Seite ist es in Ordnung, was gemacht wurde. Aber leider wird in Praxen häufig ausgenutzt, dass bei Privatpatienten der Abrechnungsspielraum größer ist. Der Gedanke ist, dass es die private Versicherung erstattet und das wird auch bei Ihnen der Fall sein. Nur haben viele Privatpatienten auch einen hohen Eigenanteil und die bleiben dann auch mal selber auf den Kosten hängen.

    Ich würde es dennoch in der Praxis thematisieren, juristisch korrekt hin- oder her, es ist für eine 30-minütige Zahnreinigung Abzocke.

    Gruß Peter Schmitz-Hüser

    Kommentar


    • Re: Kosten der prof. Zahnreinigung


      Hallo Herr Dr. Schmitz-Hüser,

      vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich finde es gut, daß Sie hier den Mut zu einem deutlichen Wort hatten.

      Werde die Sache mit meinem ZA besprechen. Vermutlich werden wir uns, jedenfalls für künftige Reinigungen, auf einen akzeptablen Preis einigen können. Andernfalls hätte ich immer noch die Möglichkeit, hierfür eine andere Praxis aufzusuchen (hier gibt es Dutzende ;-))

      Beste Grüße,
      M. D.

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